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Teilweise Erwerbsminderungsrente - gibt es dann später bei der Altersrente Abschläge?

von Christine B. 30.01.2019 | 18:38
111 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebes Expertenteam, ich möchte gerne eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich habe gehört, dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Bezüge einer späteren Altersrente haben kann, verstehe aber noch nicht, wie sich das bei mir auswirken könnte. Ich bin Jahrgang 81 und hoffe, dass sich meine gesundheitliche Situation in den nächsten Jahren wieder stabilisiert, so dass ich dann auch wieder mehr wie 6h täglich arbeiten kann und also z.b. nur 2-3 Jahre auf die teilweise Erwerbsminderungsrente angewiesen wäre. Aktuell habe ich meine Arbeitszeit krankheitsbedingt auf 50% reduziert. Wie würde sich eine teilweise Erwerbsminderungsrente in folgendem Fall auf meine Altersrente auswirken: Ich erhalte 3 Jahre teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite parallel 50%. Nach den 3 Jahren kann ich meine Stunden wieder aufstocken und erhalte also keine teilweise Erwerbsminderungsrente mehr. ??? Wenn ich dann später Altersrente bekomme, bekomme ich dann weniger Rente, weil ich 3 Jahre die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten habe? Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüsse, Christine

4 Antworten

KSCam 30.01.2019 | 18:47
Bei Jg 81 sind Sie 37 oder 38 Jahre alt und eine Altersrente kann fühestens mit 62 also in 25 Jahren beginnen. Wer soll da Prognosen für so ein Szenario abgeben? Sorry, aber es kommt wie es kommt, Hellseher ist hier niemand. Was nützen theoretische Prognosen wo hier keiner Ihre Versicherungszeiten kennt, keiner weiß ob und wie lange Sie irgendwann Rente beziehen werden, ob und wielange Sie dann wieder arbeiten, wie viel Sie dann verdienen und wie die Gesetze in 25 Jahre sein werden) Das ist eine Gleichung mit zu vielen Unbekannten.
Huschiam 30.01.2019 | 19:27
Zumal Sie keine Teilrente explizit beantragen können. Ob und wie Sie erwerbsgemindert sind, entscheidet der medizinische Dienst Ihrer RV!
Christine B. am 30.01.2019 | 19:57
Zitat von KSC anzeigen
Vielen Dank für die Antwort! Es geht mir auch weniger um eine Prognose, sondern darum, dass ich gehört habe, dass es bei Erhalt einer vorübergehenden teilweisen/vollen Erwerbsminderungsrente dann später bei der Altersrente Abzüge gibt, es geht mir also um die Gesetzeslage jetzt- bin gespannt, ob dazu noch jemand was weiss?
Jonnyam 30.01.2019 | 21:15
Zitat von Christine B. anzeigen
Bei Jg 81 sind Sie 37 oder 38 Jahre alt und eine Altersrente kann fühestens mit 62 also in 25 Jahren beginnen. Wer soll da Prognosen für so ein Szenario abgeben? Sorry, aber es kommt wie es kommt, Hellseher ist hier niemand. Was nützen theoretische Prognosen wo hier keiner Ihre Versicherungszeiten kennt, keiner weiß ob und wie lange Sie irgendwann Rente beziehen werden, ob und wielange Sie dann wieder arbeiten, wie viel Sie dann verdienen und wie die Gesetze in 25 Jahre sein werden) Das ist eine Gleichung mit zu vielen Unbekannten.
Vielen Dank für die Antwort! Es geht mir auch weniger um eine Prognose, sondern darum, dass ich gehört habe, dass es bei Erhalt einer vorübergehenden teilweisen/vollen Erwerbsminderungsrente dann später bei der Altersrente Abzüge gibt, es geht mir also um die Gesetzeslage jetzt- bin gespannt, ob dazu noch jemand was weiss?
Da würde ich doch mal denjenigen fragen, von dem Sie das gehört haben. Er wird Ihnen sicherlich den § 77 Abs. 2 eräutern können. Fazit daraus: Wenn das von Ihnen bezeichnete "vorübergehend" vor dem 62. Lebensjahr endet, gibt es bei der Regelaltersrente mit 67 keine Abschläge. So jedenfalls das geltende Recht
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