Hallo Sommer,
wie „Bernd“ bereits geschrieben hat, zählt die ZVK-Rente nicht zum Hinzuverdienst dazu. In Ihrem Sachverhalt wird nur das Einkommen aus Ihrer Teilzeitbeschäftigung auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung