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teilweise EMR in volle ändern

von marianne04.03.2007 | 13:41
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3 Antworten

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Ich (36w) hatte 2 Jahre volle Erwebsminderungsrente wegen Krankheit, meinte dann keinen Anspruch mehr zu haben, habe aber private Versicherung, der Gutachter riet mir zum neuen Antrag, erhielt dann 2 Jahre befristet teilweise Erwerbsminderungsrente, war 23% berufstätig, habe jetzt wieder teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente 01/07 - 12/08, arbeite aber nicht. Gutachter der privaten Rentenversicherung wundert sich, warum ich nur teilweise Rente erhalte, ich sei seiner Ansicht nach voll erwerbsunfähig. Kann ich auch obwohl ich vor ca. 3/4 Jahr begutachtet wurde und ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung gestellt habe einen Antrag auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente stellen? Gesundheitlich hat sich nichts geändert, seit ca. 6 Jahren nicht mehr, nur berufstätig bin ich nicht. Allerdings bin ich Mutter von 3 Kindern (1,3,7), könnte aber auch ohne Kinder oder bei voller Kinderbetreuung nicht arbeiten! Vielen Dank! MfG

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Online kann weder die Akte noch das Gutachtensheft bzw. die Sozialmedizinische Stellungnahme seitens des zust. RV Trägers eingesehen werden.

Warum man Ihnen deshalb EM Rente für einen befristeten Zeitraum zugesprochen hat, ist deshalb schwer nachvollziehbar....

Unüblich ist dies seit 2001 aber nicht, vgl. § 102 II Sozialgesetzbuch VI. Unüblich wäre es indes aber durchaus, wenn man Ihnen den Anspruch auf - teilweise - EM Rente auf Zeit gewährt hätte. Welches Restleistungsvermögen lag denn dann dieser Entscheidung zugrunde?

Rein tehoretisch ergeben sich für eine solche Entscheidung zwei Fallvarianten Fallvariante BU scheidet bei Ihnen als 36 Jährige aus):

a) Sie sind selbständig haben ein drei bis unter sechs stündiges Restleistungsvermögen auf dem allg. Arbeitsmarkt und die Behebung der EM ist nicht unwahrscheinlich.

B) Sie sind nicht mehr erwerbstätig, das bisherige Arbeitsverhältnis besteht rechtlich noch fort (was in Ihrem Fall sehr unwahrscheinlich ist) und Sie können mit dem drei bis unter sechs stündigem Restleistungsvermögen beim bisherigen Arbeitgeber auch einer Teilzeittätigkeit nachgehen und die Behebung des Restleistungsvermögens ist nicht unwahrscheinlich.

Bei diesen Fallvarianten dann einen Anspruch auf volle EM Rente zu erhalten ist selbstredend vom verschlechtertem Restleistungsvermögen/Gesundheitszustand abhängig. Dabei sollten Sie bedenken, dass die Beurteilung des RV Trägers hinsichtlich dem Vorliegen einer Erwerbsminderung mit den Beurteilung einer privaten Versicherung wenig zu tun hat.

Einen sogen. Verschlechterungsantrag auf volle EM Rente unter Beireichung aussagekräftiger Befundberichte können Sie natürlich stellen.

Wie das Verfahren dann ausgeht, kann aber nun online wirklich niemand beurteilen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei aller Liebe - aber online sollte man dies nicht klären, zumal man weder die Akten noch das Gutachtensheft einsehen kann.

ich empfehle Ihnen sich dazu an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder direkt an den für Sie zutändigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

MfG

1 Antworten

mairanneam 05.03.2007 | 13:02
Erst mal Danke für die Antwort, ich hatte zunächst volle EM Rente auf Zeit, da bestand das Arbeitsverhältnis noch, anschließend hatte ich keien Rentenantrag gestellt konnte aber Erzeihungszeit in Anspruch nehmen und habe meinen bestehenden 100% Vertrag bei einem kirchlichen Träger in einen 23% Vertrag (ca. 39 h) im Monat geändert und wieder einen Rentenantrag gestellt, dieser wurde dann als Erwerbsminderungsrente, Restarbeitszeitlesitung ist mir unbekann, ich denke ca. 4-5 Stunden pro Tag. Jetzt bin ich wieder in Elternzeit, d.h. ich bin nicht beruftstätig, mein Vertrag besteht allerdings noch. Mit Ablauf der Elternzeit endet in etwa auch die befristete Reite wegen teilweiser Erwerbsminderung und obwohl sich am gesundheitlichen Zustand weder während voller noch teilweiser Rente irgendwtwas geändert hätte, geht man laut Begründung der Befristung von einer Möglichkeit der Besserung aus. Mein Arbeitgeber wünscht sich von mir, dass ich die Elternzeit evtl. vorzeitig beende, daher hätte ich gerne "geregelte" Verhältnisse. Auch bei voller Erwebsunfähigkeitsrente auf Zeit würde mein arbeitsverhältnis weiter bestehn bleiben, oder? Vielen Dank nochmals MfG
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