Hallo Muschelsammlerin, das Antragsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente wird unabhängig von Absprachen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber sowie einer Krankschreibung durchgeführt. Sie müssen dem zuständigen Rentenversicherungsträger jedoch in einem laufenden Verfahren Änderungen des Arbeitsverhältnisses und Ihres Gesundheitszustandes mitteilen, da dies Einfluss auf den Rentenanspruch haben kann. Am besten lassen Sie sich frühzeitig von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten.