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Experten-Antwort

Teilweise Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienstgrenzen

von Sieglinde Jolly27.01.2017 | 18:27
1734 Ansichten
11 Antworten

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Ist folgende Rechnung richtig: Derzeit teilweise Erwerbsminderungsrente als Vollrente, 700 Euro, und individuelle Hinzuverdienstgrenze von monatlich 3100 Euro. Ab Juli 2017 durch Flexirente neue Bewertung der Lage. Höchstpunkte der letzten 15 Jahre etwa 1,85 Entgeltpunkte, somit dann neue Hinzuverdienstgrenze für volle Rente von ca. 4450 €, also über 1000€ mehr. Ist das richtig? (Hinweise, dass das irgendwann noch alles berechnet und mitgeteilt wird sind entbehrlich, da sie die jetzige Frage nicht lösen, deshalb bitte nur Hinweise die zur Wahrheitsfindung beitragen können)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2017 | 11:15

Für die ungeminderte Zahlung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt Ihr monatlicher Hinzuverdienst 4458,04 Euro. Beachten Sie, dass der Jahresverdienst (inklusive eventueller Einmalzahlungen) als Basis herangezogen wird (Jahresbrutto : 12 = mtl. Brutto).

10 Antworten

KSCam 27.01.2017 | 18:35
Wenn ich meinen "Flexirechner" aus dem Büro daheim auf dem PC gespeichert hätte, könnte ich das durchrechnen......:) Wenn Sie es heute schon unbedingt wissen wollen, buchen Sie eine Beratung bei der DRV und stellen dort die Frage. PS: Sie kriegen es schon noch schriftlich, aber das wollen Sie ja nicht hören. Ist aber so und das reicht ja eigentlich auch, weil es ja noch 5 Monate Zeit bis dahin ist. :)
JürgenMam 27.01.2017 | 19:02
Schade, dass es selbst bei vermuteten Experten nicht mehr ohne Exceltabelle oder ähnlichem möglich ist zu beraten und eine Aussage zu treffen. Womöglich sind die Rentenvorschriften kaum mehr handelbar ohne Kollgege Computer??? Früher konnte man das noch mit einem Tachenrechner und einem Stück Papier erledigen. Aber die Zeiten scheinen vorbei.
Naseweisam 27.01.2017 | 18:50
Zitat von KSC anzeigen
Dann drücke ich dem Fragesteller mal die Daumen, dass er keinen Termin bei der DRV Bayern Süd benötigt, laut eTermin für die nächsten 3 Monate nichts zu machen. Aber vielleicht hat er ja Glück und findet bei einem anderen Rententräger früher einen Termin.
selhan IIam 27.01.2017 | 19:05
Rechnung stimmt so, keine Runden mal abgesehen. Und bei 5500 Euro im Monat ist der Anspruch ganz weg. Hoffe, das hilft weiter.
Sieglinde Jollyam 27.01.2017 | 19:52
Danke für die Info. Denke stimmt so. Schönes Wochenende!
Jonnyam 28.01.2017 | 11:12
So sehe ich das mit meiner Exceltabelle, einem Jahresverdienst von 53400 und einer monatlichen Teilrente von 700 auch. Es verbleiben zur Zahlung die 700 €. Aber wie sieht es bei einer Vollrente von 1400 € beim selben Jahesverdienst aus? M.E. Fällt dann die volle Rente schon bei 4025 mtl. weg. Ist das richtig? Das würde ja bedeuten, Jahresverdienst 48300 = Teilrente von 700 aber Vollrente von 0. Da wäre es doch besser, nur eine Teilrente bewilligt zu bekommen. Was sehe ich hier falsch Fragt mal Jonny
selhan IIam 28.01.2017 | 15:25
Rechnung stimmt so, keine Runden mal abgesehen. Und bei 5500 Euro im Monat ist der Anspruch ganz weg. Hoffe, das hilft weiter.
So sehe ich das mit meiner Exceltabelle, einem Jahresverdienst von 53400 und einer monatlichen Teilrente von 700 auch. Es verbleiben zur Zahlung die 700 €. Aber wie sieht es bei einer Vollrente von 1400 € beim selben Jahesverdienst aus? M.E. Fällt dann die volle Rente schon bei 4025 mtl. weg. Ist das richtig? Das würde ja bedeuten, Jahresverdienst 48300 = Teilrente von 700 aber Vollrente von 0. Da wäre es doch besser, nur eine Teilrente bewilligt zu bekommen. Was sehe ich hier falsch Fragt mal Jonny
Sprechen wir jetzt wirklich von einer vollen Erwerbsminderungsrente (= weniger als 3 Std. Restleistungsvermögen) u n d einem parallelen Hinzuverdienst von 48.000 Euro im Jahr? Glaube nicht, dass es sowas in Natura gibt, oder?
Jonnyam 28.01.2017 | 16:24
@selhanII Mag schon sein, das dies abgesehen von Arbeit auf Kosten der Gesundheit ziemlich theoretisch. Aber die Berechnung als solche stimmt doch, oder?
Jonnyam 02.02.2017 | 19:46
Kleine Ergänzung: Und ab einem monatlichen Hinzuverdienst von 5034,23 lohnt es sich nicht mehr, da zu 100 % angerechnet wird bis die Rente bei einem Hinzuverdienst von 5503,75 ganz entfällt meint jedenfalls Jonny
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