Hallo Sabine,
Ihr Rentenversicherungsträger prüft, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Welche Auswirkungen die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Ihr Arbeitsverhältnis hat, können wir leider nicht beurteilen, da es sich hier um eine Frage zum Arbeitsrecht handelt.
Mit freundlichen Grüßen