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Experten-Antwort

teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit

von Uwe195902.08.2016 | 15:16
1056 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich bin 57 Jahre alt und beziehe seit 04/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. (bin vor 1961 geboren) Die Rente ist unbefristet bis maximal zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Konnte meinen damaligen Handwerksberuf nach einer OP und trotz einer Reha nicht mehr ausüben. Das wurde von der Reha- Klinik festgestellt. Zur Zeit arbeite ich im Rahmen meiner Hinzuverdienstgrenze in Vollzeit in einem leichteren Beruf. Was passiert mit meiner EM-Rente wenn ich jetzt von mir aus den Job kündige und überhaupt nicht mehr arbeiten gehe? Gesundheitlich hat sich seit 2012 nichts geändert. Behalte ich die Rente bis zur Altersrente? Für jede Info zum Thema dankbar. Uwe1959

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe1959,

sofern sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts verändern hat, erhalten Sie auch nach Aufgabe Ihrer Beschäftigung weiterhin eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufgrund Berufsunfähigkeit.

Sofern bei Ihrer Rente eine Anrechnung Ihres Arbeitseinkommens erfolgte, müssen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger den Wegfall des Erwerbseinkommens mitteilen.

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2 Antworten

Herz1952am 02.08.2016 | 16:23
Eigentlich nichts. Bei der Altersrente wird die BU-Rente verdoppelt. Falls noch Entgeltpunkte bis dahin dazu gekommen sind (z.B. durch die jetzige Tätigkeit) werden diese berücksichtigt, falls die AR dadurch höher werden sollte. Weniger als die "doppelte" BU-Rente wird die AR nicht.
=//=am 03.08.2016 | 09:40
Wenn Sie Ihren Job aufgeben, passiert mit der teilweisen EM-Rente gar nichts. Sie müßten dann der DRV nur mitteilen, dass Sie kein Entgelt mehr erzielen, sofern dieses bisher nach § 96 a SGB VI angerechnet wurde. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand in Zukunft (bis zur Regelaltersrente) verschlechtern, können Sie auch die Umwandlung der teilweisen in eine volle EM-Rente beantragen.
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