Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

teilweise Erberbsminder - Problem

von Alex Bader16.03.2012 | 12:44
1550 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
mir ist folgendes immer noch nicht ganz klar: Also: Aus der Reha bin am 05.03 zwar arbeitsunfähig für die bisherige vollschichtige Arbeit entlassen worden und im Entlassungsbericht ist bei letzten berufliche Tätigkeit und allg. Arbeitsmarkt jeweils 3 bis unter 6 Stunden angekreuzt. Im Entlassungsbericht steht aber auch die Klausel: „Mit einem Pensum von 3 - 6 Stunden kann die bisherige Arbeit wieder unmittelbar nach der Reha aufgenommen werden.“ Trotzdem bin ich jetzt noch von meinem Arzt seither krankgeschrieben. Mein Arzt meinte aber auch, dass es wegen der o.a. Klausel evtl. Probleme mit der Krankenkasse bzw. der Fortzahlung des Krankengeldes geben könnte (Anspruch auf Krankengeld habe ich seit der Entlassung aus der Reha, vielleicht auch noch 3 Krankheitswochen aus der Vergangenheit, also ca. 5 Wochen ) Den Antrag auf teilweise Erwerbsminderung stelle ich definitiv am 23.02.2012 . Nun die konkreten Fragen: 1. Kann ich aufgrund des o.g. Sachverhalts Probleme mit der Krankenkasse bekommen, wenn ich weiter krankgeschrieben werde oder ist die Fortzahlung des Krankengeldes definitiv gesichert.? 2. Was soll ich machen, wenn ich nicht weiter krank geschrieben werde? Es geht hier wirklich um existenzielle Dinge, deshalb wäre ich für eine fundierte Hilfe un die Beantwortung der zwei Fragen sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann mich nur wiederholen: "solange Sie arbeitsunfähig sind, können Sie nicht unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten.

Sofern noch Anspruch auf Krankengeld besteht, erhalten Sie dieses weiter. Den Ihnen noch

zustehenden Krankengeldanspruch können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente kann ich

mich ??? nur anschließen. Sie sollten die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung

abwarten bevor Sie mit dem Arbeitgeber ggf. über eine Änderung Ihrer Arbeitszeiten sprechen". Vielleicht noch ein Hinweis auf

http://www.krankenkassenforum.de/

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

BU-Rentneram 16.03.2012 | 14:02
Warum haben Sie DAS denn nicht gleich geschrieben? Durch das Weglassen des wesentlichen "UNTER" haben Sie unnötige Mißverständnisse verursacht! Teilweise Erwerbsminderung liegt nämlich tatsächlich erst bei einem Leistungsvermögen von UNTER 6 Stunden vor. Und Ihre Übrigen Fragen wurden bereits mehrfach korrekt beantwortet. Bitte bedenken Sie, dass eine verzögerte Rentenantragsstellung die Bearbeitung nur unnötig in die Länge zieht. Dann stehen Sie u.U. (vorläufig) ganz ohne Einkommen da und müssen Hartz IV-Leistungen beantragen, die aber nur bei Bedürftigkeit gewährt werden. Ihren Namen hätten Sie auch nicht ändern müssen. Man erkennt Sie trotzdem!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026