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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente - Arbeitslosengeld

von Tom29.09.2022 | 15:21
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Team, bitte um Info, die teilweise Erwerbsminderungsrente ist befristet auf 2 Jahre. Wird die Erwerbsminderungsrente auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wenn ja in welcher Höhe?? Hier konnte mir weder die Rentenversicherung noch das Arbeitsamt eine Auskunft erteilen, da ich noch nicht arbeitslos gemeldet bin. Vielen Dank im Voraus. mfg Tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

die Ausführungen von W°lfgang ergänzend,für Sie zum Nachlesen, hier

die Verlinkung zur Rechtsnorm: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0096a.html#doc1574470bodyText36.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Abschlägeam 29.09.2022 | 16:17
Hallo Tom, hmmm, und woher sollen wir das hier nun wissen? :-) Grundsätzlich dürfen Sie neben einer teilweisen EM-Rente auch noch arbeiten. Oder auch arbeitsuchend sein. Um Überhaupt Anspruch auf ALG zu haben, müssten Sie sich dort aber erst einmal arbeitsuchend melden und es hängt auch davon ab, was Sie bisher gemacht haben. Da Sie mit einer tw.-EM-Rente nur noch bis zu unter sechs Stunden täglich arbeiten dürfen, würde dann entsprechend wohl das ALG auch nur 'anteilig' bezahlt werden. Dies Ihnen 'grundsätzlich' zu sagen, sollte die Agentur für Arbeit auch bereits ohne Antrag in der Lage sein. Sie haben dort auch einen Anspruch auf Beratung, ohne dass Sie bereits einen Antrag dort gestellt haben. Da Ihre Angaben ansonsten etwas 'dürftig' sind, hier zunächst eine Broschüre, die Ihnen vielleicht zunächst weiter hilft, wie das mit Hinzuverdienst bei EM-Rente geregelt ist https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen DRV. Alles Gute!
Marioam 29.09.2022 | 18:52
Halle Schade, ist dann nicht eventuell sogar eine Arbeitsmarktrente drin nach einer gewissen Zeit? Mit freundlichen Grüßen Mario
Marioam 29.09.2022 | 19:09
Sorry, Herr Abschläge meine ich
W°lfgangam 29.09.2022 | 20:15
Hallo Tom, umgekehrt, das ALG gilt als Hinzuverdienst neben der EM-Rente. Die Hinzuverdienstgrenze ist im (teilweisen) EM-Bescheid mitgeteilt/dürfte recht hoch sein. > "da ich noch nicht arbeitslos gemeldet bin." Tja, wie soll man das denn heute mit Zahlen beurteilen können ;-) Nicht die Höhe des ausgezahlten (netto-)ALG ist als Hinzuverdienst zu sehen, sondern das so genannte Bemessungsentgelt für die Berechnung des auszuzahlenden ALG. Daher: Zeit abwarten, ALG-Bescheid kommt, Info darüber an die DRV ...sofern das nicht bereits im Rentenantrag abgefragt/mitgeteilt wurde = dann findet eine etwaige Verrechnung/Kürzung der Rente mit ggf. zu hohem ALG automatisch statt. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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