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Experten-Antwort

Teilweise EWR um wandeln in Rente für langjährige Versicherte

von Walter Kabe14.02.2017 | 10:50
961 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag Ich beziehe eine halbe EWR Rente (alte BU). Kann ich diese mit 63 + X Monate umwandeln in die Rente für langjährige Versicherte? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2017 | 15:31

Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte ist die Wartezeit von 35 Jahren. Sofern Sie diese Wartezeit erfüllen, kann die bisherige Rente wegen Berufsunfähigkeit in die Altersrente für langjährig Versicherte umgewandelt werden. Dies ist bereits ab dem 63. Lebensjahr möglich. Allerdings wird die Altersrente dann mit einem Abschlag berechnet, je nach Geburtsjahrgang in unterschiedlicher Höhe.

Es empfiehlt sich daher, einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

2 Antworten

Schadeam 14.02.2017 | 13:59
Wenn Sie 35 Versicherungjahre haben ist die AR für langjährig Versicherte ab 63 möglich.
Jonnyam 14.02.2017 | 17:42
Wenn Sie schon Ende 2000 die Rente wegen BU beanspruchen konnten und diese Ende Juni 2017 noch weiter geleistet wird, gilt sie als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 302b Abs. 1 SGB VI). Sollten Sie daneben einen Hinzuverdienst erzielen, ist die Hinzuverdienstgrenze erheblich höher als wenn Sie die Rente wegen BU (= 2/3 der Vollrente wegen Alters) in eine Altersrente für langjährig Versicherte ändern lassen (§§ 96a, 34 SGB VI) . Beispiel: BU-Rente = 666,67 Altersrente = 1000,00 Hinzuverdienst monatlich 2000,00 Hinzuverdienstgrenze für BU-Rente bei Durchschnittsverdienst = 2409,75 = Rente ist voll zu zahlen Hinzuverdienstgrenze für Altersrente bei Durchschnittsverdienst = 525,00 = Rente nur noch 76,67 Fragen Sie also bei der anstehenden Beratung auch nach der Hinzuverdienstgrenze, wenn Sie noch weiterarbeiten wollen rät in jedem Fall Jonny
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