Hallo Tom,
hmmm, und woher sollen wir das hier nun wissen? :-)
Grundsätzlich dürfen Sie neben einer teilweisen EM-Rente auch noch arbeiten. Oder auch arbeitsuchend sein.
Um Überhaupt Anspruch auf ALG zu haben, müssten Sie sich dort aber erst einmal arbeitsuchend melden und es hängt auch davon ab, was Sie bisher gemacht haben.
Da Sie mit einer tw.-EM-Rente nur noch bis zu unter sechs Stunden täglich arbeiten dürfen, würde dann entsprechend wohl das ALG auch nur 'anteilig' bezahlt werden. Dies Ihnen 'grundsätzlich' zu sagen, sollte die Agentur für Arbeit auch bereits ohne Antrag in der Lage sein. Sie haben dort auch einen Anspruch auf Beratung, ohne dass Sie bereits einen Antrag dort gestellt haben.
Da Ihre Angaben ansonsten etwas 'dürftig' sind, hier zunächst eine Broschüre, die Ihnen vielleicht zunächst weiter hilft, wie das mit Hinzuverdienst bei EM-Rente geregelt ist
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen DRV.
Alles Gute!