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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderungsrente und Höhe der Altersrente

von Titus Folgmann28.11.2020 | 20:58
226 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 30 Jahre alt, wurde mit einer schweren Krankheit diagnostiziert und überlege stark, demnächst teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da sich die Krankheit auf meine Arbeitsfähigkeit auswirkt. Trotzdem habe ich einen Job mit überdurchschnittlichem Verdienst und würde diesem gern auch in Teilzeit weiter nachgehen, dabei natürlich auch weiter Ansprüche für die Altersrente sammeln. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wäre also in meiner gesamten finanziellen Situation eigentlich nur ein relativ geringes Zubrot. Meine Frage ist nun - werde ich die durch meinen Teilzeit-Job begründeten Rentenansprüche weiter (im Wesentlichen) ganz normal sammeln bis zum Eintritt meiner Altersrente, oder hat der Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente einen starken Effekt darauf, wie sich meine Altersrente berechnen wird? Vielen Dank im Voraus, Titus Folgmann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2020 | 10:24

Hallo User Titus Folgmann,

wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch nehmen, werden Sie nur die Hälfte Ihrer Entgeltpunkte zunächst verbrauchen. Die andere Hälfte Ihrer Entgeltpunkte werden zunächst bei der Deutschen Rentenversicherung „geparkt“. Durch das Ansammeln von weiteren Entgeltpunkten, die zu den „geparkten“ Entgeltpunkten hinzukommen, erhöht sich Ihr Rentenanspruch. In welchem Umfang genau, kann erst bei der Umwandlung in eine Altersrente gesagt werden.

Wie Ihnen die User mitgeteilt haben, treffen bei Ihnen dann Beitragszeiten (durch die Teilzeit-Beschäftigung) mit beitragsfreien Zeiten (Zurechnungszeit) zusammen. Durch dieses Zusammentreffen kommt es dann zu den sog. beitragsgeminderten Zeiten. Wie diese Zeiten bewertet werden, ist dann auch von Ihrem Verdienst während des Rentenbezuges abhängig.

Eine Prognose kann nicht erfolgen.

Auch können Sie noch auf die Rente verzichten, wie User „Siehe hier“ empfohlen hat.

9 Antworten

Wiederholungam 29.11.2020 | 08:07
Einfach mal hier die Suchfunktion nutzen. Derartige Fragen wurden hier schon hundertfach beantwortet.
Titus Folgmannam 29.11.2020 | 17:10
Vielen Dank für das Durchlesen und die Hinweise auf die Dokumente. In der Tat war ich mit beiden diesen Dokumenten schon vertraut, habe jedoch auch nach gründlicher Lektüre keine Antwort auf meine Frage darin gefunden. Auch im Forum hatte ich schon relativ gründlich gesucht, bevor ich die Frage gestellt hatte. Es geht hier nicht um die Frage nach der Hinzuverdienstgrenze. Die Frage ist viel mehr nach den Auswirkungen der Erwerbsminderungsrente auf den zukünftigen ALTERSrenten-Anspruch bei Hinzuverdienst, welcher durch die Hinzuverdienst-Tätigkeit begründet wird. Wenn Sie hierzu Forum-Einträge verlinken könnten, wäre ich Ihnen dankbar.
Siehe hieram 29.11.2020 | 19:08
Vielleicht sollten Sie erst einmal die EM-Rente beantragen? Ob es dann zu einer Bewilligung kommt, ob es eine Teilweise oder eine volle EM-Rente werden wird, das entscheidet sich dann. Sich einfach aussuchen 'ich möchte nur eine halbe', geht jedenfalls nicht. Und wenn Sie jetzt einen guten Verdienst haben, würde eine EM-Rente auch nicht sooo schlecht ausfallen können, denn es wird ja 'hochgerechnet, als würden Sie mit diesem Verdienst noch weiter arbeiten. Beiträge aus einer - dann noch möglichen - Teilzeitarbeit wirken sich erst bei einer dann folgenden Altersrente aus...Nach heutiger Gesetzeslage.... Aber niemand weiß, was sich in den 35-40 Jahren, bis Sie dann in Altersrente gehen, noch an den Gesetzen ändern wird... Der erste Schritt wäre also, einen Rentenantrag überhaupt zu stellen, bzw. sich zuvor bei der zuständigen Rentenversicherung beraten zu lassen. Und danach können Sie dann entscheiden, ob Sie weiter arbeiten können, dürfen, wollen. Alles Gute!
Siehe hieram 29.11.2020 | 21:41
Zitat von Titus Folgmann anzeigen
Wenn Sie bisher in Vollzeit gearbeitet haben, würde eine EM-Rente aufgrund der bisher erreichten persönlichen EP errechnet werden, diese dann plus Zurechnungszeit abzüglich Abschlägen. Soweit konnten Sie das ja alles bereits nachlesen. Angenommen, Sie erhalten dann tatsächlich eine halbe EM-Rente und arbeiten dann zusätzlich weiter in Teilzeit, müsste der Verdienst daraus schon recht hoch sein, um sich deutlich dann später mal positiv auf die Altersrente auszuwirken. Weil ja in der Zurechnungszeit schon 'voller' Verdienst mit berücksichtigt ist. Es kann also tatsächlich durchaus sein, dass die bezahlten Beiträge dann nicht wirklich etwas bringen. Aber was wollen Sie?? Entweder sind Sie JETZT erwerbsgemindert und haben deshalb vielleicht einen EM-Renten(Teil)Anspruch und haben aber DAZU noch die Einkünfte aus Ihrer TZ-Arbeit. Oder Sie arbeiten einfach Vollzeit oder etwas reduziert 'normal' weiter und nehmen keinerlei EM-Rente in Anspruch... Die AltersRente, so denn jetzt eine EM-Rente gewährt wird, kann übrigens (lt. aktueller Gesetzeslage) dann nicht niedriger werden. Also Ihre Vermutung, dass >>diese "guten" Zurechnungsjahre durch "schlechtere" tatsächliche Jahre ersetzt?<< kommt aufgrund des Besitzschutzes nicht zum Tragen. Niedriger als eine (bis zur Regelaltersrente) bezogene EM-Rente darf die darauf folgende Altersrente nicht werden. Nochmals also der Rat, sich bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung beraten zu lassen, die können Ihnen dann aufgrund Ihres bisherigen Versicherungsverlaufes auch konkrete Zahlen nennen, mit denen Sie dann weiter jonglieren können. Aber entweder sind Sie erwerbsgemindert, haben Anspruch, oder eben nicht. Ob Sie sich selbst als erwerbsgemindert sehen, ist übrigens ziemlich 'egal'. Das entscheiden dann nämlich Gutachter, und das eben erst auf Antrag. Also sollten Sie den einfach stellen. Wenn Ihnen dann das Ergebnis nicht gefällt, können Sie diesen Antrag immer noch zurück ziehen, solange ein Bescheid nicht rechtswirksam bindend geworden ist.
Titus Folgmannam 29.11.2020 | 20:50
Danke für die Antwort, ich sehe die als nett gemeint an, aber meine Frage ist ja genau Teil des Beratungsprozesses. Dass es eine teilweise EM-Rente werden wird, das ist bei mir eigentlich ziemlich klar, da ich ziemlich offensichtlich mehr als 3 Stunden täglich aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann, und ich stark damit rechne, dass ein DRV-Gutachter das auch so sehen wird. Der Punkt, dass sich die Gesetzeslage ändert, ist natürlich auch richtig und wichtig. Geht man aber mal davon aus, dass sie die gleiche bleiben würde, sehe ich es trotzdem nicht als gegeben an, dass eine zusätzliche Tätigkeit sich nur positiv auswirken kann. Da ja bei der Berechnung der teilweisen EM-Rente in meinem Fall viele Zurechnungsjahre mit in die Berechnung eingehen, die den Durchschnitt der bisherigen Einkünfte abbilden, wirkt sich das ja derzeit gut für mich aus. Sollte ich nun aber über die nächsten Jahre aufgrund von Teilzeit-Arbeit nur ein kleineres Einkommen erzielen, werden nicht für die Altersrente diese "guten" Zurechnungsjahre durch "schlechtere" tatsächliche Jahre ersetzt?
Jonnyam 29.11.2020 | 21:52
Grundsätzlich wirken sich die nicht mehr so hohen Verdienste während des Rentenbezug einer Teilerwerbsminderungsrente nicht negativ aus. Diese Zeiten werden nämlich als sog. beitragsgeminderte Zeiten (weil ja auch ein Rentenbezug mit Zurechnungszeit vorliegt) bei der Altersrente bewertet. Das bedeutet: Die "Beitragszeiten" werden für den Gesamtleistungswert in einer Vergleichsbewertung abgesetzt. Der höhere Wert - ohne diese Beitragszeiten - bleibt erhalten. Wie das dann in 26 Jahren genau aussieht, lässt sich schlecht vorhersagen.
Nur kurzam 06.12.2020 | 20:05
Nur kurz, ich weiß nicht, warum die Antworten teilweise so unfreundlich formuliert sind (außer die Expertenantwort, hier habe ich nichts dran auszusetzen). Mit genau dieser Frage schlage auch ich mich seit über 1 Jahr herum. Eine genaue Antwort konnte ich noch nicht erhalten, auch 2 Beratungstermine in der Reha und direkt bei der Rentenversicherung halfen nicht. Ich selbst bin am Ende den Weg gegangen, die Arbeitszeit erstmal zu reduzieren auf 6 Std pro Tag, ohne eine Rente zu beantragen. Dies kommt mir, ohne eine genaue Antwort auf diese Frage bekommen zu haben, finanziell sinnvoller vor, da ich so auf jeden Fall weitere Entgeltpunkte sammeln kann und auch die errechnete EU Rente (in der Renteninformation) weiterhin ansteigt. Ganz geklärt ist das langfristig beste Vorgehen für mich immer noch nicht, weshalb ich immer mal wieder in dieses gute Forum schaue- und mich eben dann über die unfreundlichen Formulierungen geärgert habe. Auch als Gut-Verdiener hat man ein Anrecht auf eine Rente und macht sich so seine Gedanken und sucht den besten Weg...
Ach jaam 07.12.2020 | 06:27
Zitat von Nur kurz anzeigen
Wenn Sie noch arbeiten können, sind Sie scheinbar auch nicht erwerbsgemindert. Die Menschen, die eine entsprechende Rente beantragen müssen, haben gar nicht die Wahl, selbst wenn sich dieses nachteilig auf eine spätere Altersrente auswirkt. Daher kann ich gut verstehen, wenn man auf Ihre spekulative Fragen nicht immer rein sachlich antwortet. Denken Sie darüber mal nach und seien Sie sich nicht zu sicher, was Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente angeht. Es ist schließlich kein Spiel und da sind schon ganz andere enttäuscht worden.
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