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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld 1

von lepitete10.04.2018 | 16:18
2323 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich beziehe seit 2017 eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Ich werde am 16.04.2018 eine Weiterbildungs, bzw. Fortbildungsmaßnahme (LTA) beginnen. Ich habe am 12.03.2018 einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Heute bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt, dass ich Anspruch auf Arbeitslosengeld vom 24.03.18-15.04.18 hätte. Gleichzeitig hat das Arbeitsamt ein Schreiben an die DRV geschickt, ob die DRV einen Erstattungsanspruch geltend macht. Muss ich hier mit Kürzungen von Leistungen rechnen? Vorab Danke für die Antworten. Gruß lepitete

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lepitete,

wir schließen uns der Antwort von Rentenschmied an.

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13 Antworten

Rentenschmiedam 10.04.2018 | 16:41
Hallo, grundsätzlich ist Alogeld I Einkommen das auf die EM-Rente anrechenbar ist. Angerechnet wird dabei aber nicht die konkrete Leistung sondern das Bemessungsentgelt, das dem Alogeld zugrunde liegt. Ob es sich in Form einer Kürzung auswirkt, da muss man dann den Bescheid der RV abwarten, alles andere wäre Spekulation. Beste Grüsse
Kaiseram 10.04.2018 | 19:57
Nein, Sie haben Bestandsschutz! Sie dürfen auch bis zu 430 Euro zuverdienen!
Kaiseram 11.04.2018 | 06:42
Muss ich hier mit Kürzungen von Leistungen rechnen?
Nein, Sie haben Bestandsschutz! Sie dürfen auch bis zu 430 Euro zuverdienen!
Bitte benutze Deinen eigenen Nicknamen. Du schreibst so einfältig, dass es eh auffällt.
Eine aufmerksame Mitleserinam 11.04.2018 | 10:47
Nein, Sie haben Bestandsschutz! Sie dürfen auch bis zu 430 Euro zuverdienen!
Bitte benutze Deinen eigenen Nicknamen. Du schreibst so einfältig, dass es eh auffällt.
Und DAS schreiben ausgerechnet SIE? Dass SIE nicht der ursprüngliche User Namens @Kaiser sind, sondern seinen Nickamen hinterhältig und feige gekapert haben, ist den aufmerksamen Mitlesern auch eh aufgefallen. Über die Beiträge des ursprünglichen @Kaiser konnte man wenigstens noch schmunzeln. Wären Sie mal besser bei Ihrem ursrünglichen Nicknamen "@Genervter" geblieben. Dann könnte man Sie auch etwas ernster nehmen. Gruß Rita
Eine aufmerksame Mitleserinam 11.04.2018 | 13:46
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Mit solchen primitiven Kommentaren schießen Sie sich immer mehr ins Abseits. Der größte "Forums-Clown" sind doch wohl Sie, so wie Sie sich hier aufführen, egal, ob Sie sich @Genervter, @Kaiser oder sonst wie nennen. Mich können Sie aber mit Ihren pubertären Mobbing-Versuchen nicht beeindrucken. Sie blamieren sich höchstens damit! Gruß Rita
des Kaisers neue Kleideram 11.04.2018 | 12:02
Bitte benutze Deinen eigenen Nicknamen. Du schreibst so einfältig, dass es eh auffällt.
Je größer die Einfalt, desto kleiner das Ego ;-)
Aufpasseram 11.04.2018 | 18:19
Zitat von Eine aufmerksame Mitleserin anzeigenausblenden
Ach Du warst das? Das erklärt sich natürlich durch Deinen eingeschränkten Horizont! Vielleicht solltest Du Dich mit GroKo zum Forumsclownduo zusammentun?
Mit solchen primitiven Kommentaren schießen Sie sich immer mehr ins Abseits. Der größte "Forums-Clown" sind doch wohl Sie, so wie Sie sich hier aufführen, egal, ob Sie sich @Genervter, @Kaiser oder sonst wie nennen. Mich können Sie aber mit Ihren pubertären Mobbing-Versuchen nicht beeindrucken. Sie blamieren sich höchstens damit! Gruß Rita
Hallo Rita! Ist Ihnen entgangen, dass Sie sich mit Ihren Kommentaren auch auf einem nicht gerade hohem intellektuellen Niveau bewegen? Sollten Sie mal drüber nachdenken! Dann sollten Sie besser beim mitlesen bleiben.
lepiteteam 11.04.2018 | 18:03
Läuft bei euch ;-) !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Grokoam 12.04.2018 | 08:58
Zitat von Aufpasser anzeigenausblenden
Mit solchen primitiven Kommentaren schießen Sie sich immer mehr ins Abseits. Der größte "Forums-Clown" sind doch wohl Sie, so wie Sie sich hier aufführen, egal, ob Sie sich @Genervter, @Kaiser oder sonst wie nennen. Mich können Sie aber mit Ihren pubertären Mobbing-Versuchen nicht beeindrucken. Sie blamieren sich höchstens damit! Gruß Rita
Hallo Rita! Ist Ihnen entgangen, dass Sie sich mit Ihren Kommentaren auch auf einem nicht gerade hohem intellektuellen Niveau bewegen? Sollten Sie mal drüber nachdenken! Dann sollten Sie besser beim mitlesen bleiben.
Der Balken in Deinem Auge nimmt ungeahnte Dimensionen an.
=//=am 12.04.2018 | 10:13
Wenn die LTA über den RV-Träger läuft, wird das ALG I eingestellt und Übergangsgeld von der DRV gezahlt. Da die LTA am 16.04.2018 beginnt und das ALG I zum 15.04.2018 eingestellt wird, wird die DRV keinen Erstattungsanspruch geltend machen. Das wäre nur der Fall, wenn sich der Leistungsbezug ALG/ÜG überschneiden würde.
Rentenschmiedam 12.04.2018 | 12:57
Hallo und Mahlzeit, es wurde ja nicht die Frage eines Zusammentreffens von Übergangs- mit Alogeld I besprochen sondern die Anrechnung dieser Leistungen nach § 96a Sozialgesetzbuch VI auf die EM-Rente. Beste Grüsse
Rentenschmiedam 12.04.2018 | 13:06
Sorry ich war unpräzise: Das Übergangsgeld kann auf die Rente oder die Rente auf das Übergangsgeld angerechnet werden. Es kommt dabei darauf an, aus welcher Grundlage das Übergangsgeld ermittelt worden ist (grob gesagt vor oder nach dem Rentenbeginn). Beste Grüsse
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