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Experten-Antwort

Teilweise EMR und Krankengeld gleichzeitig?

von Gudrun26.11.2016 | 10:23
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6 Antworten

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Hallo, vielleicht können sie mir weiterhelfen, ich habe bisher keine aussagekräftigen Infos hierzu gefunden. Zur Zeit bin ich aus ALG1 heraus krank geworden und beziehe Krankengeld. Nun werde ich eine EMR beantragen. Eine volle EMR ist unwahrscheinlich, eine teilweise EMR dagegen wahrscheinlicher. Meine Frage ist nun: Was passiert wenn ich aus der AU und aus dem Krankengeld heraus eine teilweise EMR genehmigt bekomme? Bekomme ich dann zur halben EMR auch noch das derzeitige halbe Krankengeld? Ich wäre dann ja auch weiterhin noch AU geschrieben. Ich danke für ihre Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gudrun,

die Frage eines eventuellen Krankengeldanspruchs neben einer teilweisen EM-Rente kann Ihnen in der Tat nur Ihre Krankenkasse verlässlich beantworten. Allerdings erscheint mir die Konstellation wenig wahrscheinlich. Nehmen wir an, es wird tatsächlich festgestellt, dass Sie teilweise erwerbsgemindert sind, also zwar noch mindestens drei Stunden am Tag, aber nicht mehr 6 Stunden arbeiten können (in irgendeiner Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes). Dann hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine teilweise EM-Rente. Da Sie aber nach Ihren Angaben keinen Arbeitsplatz haben, würde geprüft, ob für Sie ggf. der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (sprich: es ist nicht davon auszugehen, dass Sie einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz finden können). Es könnte dann eine volle EM-Rente, die sogenannte Arbeitsmarktrente gezahlt werden.

Allerdings ist das alles eine Annahme, Sie müssen nun erstmal den Antrag stellen und abwarten, in welche Richtung die medizinische Einschätzung geht...

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5 Antworten

KSCam 26.11.2016 | 12:33
Die Frage wie sich in diesem Fall das Krankengeld berechnet oder ändert sollten Sie in erster Linie Ihrer Krankenkasse stellen. Die sind nämlich dafür zuständig, nicht die DRV.
Fritzam 26.11.2016 | 12:02
Die halbe EM-Rente wird durch 30 Tage geteilt und das tägliche Krankengeld wird um diesen gekürzten Betrag weiter gezahlt.
Herz1952am 26.11.2016 | 16:17
Hallo Grudrun, warten Sie erst einmal ab, was bei der Sache rauskommt. Wenn Ihnen eine Teilrente gewährt wird, werden Sie allerdings für den Rest arbeitsfähig sein und kein Krankengeld bekommen. Es sei denn Sie arbeiten wieder und werden dann wieder arbeitsunfähig. Dann gelten für diesen Teil die AU-Richtlinien und die dadurch entstehenden Krankengeldzahlungen aus dem Arbeitsverdienst und die Teilrente können Sie weiter beziehen. Der Beitrag von Fritz ist allerdings - bezogen auf die genannte Situation, die Sie geschildert haben - definitiv falsch.
Schorscham 26.11.2016 | 19:00
Zitat von Herz1952 anzeigen
Leider falsch geraten, @Herz1952! Bei teilweiser Erwerbsminderung kann sehr wohl Anspruch auf Krankengeld bestehen, auch wenn zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung bereits Krankengeld bezogen wurde: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kranken… MfG
Herz1952am 26.11.2016 | 21:11
Danke, Schorsch, ist ja auch logisch, wenn Sie davon ausgeht, dass sie noch weiterhin AU ist. Andererseits schrieb sie, dass eine volle EM-Rente unwahrscheinlich ist, deshalb mein Gedanke, dass sie den "Rest" vielleicht wieder arbeiten könnte. Deshalb auch "abwarten und Tee trinken". :-) MfG
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