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Experten-Antwort

Teilweise Nichtanerkennung bei Ausbildungszeiten verfassungswidrig?

von Marienkäfer26.05.2011 | 20:24
2400 Ansichten
11 Antworten

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Was ist eigentlich mit der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit bezüglich der Nichtanerkennung von Ausbildungszeiten geworden? Hofft da der Gesetzgeber bzw. die DRV die Sache aussitzen zu können oder hofft man, daß diese Sache in Vergessenheit gerät?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das BSG hatte im April die Angelegenheit auf Ihrer Tagesordnung.

Da die Verfahren jedoch noch nicht abschließend geklärt sind, kann ich Ihnen momentan noch keine zielführenden Informationen geben.

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10 Antworten

Realistam 26.05.2011 | 21:09
Da muß man doch Verständnis für haben. Die DRV muß sparen, da die frühzeitigen Rentenbezieher aus den Behindertenwerkstätten nun vom Steuerzahler auf die DRV-Kasse verlegt wird. Immer schön den Steuerzahler entlasten und alles druff auf die Sozialkassen. Wäre doch unzumutbar, wenn Unternehmer, Freiberufler und Beamte indirekt durch Behinderte Sozialleistungen weiter belastet würden. Schöner Nebeneffekt, Von der Leiden hat sich so und ihre CDU Kollegen auch gleich mit entlastet....................
Medicusam 26.05.2011 | 20:48
Beides Käferchen, beides! Die Paladine der Schurken sind zahlreich.
zeldaam 26.05.2011 | 21:11
Hallo "Marienkäfer", könnten Sie Ihr Thema "Nichtanerkennung von Ausbildungszeiten" etwas genauer beschreiben ? Meinen Sie - die Nichtanerkennung der Ausbildungzeiten als Anrechnungzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr oder - die Begrenzung auch die Höchstdauer von maximal 8 Jahren an schulischer Ausbildung als Anrechnungszeit oder - die ab 2009 nicht mehr durchzuführende Bewertung der Schul- und Hochschulzeiten ? Oder geht es um die verminderte Bewertung von Berufsausbildungszeiten ? Wenn Sie dies konkretisieren, wäre ein Anhaltspunkt zum Recherchieren gegeben... MfG zelda
Marienkäferam 26.05.2011 | 22:06
Zitat von zelda anzeigen
könnten Sie Ihr Thema "Nichtanerkennung von Ausbildungszeiten" etwas genauer beschreiben ? Meinen Sie - die Nichtanerkennung der Ausbildungzeiten als Anrechnungzeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr oder - die Begrenzung auch die Höchstdauer von maximal 8 Jahren an schulischer Ausbildung als Anrechnungszeit oder - die ab 2009 nicht mehr durchzuführende Bewertung der Schul- und Hochschulzeiten ? Oder geht es um die verminderte Bewertung von Berufsausbildungszeiten ? Wenn Sie dies konkretisieren, wäre ein Anhaltspunkt zum Recherchieren gegeben... MfG Es geht mir um die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Nichtanerkennung von Ausbildungszeiten einer Schul- und Hochschulausbildung wie es im Rentenkürzungsgesetz von 2004 steht.
Speisekammeram 26.05.2011 | 22:11
Zitat von Realist anzeigen
So haben es diese Gauner in der Vergangenheit schon oft gemacht. Die Finanzierung von irgendwelchen Sozialaufgaben einfach der DRV zum Bezahlen aufgebürdet - obwohl es eigentlich mit der DRV nichts zu tun hat. Und die Rentenbezieher müssen es mit Kürzungen ihrer Rente bezahlen. Eine Riesen-Schweinerei!!!!
Steinbeckam 27.05.2011 | 22:25
The Grapes of Wrath
Johnam 29.05.2011 | 01:39
Zitat von John anzeigen
The Grapes of Wrath
Verzeihung...doch wohl eher "The Grapes of Rage"!
Nein, es heißt "The Grapes of Wrath". Googeln Sie mal, bitte.
Klar, worauf sie hinaus wollen, Film von JOHN Steinbeck unter o.g. Titel, logo!!! Aber: Zorn ist berechtigt und "positiv"; Wut/Rage ist in DIESEM Fall der Negativfaktor! (Googeln Sie mal bitte den Unterschied zw. "Zorn" und "Wut"). Schlafen Sie gut.
Nochmal zur Erklärung: Schon in der Bibel steht: "Der Zorn Gottes", nicht "Die Wut Gottes". Und wenn das nicht reicht, empfehle ich das Buch "Menschenkenntnis durch Charakterkunde" von Josef Rattner, ab Seite 157 Definition "Wut und Zorn". MfG ...John
Johnam 29.05.2011 | 01:20
Verzeihung...doch wohl eher "The Grapes of Rage"!
Nein, es heißt "The Grapes of Wrath". Googeln Sie mal, bitte.
Klar, worauf sie hinaus wollen, Film von JOHN Steinbeck unter o.g. Titel, logo!!! Aber: Zorn ist berechtigt und "positiv"; Wut/Rage ist in DIESEM Fall der Negativfaktor! (Googeln Sie mal bitte den Unterschied zw. "Zorn" und "Wut"). Schlafen Sie gut.
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