Hallo Gudrun,
die Frage eines eventuellen Krankengeldanspruchs neben einer teilweisen EM-Rente kann Ihnen in der Tat nur Ihre Krankenkasse verlässlich beantworten. Allerdings erscheint mir die Konstellation wenig wahrscheinlich. Nehmen wir an, es wird tatsächlich festgestellt, dass Sie teilweise erwerbsgemindert sind, also zwar noch mindestens drei Stunden am Tag, aber nicht mehr 6 Stunden arbeiten können (in irgendeiner Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes). Dann hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine teilweise EM-Rente. Da Sie aber nach Ihren Angaben keinen Arbeitsplatz haben, würde geprüft, ob für Sie ggf. der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (sprich: es ist nicht davon auszugehen, dass Sie einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz finden können). Es könnte dann eine volle EM-Rente, die sogenannte Arbeitsmarktrente gezahlt werden.
Allerdings ist das alles eine Annahme, Sie müssen nun erstmal den Antrag stellen und abwarten, in welche Richtung die medizinische Einschätzung geht...