Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenFür die ungeminderte Zahlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt Ihr monatlicher Hinzuverdienst 4458,04 Euro. Beachten Sie, dass der Jahresverdienst (inklusive eventueller Einmalzahlungen) als Basis herangezogen wird (Jahresbrutto : 12 = mtl. Brutto).
Sprechen wir jetzt wirklich von einer vollen Erwerbsminderungsrente (= weniger als 3 Std. Restleistungsvermögen) u n d einem parallelen Hinzuverdienst von 48.000 Euro im Jahr? Glaube nicht, dass es sowas in Natura gibt, oder?Rechnung stimmt so, keine Runden mal abgesehen. Und bei 5500 Euro im Monat ist der Anspruch ganz weg. Hoffe, das hilft weiter.So sehe ich das mit meiner Exceltabelle, einem Jahresverdienst von 53400 und einer monatlichen Teilrente von 700 auch. Es verbleiben zur Zahlung die 700 €. Aber wie sieht es bei einer Vollrente von 1400 € beim selben Jahesverdienst aus? M.E. Fällt dann die volle Rente schon bei 4025 mtl. weg. Ist das richtig? Das würde ja bedeuten, Jahresverdienst 48300 = Teilrente von 700 aber Vollrente von 0. Da wäre es doch besser, nur eine Teilrente bewilligt zu bekommen. Was sehe ich hier falsch Fragt mal Jonny
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