Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Krankenkasse hat für die zurückliegende Zeit der Rentenbewilligung einen Erstattungsanspruch in Höhe der für den gleichen Zeitraum errechneten Rente. Wenn der Rentenbescheid der Krankenkasse im Mai noch zugesandt wurde und die Juni-Rente bereits auf das Krankengeld angerechnet werden konnte, kann die Nachzahlung für den Juni - sofern nicht andere erstattungsberechtigte Stellen vorhanden sind - an Ihren Mann ausgezahlt werden.
Maßgeblich ist, ob der Rentenbescheid der Krankenkasse bei der Berechnung des Krankengeldes für diesen Monat bereits vorlag. Die Krankenkassen zahlen i.d.R. das Krankengeld am Ende des Monats für die zurückliegende Zeit aus. Im Zweifel fragen Sie bitte bei der Krankenkasse nach.
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