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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderung und ALG 1

von EMR202421.04.2024 | 19:49
137 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Expertenteam, mir wurde eine teilweise Erwerbsminderungsrente 3—6 Std. bewilligt. Bis dato beziehe ich ALG 1 und werde gegen den Bescheid der Rentenversicherung vorgehen. Laut Rentenversicherung möchte diese sich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzen bzgl. einem leidengerechten Arbeitsplatzes. Ich war zuvor im Außendienst tätig. Demnach war mein Arbeitsort vom Wohnort aus. Da ich unter einer Störung des Darmes leide, bin ich darauf angewiesen, immer eine Toilette in der Nähe zu haben. Mein Arbeitgeber ist aber 81 km einfache Fahrt entfernt und es ist unmöglich, diese „Strapazen“ täglich aufzunehmen. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Ein GdB von 50 liegt aufgrund dessen bereits vor. Weiterhin steht sowieso ein Umzug in ein anderes Bundesland bevor, demnach wäre die Zentrale meiner Firma ca 250 km entfernt. Soll ich dieses im Widerspruch bereits erwähnen? Viele Grüße und Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf gut überlegenOb ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben könnte, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Und ob Ihr Arbeitgeber Ihnen einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz bieten kann, kann ebenfalls ein Forum nicht beurteilen. Zumal wenn Sie darüber hinaus den 'Arbeitsweg' zu einer evtl. möglichen festen Arbeitsstelle (mit Toilette) - vermutlich aus persönlichen Gründen - noch (freiwillig) verlängern. Dass Sie sich persönlich verändern möchten (und damit einen -zumutbaren-Arbeitsweg wohlwissend freiwillig verlängern), hat mit einer 'Erwerbsminderung' nichts zu tun. Das ist dann tatsächlich Ihr 'Privatvergnügen' und begründet sicherlich keinen Anspruch auf eine volle EM-Rente. Da scheint also eine ausführliche Beratung individuell mit Ihrer zuständigen DRV und Ihrem Arbeitgeber erforderlich zu sein, ggfs. auch noch im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit. Wenn Sie bereits das notwendige Alter (je nach Jahrgang) erreicht haben und außerdem 35 Beitragsjahre, dann könnte ggfs. schon ein Anspruch auf SB-Rente bestehen (die aufgrund des 'Bestandschutzes' dann mindestens doppelt so hoch wäre wie die jetzige halbe EM-Rente). Auch das kann im Beratungsgespräch geklärt bzw. mit berücksichtigt werden (lohnt sich ggfs. eine ansonsten evtl. mögliche 'Umschulung' also gar nicht mehr....). Um Fristen eines Widerspruches jedoch nicht zu verpassen, könnten Sie diesen zunächst formlos und lediglich 'fristwahrend' einlegen, um alles andere erst einmal (möglichst zeitnah) zu klären und erst dann den Widerspruch zu begründen. Dass Beratungsbedarf unbedingt noch besteht, sollten/dürfen Sie dabei auch erwähnen. Sie könnten dafür z.B. das online-Formular benutzen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Hallo,

 

den Erläuterungen "von gut überlegen" kann  voll und ganz zugestimmt werden.

 

beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

gut überlegenam 22.04.2024 | 01:21
Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben könnte, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Und ob Ihr Arbeitgeber Ihnen einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz bieten kann, kann ebenfalls ein Forum nicht beurteilen. Zumal wenn Sie darüber hinaus den 'Arbeitsweg' zu einer evtl. möglichen festen Arbeitsstelle (mit Toilette) - vermutlich aus persönlichen Gründen - noch (freiwillig) verlängern. Dass Sie sich persönlich verändern möchten (und damit einen -zumutbaren-Arbeitsweg wohlwissend freiwillig verlängern), hat mit einer 'Erwerbsminderung' nichts zu tun. Das ist dann tatsächlich Ihr 'Privatvergnügen' und begründet sicherlich keinen Anspruch auf eine volle EM-Rente. Da scheint also eine ausführliche Beratung individuell mit Ihrer zuständigen DRV und Ihrem Arbeitgeber erforderlich zu sein, ggfs. auch noch im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit. Wenn Sie bereits das notwendige Alter (je nach Jahrgang) erreicht haben und außerdem 35 Beitragsjahre, dann könnte ggfs. schon ein Anspruch auf SB-Rente bestehen (die aufgrund des 'Bestandschutzes' dann mindestens doppelt so hoch wäre wie die jetzige halbe EM-Rente). Auch das kann im Beratungsgespräch geklärt bzw. mit berücksichtigt werden (lohnt sich ggfs. eine ansonsten evtl. mögliche 'Umschulung' also gar nicht mehr....). Um Fristen eines Widerspruches jedoch nicht zu verpassen, könnten Sie diesen zunächst formlos und lediglich 'fristwahrend' einlegen, um alles andere erst einmal (möglichst zeitnah) zu klären und erst dann den Widerspruch zu begründen. Dass Beratungsbedarf unbedingt noch besteht, sollten/dürfen Sie dabei auch erwähnen. Sie könnten dafür z.B. das online-Formular benutzen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
Träumerleam 22.04.2024 | 05:54
Hallo EMR2024, beziehen Sie ALG1, weil Sie noch im Krankenstand sind? Wenn ja, würde ein Betriebliches Eingliederungsmangement (in der Firma nach langer Krankheit) machen. Da Sie eine Schwerbehinderung von 50 % haben, wäre es möglich, Integrationsfachdienst (IFD) einzuschalten (habe ich gemacht). Dieses Amt steht Ihnen Ratschläge geben, wie Sie als Arbeitnehmer trotz Ihrer Schwerbehinderung einer Tätigkeit nachgehen können. Es gibt u. U. finanzielle Ausgleichszahlungen für den Arbeitgeber, einen Jobcoach, der Sie auf diesem Weg begleitet. Als kranker Mensch hat man oft wenig Kraft und Ahnung, was möglich ist. Viel Glück und weiterhin gute Besserung.
EMR2024am 22.04.2024 | 07:12
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
gut überlegen schrieb

Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben könnte, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Und ob Ihr Arbeitgeber Ihnen einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz bieten kann, kann ebenfalls ein Forum nicht beurteilen.

Zumal wenn Sie darüber hinaus den 'Arbeitsweg' zu einer evtl. möglichen festen Arbeitsstelle (mit Toilette) - vermutlich aus persönlichen Gründen - noch (freiwillig) verlängern. Dass Sie sich persönlich verändern möchten (und damit einen -zumutbaren-Arbeitsweg wohlwissend freiwillig verlängern), hat mit einer 'Erwerbsminderung' nichts zu tun. Das ist dann tatsächlich Ihr 'Privatvergnügen' und begründet sicherlich keinen Anspruch auf eine volle EM-Rente.

Da scheint also eine ausführliche Beratung individuell mit Ihrer zuständigen DRV und Ihrem Arbeitgeber erforderlich zu sein, ggfs. auch noch im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit.

Wenn Sie bereits das notwendige Alter (je nach Jahrgang) erreicht haben und außerdem 35 Beitragsjahre, dann könnte ggfs. schon ein Anspruch auf SB-Rente bestehen (die aufgrund des 'Bestandschutzes' dann mindestens doppelt so hoch wäre wie die jetzige halbe EM-Rente). Auch das kann im Beratungsgespräch geklärt bzw. mit berücksichtigt werden (lohnt sich ggfs. eine ansonsten evtl. mögliche 'Umschulung' also gar nicht mehr....).

Um Fristen eines Widerspruches jedoch nicht zu verpassen, könnten Sie diesen zunächst formlos und lediglich 'fristwahrend' einlegen, um alles andere erst einmal (möglichst zeitnah) zu klären und erst dann den Widerspruch zu begründen.

Dass Beratungsbedarf unbedingt noch besteht, sollten/dürfen Sie dabei auch erwähnen.

Sie könnten dafür z.B. das online-Formular benutzen: https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Vielen Dank für die Nachricht. Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Autofahren an sich, ist für mich aus gesundheitlichen Gründen der Horror. Ich bewege mich seit 2 Jahren nur noch im Radius von 25 km. Jeder anstehende Arztbesuch ist von vornherein gut durchdacht und geplant (12 Stunden nichts essen und trinken). Wenn ich einen 100% Homeoffice-Job machen könnte, wäre das natürlich optimal. Aber aufgrund meiner Erkrankung und nach mehreren OP´s, bin ich immer auf eine Toilette angewiesen. Deshalb bin ich ja bei meiner Aussendiensttätigkeit in den Krankenstand gerutscht, weil es nicht mehr tragbar war. Ich habe täglich zwischen 20-30 Toilettengänge (auch nachts). Ich hatte im Oktober eine Maßnahme beim Arbeitsamt begonnen, die ich nach 2 Wochen abbrechen musste, da war der Anfahrtsweg nur 8 km und während dem Unterricht, musste ich immer wieder den Raum verlassen. Deshalb hatte mich der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur als nicht arbeitsfähig eingestuft. Den Umzug mache ich nicht als Privatvergnügen. Ich habe ja schon genügend finanzielle Einbußen seit meinem Krankenstand und meine Kosten wachsen mir über den Kopf. Die 35 Jahre habe ich voll. Viele Grüße
Oh nein?am 22.04.2024 | 07:51
Zitat von gut überlegen anzeigenausblenden
gut überlegen schrieb

Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben könnte, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Und ob Ihr Arbeitgeber Ihnen einen 'leidensgerechten' Arbeitsplatz bieten kann, kann ebenfalls ein Forum nicht beurteilen.

Zumal wenn Sie darüber hinaus den 'Arbeitsweg' zu einer evtl. möglichen festen Arbeitsstelle (mit Toilette) - vermutlich aus persönlichen Gründen - noch (freiwillig) verlängern. Dass Sie sich persönlich verändern möchten (und damit einen -zumutbaren-Arbeitsweg wohlwissend freiwillig verlängern), hat mit einer 'Erwerbsminderung' nichts zu tun. Das ist dann tatsächlich Ihr 'Privatvergnügen' und begründet sicherlich keinen Anspruch auf eine volle EM-Rente.

Da scheint also eine ausführliche Beratung individuell mit Ihrer zuständigen DRV und Ihrem Arbeitgeber erforderlich zu sein, ggfs. auch noch im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit.

Wenn Sie bereits das notwendige Alter (je nach Jahrgang) erreicht haben und außerdem 35 Beitragsjahre, dann könnte ggfs. schon ein Anspruch auf SB-Rente bestehen (die aufgrund des 'Bestandschutzes' dann mindestens doppelt so hoch wäre wie die jetzige halbe EM-Rente). Auch das kann im Beratungsgespräch geklärt bzw. mit berücksichtigt werden (lohnt sich ggfs. eine ansonsten evtl. mögliche 'Umschulung' also gar nicht mehr....).

Um Fristen eines Widerspruches jedoch nicht zu verpassen, könnten Sie diesen zunächst formlos und lediglich 'fristwahrend' einlegen, um alles andere erst einmal (möglichst zeitnah) zu klären und erst dann den Widerspruch zu begründen.

Dass Beratungsbedarf unbedingt noch besteht, sollten/dürfen Sie dabei auch erwähnen.

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Hallo Romanschreiber. Aus dem Urlaub zurück? Leider! Es war so schön hier ohne Deine überzogenen Antworten!
EMR2024am 22.04.2024 | 08:04
Entschuldigung, sind sie mit dem falschen Fuß aufgestanden? Ich habe lediglich sachlich erklärt, wenn sie dazu nichts sagen können, einfach die Füsse stillhalten und weiterscrollen….
EMR2024am 22.04.2024 | 08:42
Sorry, die Antwort war wohl nicht für mich gedacht. Ich dachte schon, sie meinen mich als Romanschreiber 🙈
Oh nein?am 22.04.2024 | 12:38
Keine Sorge, an den User „gut überlegen“ kommt hier niemand heran, da er der einzige ist , der tagtäglich Stunde um Stunde aufwendet, um in Romanform seine Antworten zu geben. Im Normalfall hat man dazu weder Zeit noch Lust.
Träumerleam 23.04.2024 | 06:12
Genau dafür sind die Institutionen zuständig. Sie sind Ihnen dabei behilflich, für Sie das richtige zu finden. Nur Mut. Leider braucht man einen langen Atem. Also IFD (Integrationsfachdienst), alternativ VDK. Damit Sie jemanden an der Seite haben, der sich mit allen Gesetzen und Möglichkeiten auskennt. Das BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) nicht vorzeitig schließen, auch wenn der Arbeitgeber das gerne möchte. Dadurch ist man immer etwas mehr geschützt und hat eine bessere Position. Ich drücke Ihnen die Daumen.
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