Hallo Uwe1959,
sofern sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts verändern hat, erhalten Sie auch nach Aufgabe Ihrer Beschäftigung weiterhin eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit.
Sofern bei Ihrer Rente eine Anrechnung Ihres Arbeitseinkommens erfolgte, müssen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger den Wegfall des Erwerbseinkommens mitteilen.