Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Titus Folgmann,
wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch nehmen, werden Sie nur die Hälfte Ihrer Entgeltpunkte zunächst verbrauchen. Die andere Hälfte Ihrer Entgeltpunkte werden zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung „geparkt“. Durch das Ansammeln von weiteren Entgeltpunkten, die zu den „geparkten“ Entgeltpunkten hinzukommen, erhöht sich Ihr Rentenanspruch. In welchem Umfang genau, kann erst bei der Umwandlung in eine Altersrente gesagt werden.
Wie Ihnen die User mitgeteilt haben, treffen bei Ihnen dann Beitragszeiten (durch die Teilzeit-Beschäftigung) mit beitragsfreien Zeiten (Zurechnungszeit) zusammen. Durch dieses Zusammentreffen kommt es dann zu den sog. beitragsgeminderten Zeiten. Wie diese Zeiten bewertet werden, ist dann auch von Ihrem Verdienst während des Rentenbezuges abhängig.
Eine Prognose kann nicht erfolgen.
Auch können Sie noch auf die Rente verzichten, wie User „Siehe hier“ empfohlen hat.
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