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Experten-Antwort

Teilweise erwerbsminderungsrente

von Rainer 02.10.2019 | 00:09
81 Ansichten
2 Antworten

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Bin seit Januar 2018 krank, juli 2019 ausgesteuert, dann alg1 bescheid für 24 Monate, im September teilweise erwerbsminderungsrente bei berufsunfähigkeit. Bekomme ich beides oder wie wird das berechnet? Bin immer noch krank geschrieben und jahrgang 1960!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.10.2019 | 09:15

Hallo Rainer,

das Arbeitslosengeld wird als Hinzuverdienst auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt. Zu beachten ist, dass nicht der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes für die Anrechnung berücksichtigt wird, sondern das der Leistung zu Grunde liegende Bemessungsentgelt maßgebend ist.

In welcher Höhe Ihre Rente unter Berücksichtigung des Arbeitslosengeldbezuges geleistet wird, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

1 Antworten

PeterTam 02.10.2019 | 06:47
Anspruch hast du sowohl auf ALG1 als auch auf die TeilEMR. Das einzige was sein kann ist, das die TeilEMR nicht ausgezahlt wird, weil dein Hinzuverdienst ( ALG1 ) zu hoch ist. Dabei zählt nicht das ALG1 Netto, sondern der Bruttobetrag der deiner Berechnung für das ALG1 zugrunde liegt. Die Hinzuverdienstgrenze steht in deinem Rentenbescheid. ICH hatte seinerzeit, als ich meinen Rentenbescheid bekam, bei der AfA meine zur Verfügung stehende Wochenarbeitszeit reduziert. Somit sank auch das ALG1 Brutto (und Netto) sodass nach einer kurzen Meldung bei der DRV, meine TeilEMR ausgezahlt wurde. Somit hatte ich sowohl die TeilEMR und das Teil ALG1 zur Verfügung.
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