Hallo Rainer,
das Arbeitslosengeld wird als Hinzuverdienst auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung berücksichtigt. Zu beachten ist, dass nicht der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes für die Anrechnung berücksichtigt wird, sondern das der Leistung zu Grunde liegende Bemessungsentgelt maßgebend ist.
In welcher Höhe Ihre Rente unter Berücksichtigung des Arbeitslosengeldbezuges geleistet wird, können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.