Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht bezogen, kann davon ausgegangen werden, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Die dabei erzielten Entgeltpunkte wirken sich in der Regel günstiger in der Rentenberechung aus als die Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs.