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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente u. Midjob

von Berti13.11.2016 | 13:38
868 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich Bj.60 habe einen GdB von 60 und beziehe seit 2013 eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Habe seit ca: 1 Jahr einen Midjob (Gleitzohne) 488,. EUR. Bruttogehalt. Meine Frage: Lohnt es sich überhaupt den vollen Anteil (45,. EUR. mon. ) in die Rentenkasse zu zahlen, da meine Rente bis zum 60zigsten Lebensjahr hochgerechnet wurde? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. MfG Berti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berti,

bevor Sie sich für die Zahlung der vollen Rentenversicherungsbeiträge entscheiden, sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Jamesam 14.11.2016 | 07:54
Hallo Berti , genau kann ich Ihnen das nicht sagen. Aber ich glaube das sind nur ein paar Euro mehr Rente. Schauen Sie mal in Ihrem Rentenscheid. Dort steht genau was Sie an EP für die Zurechnungszeit bekommen haben. Warten Sie ab bis Sie die Experten antworten. Mfh
W*lfgangam 14.11.2016 | 20:00
Hallo Berti, mit den 488 EUR/Gleitzone haben Sie ja netto weniger in der Tasche, als wenn Sie gleich auf nur 450 EUR/Minijob gehen. Grund kann natürlich sein, über diesen Weg die Pflichtversicherung in der KV zu sichern, wenn es über die Rente nicht möglich ist ... Mehr Rente? Nein, das sind zum einen Peanuts-Beträge aus dem Mehrverdienst (1 EUR mtl. pro Jahr Midijob dürfte schon zu hoch sein) UND die Zurechnungszeit bis 60 dürfte deutlich höhere Werte haben, so dass der ergänzende Anteil nichts wert ist. Das bringt nichts, verzichten Sie auf die 'Aufstockung', dann haben Sie ein paar Euro im Monat mehr – und das gilt auch für die nur halbe EM-Rente, auch wenn die künftig 'neuen Punkte' bei ganzer Rente keinen/einen geringeren Abschlag haben. Gruß w.
Bertiam 15.11.2016 | 10:02
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die kompetente Antwort. MfG Berti
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