Hallo alfa,
zunächst einmal konnten Sie 'nur' einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente überhaupt stellen, denn es ist nicht möglich, eine 'halbe EM-Rente' zu beantragen.
Und nun müssen Sie das Ergebnis abwarten.
Wenn tatsächlich auch vom sozialmedizinischen Gutachterteam der DRV dann festgestellt/bestätigt wird, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, andere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jedoch möglich sind, hätten Sie wohl aufgrund Ihres Jahrgangs einen Anspruch auf eine halbe EM-Rente. Je nach Lage auf dem Arbeitsmarkt (das 'beschließt' die DRV in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit) UND wenn Sie keinen Arbeitsplatz mehr haben, könnte dies auch zu einer vollen EM-Rente (die sogenannte Arbeitsmarktrente) führen, nämlich dann, wenn dieser als verschlossen gilt. Dies wird bereits im Rahmen des Antragsverfahrens berücksichtigt.
Ob im Falle einer halben EM-Rente das ALGI gekürzt würde, erfragen Sie bitte beim Leistungsträger (Agentur für Arbeit).
Aus Sicht der Rentenversicherung würde ein weiterhin bezahltes ALG bei einer halben EM-Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Hier käme dann der Hinzuverdienstdeckel ins Spiel. Wobei die Rente selbst nicht mitgerechnet wird.
Sollte eine volle EM-Rente bewilligt werden, wird die Zahlung des ALGI mit Rentenbescheid eingestellt. Und es hat die Agentur für Arbeit und auch evtl. die zuvor zahlende Krankenkasse (?) einen Erstattungsanspruch gemäß §§ 102ff SGB X für Leistungen, die zeitgleich mit einem (rückwirkenden) Rentenanspruch zusammentreffen. Zur Erstattung kann hier nur der 'Zahlbetrag' der EM-Rente herangezogen werden. Sind die Brutto(> siehe Bescheide KG/ALG)Zahlungen höher, muss eine Differenz nicht erstattet werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Einen schönen Abend und alles Gute!