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Teilweise EU und Krankengeld

von Kerstin04.07.2007 | 12:27
1482 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, mein Mann hat rückwirkend zum 01.11.06 eine teilweise EU-Rente zugesprochen bekommen. 1. Zahlung für Juli Er war bis zum 30.06. krankgeschrieben und hat Krankengeld erhalten. Die Krankenkasse hat das Krankengeld für Juni nun um die Höhe der Rente gekürzt. Was ist mit dem Juni, bekommen wir wenigstens die Rente für Juni nachgezahlt, da die KK um den Betrag gekürzt hat??? Was passiert überhaupt mit der ganzen Nachzahlung von November bis Juni wird die komplett einbehalten für die KK? Gruss und danke schon mal Kerstin

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.07.2007 | 12:53

Die Krankenkasse hat für die zurückliegende Zeit der Rentenbewilligung einen Erstattungsanspruch in Höhe der für den gleichen Zeitraum errechneten Rente. Wenn der Rentenbescheid der Krankenkasse im Mai noch zugesandt wurde und die Juni-Rente bereits auf das Krankengeld angerechnet werden konnte, kann die Nachzahlung für den Juni - sofern nicht andere erstattungsberechtigte Stellen vorhanden sind - an Ihren Mann ausgezahlt werden.

Moderatoren-Antwortam 04.07.2007 | 13:28

Maßgeblich ist, ob der Rentenbescheid der Krankenkasse bei der Berechnung des Krankengeldes für diesen Monat bereits vorlag. Die Krankenkassen zahlen i.d.R. das Krankengeld am Ende des Monats für die zurückliegende Zeit aus. Im Zweifel fragen Sie bitte bei der Krankenkasse nach.

1 Antworten

Kerstinam 04.07.2007 | 13:02
Der Rentenbescheid wurde an uns genauso wie an die KK erst Mitte Juni gesendet. Heisst das er bekommt die Juni-Rente nicht erstattet? Gruss Kerstin
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