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Teilweise oder volle EM-Rente beantragt ?

von Klaus321008.08.2008 | 22:15
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16 Antworten

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Guten Tag, ich habe vor einigen Wochen einen Antrag auf Erewerbsminderungsrente gestellt, ich war deshalb in einer Rentenberatungsstelle der RV, die den Antrag für mich (online) ausgefüllt hat.Ich wollte eigentlich einen Antrag auf teilweilse (!) EM stellen, da ich mich für 3-6 Stunden arbeitsfähig halte. Im Ausdruck, den ich vom Rentenberatungsbüro bekommen habe, steht jetzt aber nur "Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung". Jetzt bin ich verunsichert,ob ich nun einen Antrag auf teilweise oder volle Erwerbsminderung gestellt habe, oder stellt man lediglich allgemein einen Antrag auf EM-Rente, und die Rentenversicherung stellt fest, ob man teilweise oder voll erwerbsgeminder ist? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Viele Grüsse Klaus schmidt

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klaus3210,

es ist so, wie es die anderen User bereits beschrieben haben: Es lässt sich nur allgemein ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann im Rahmen des Verfahrens welche Rente gewährt wird.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Pia,

Sie sollten sich deshalb keinen zu großen Kopf machen. Ihr Rentenversicherungsträger ist trotzdem verpflichtet, den gesamten Rentenanspruch zu prüfen...

14 Antworten

Schadeam 09.08.2008 | 07:40
man stellt einen Antrag auf Rente und der RV Träger entscheidet über das Leistungsvermögen. PS: irgendwo im Antrag wird doch gefragt, welche Arbeiten man sich noch zutraut - da kann man ja entsprechendes angeben, z.B. "maximal 4 Stunden leichte Arbeit, etc...
Klaus3210am 09.08.2008 | 08:38
Hallo Schade, danke für die Antwort. Ich meinte eigentlich eher, ob man von vornherein eine teilweise (!) Erwerbsminderungrente beantragen kann, oder beantragt man allgemein eine Erwerbsminderungsrente, und ob teil oder voll legt erst später die RV fest. Ich hab das im Rentenbüro machen lassen, keine Ahnung was die da eingetragen hat. Im Ausdruck steht nut "Antrag auf EM-Rente gestellt", aber nicht, ob auf volle oder teilweise EM. Viele Grüsse Klaus
shadowam 09.08.2008 | 09:13
NEIN ! Man kann keine teilweise EM-Rente beantragen. Der RV -Träger prüft im Rahmen des Verfahrens welche Rente ( ob überhaupt, teil oder volle EM-Rente ) gewährt wird. Ihre eigene Einschätzung der Erwerbsfähigkeit in allen Ehren, aber das lassen überlassen Sie am Besten den Ärzten der RV. Im übrigen würde ich zwar den Antrag auf EM-Rente vielleicht noch von jemanden anderen zwar ausfüllen lassen , aber niemals ohne Prüfung unterschreiben und schon gar nicht ohne vorher Kopien für mich angefertigt zu haben...
Klaus3210am 09.08.2008 | 09:29
Vielen Dank, das war genau das, was ich wissen wollte. Viele Grüsse Klaus
Brilleam 09.08.2008 | 14:04
Hallo Klaus3210, bei 'Antrag-online' besteht die Möglichkeit, sich eine Kurzfassung aller Antworten geben zu lassen - sollte für die aufnehmenden Stelle eigentlich selbstverständlich sein! Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an: der Antrag R100 kennt nur die EM-Rente als solche (ohne Gewichtung) und im R210 wird nach der Selbsteinschätzung in Sachen Leistungsfähigkeit gefragt! Nur aus Neugierde: wie lange hat der Vorgang dort ca. gedauert? (Erörterung des Rentenkontos, Info über die EM-Rente in ihren Facetten und Aufnahme des Antrags) - danke!
Klaus3210am 09.08.2008 | 14:51
Hallo Brille, danke für die Antwort.....Also, der ganze Vorgang in der Beratungsstelle der RV hat etwa 30 Minuten gedauert,die Mitarbeiterin war sehr freundlich und hilfsbereit. Ich hatte alle Befund-Kopien und Zeugnisse dabei, musste also nichts nachreichen....Ich kann es empfehlen,zumal die Antragsformulare recht komplex sind, und ich hatte absolut keine Ahnung von Rentendingen. Vor allem werden die Daten gleich online eingegeben, was sich sicher positiv auf die Bearbeitungsdauer auswirkt. Viele Grüsse Thorsten
Realistam 11.08.2008 | 11:54
..............Gut erkannt! Wenn Sie Ihr Resteistungsvermögen aber selbst mit "drei bis sechs Stunden/Tag" eingeschätzt haben, wird der RV-Träger garantiert "vermuten", dass Sie auch ETWAS mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können! Und dann dürfen Sie versuchen, diesen "Irrtum" zu wiederlegen. Viel Erfolg!
Klaus3210am 11.08.2008 | 11:40
Hallo Experte, vielen Dank. Diese Regelung macht ja auch Sinn, denn wer kann schon sein Leistungsvermögen selbst zuverlässig einschätzen? Grüsse Klaus
Klaus 3210am 11.08.2008 | 12:22
Hallo Realist, genau da liegt das Problem, ich wollte eigentlich offen und ehrlich an die Sache (Rentenantrag) herangehen und hatte einfach frei heraus mein Rest-Leistungsvermögen geschätzt. Auch beim Gutachter. Und das liegt halt m.E. in diesem Bereich. Ich hoffe nicht, dass da noch ohne Grund "mehr" an Lesitungsvermögen vermutet wird. Die Befunde sprechen ja auch normalerweise eine eigene Sprache. Rückblickend hab ich da trotzdem vielleicht einen Fehler gemacht, besser man sagt wohl, man kann das Leistungsvermögen gar nicht einschätzen. Hinzu kam aber ja noch, ich war in der irrigen Annahme, ich habe einen Antrag auf teilweise (!) EM gestellt. Bin diesbezüglich auch nicht im Rentenbüro bei Antragsaufnahme korrigiert worden, die Mitarbeiterin hat es dann aber korrekt, also Antrag auf volle EM, eingeben. Danke. Klaus
Happyam 11.08.2008 | 12:36
Hallo Klaus, Sie haben doch einen Ausdruck vom Antrag erhalten oder? Schauen Sie mal auf dem R 210 die Frage Punkt 8 (Begründung des Rentenantrages) Da sollte die Beraterin vermerkt haben, welche Arbeiten Sie ihrer Meinung nach noch machen können und in welchem Umfang! Ansonsten haben Sie erstmal alles richtig gemacht. MfG Happy
Rosannaam 11.08.2008 | 13:26
Hallo Klaus 3210, machen Sie sich nicht zu viele Gedanken über Ihren Rentenantrag. Sie haben keinen Fehler gemacht. Tatsache ist, dass grundsätzlich nur eine EM-Rente beantragt werden kann. Hier wird nicht in teilweiser oder voller EM-Rente unterschieden. Dies wurde Ihnen ja schon von den anderen Usern so mitgeteilt. Und die Angaben über das von IHNEN eingeschätzte Leistungsvermögen werden von der DRV auch sekundär beachtet. Denn selbst, wenn Sie unter 3 Stunden angegeben hätten, wäre das ja auch nur IHRE Einschätzung, und nicht die der DRV-Ärzte gewesen! Also, abwarten und Tee (oder Bierchen?) trinken.... MfG Rosanna.
shadowam 11.08.2008 | 18:45
und schön vorsichtig bei den Gutachtern sein ! Die können nämlich meistens genauso wenig wie der Antragsteller selber, das Leistungsvermögen - medizinisch - einschätzen und entsprechend fallen dann die Gutachten im Sinne des Auftragebers auch aus...
Piaam 12.08.2008 | 11:18
Hallo Klaus, ich habe auch die teilweise/halbe EM-Rente beantragt (im Juli). Bei mir hat die Dame von der Stadtverwaltung, die den Antrag ausgefüllt hat - und mir KEINE Kopien geben wollte - auf dem Vordruck "R100 - Antrag auf Versichertenrente" unten ein Kreuzchen bei 1/2 Teilrente gemacht und hat bei dem Satz "Die Altersrente soll gezahlt werden als" einfach Altersrente durchgestrichen und Rente per Hand hingeschrieben. Na, ob das mal so richtig war??? *grübel* Auf dem Vordruck R210 wurde Reduzierung der Arbeitszeit auf 3-4 Stunden vermerkt. Viel Glück wünsche ich Ihnen, Pia
Rosannaam 12.08.2008 | 12:19
Pia, Sie sollten sich wirklich keine unnötigen Gedanken machen. Aber ich muß schon schmunzeln über die Sachbearbeiterin bei der Stadtverwaltung! Es hat schon seinen Grund, weshalb die Frage nach einer Teilrente nur die Altersrente betrifft und im Rentenantrag eine EM-Rente nicht als Teilrente beantragt werden kann. Genauso finde ich es manchmal amüsant, wenn bei einer beantragten EM-Rente als Rentenbeginn ein Datum XY steht, obwohl auch dies nur die AR betreffen kann (steht auch so im Rentenantrag). MfG Rosanna.
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