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Experten-Antwort

Teilweise EMR, nebenberuflich Selbstständig & ergänzend ALG 2 (Hartz4)

von Hans03.07.2020 | 09:33
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin 63 Jahre alt (Jahrgang 1957), beziehe eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente bis Eintritt der Regelaltersrente zum 1. Mai 2023. Weil mein Computerservice stark rückläufig ist, bin ich beim Jobcenter gemeldet, mein Gewerbe läuft dort wegen des geringen Umsatzes (manchen Monat gar nichts oder nur 100 €) als nebenberuflich. Bin in der obligatorischen Vermittlung für Teilzeitstellen im Rahmen der gesundheitlichen Möglichkeiten. Ergänzend erhalte ich ALG 2. Ich würde bis Einritt der Altersrente im Mai 2023 weiter mein Gewerbe nebenberuflich laufen lassen in Hoffnung auf wieder mehr Umsatz und ergänzend die ALG2 - Leistung in Anspruch nehmen. Meine Frage ist jetzt: Ich weiss, dass die Jobcenter gerne die Kunden in die Rente schicken wollen. Kann das Jobcenter mich auffordern oder zwingen, eine Arbeitsmarktrente in Anspruch zu nehmen oder in die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu gehen? Ich möchte gerne für den nächsten Meldetermin (wieder neuer Fallmanager) wissen, was rechtlich möglich ist bzw. was nicht. Vielen DANK für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

das Jobcenter kann Sie frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres zum Antrag auf eine vorgezogenen Altersrente auffordern. Dabei muss es zudem prüfen, ob bei Aufforderung eine Unbilligkeit vorliegen würde. In welchen Fällen eine Unbilligkeit vorliegt, regelt die Unbilligkeitsverordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/unbilligkeitsv/BJNR073400008.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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