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Experten-Antwort

teilweiser Erwerbsminderungsrente

von Anke F10.04.2014 | 00:39
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6 Antworten

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Guten Abend, ich möchte gern wissen was der Unterschied zwischen teilweiser Erwerbsminderungsrente und teilweiser Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit ist, ausser das für die zweite muss man vor 1961 geboren sein. Und was bedeutet die "Berufsschutzregelung" im klartext? MfG

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke F,

eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI erhält man, wenn das Leistungsvermögen mindestens 3, aber nicht mehr 6 Stunden pro Tag beträgt und zwar in allen auf dem Arbeitsmarkt vorkommenden Tätigkeiten.

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird die Prüfung, ob noch mindestens 6 Stunden gearbeitet werden kann, auf Tätigkeiten begrenzt, die dem Versicherten "unter Berücksichtigung der Dauer und des des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Tätigkeit zugemmutet werden können" (§ 240 SGB VI). Je nach Ausbildungsniveau und bisherigem Beruf kann also eventuell nicht auf alle auf dem Arbeitsmarkt vorkommenden Berufe verwiesen werden, auch wenn vielleicht eine sehr einfache Tätigkeit noch mehr als 6 Stunden möglich wäre.

Beispiel: Ein Facharbeiter mit Leitungsfunktion kann diese Tätigkeit und überhaupt eine vergleichbare Facharbeitertätigkeit nur noch 4 Stunden am Tag ausüben. Er könnte aber trotz der gesundheiltichen Einschränkungen mindestens 6 Stunden eine ungelernte Tätigkeit schaffen.

Lösung: Er hat eigentlich nach dem seit 2001 geltenden Recht keinen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil er noch mindestens 6 Stunden in einer Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kann.

Bei Geburt vor dem 02.01.1961 besteht aber Anspruch auf die Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit, weil die ungelernte Tätigkeit nicht zumutbar ist und in allen zumutbaren Tätigkeiten das Leistungsvermögen unter 6 Stunden liegt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Genau. Er würde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit in Teilzeit weiter arbeiten (sofern das vom Arbeitgeber her möglich ist) und daneben die teilweise EM-Rente beziehen.

Für diese Rente sind allerdings Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die individuell aus dem Verdienst der letzten drei Jahre vor der Erwerbsminderung errechnet werden.

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4 Antworten

Anke Fam 10.04.2014 | 21:01
Und somit könnte der Facharbeiter quasi seinen Job weiter machen nur eben zB. halbtags? MfG
ahmet akbabaam 11.04.2014 | 10:09
Guten Tag, ich bin Herztkranke.(koroner Arter kranke mit Mitral schiweche) Mein versicherung begin 20.08.1981 was für rente werde ich bekommen Danke
W*lfgangam 11.04.2014 | 15:22
Hallo ahmet akbaba, für Sie käme, sofern Sie noch keine Altersgrenze erreicht haben (60+, 63, 65+) wahrscheinlich eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM) infrage. Sofern die dafür erforderlichen Versicherungszeiten und 'besonderen' Voraussetzungen vorliegen. Wenn in Ihrer jährlichen Renteninformation 3 Rentenbeträge drinstehen (der erste ist der für die EM-Rente), haben Sie zumindest aus Sicht Mindestversicherungszeiten alles erfüllt. Ob es rein medizinisch für diese Rente reicht, stellt der med. Dienst der Rentenversicherung fest. Tipp2: Ab in die nächste Beratungsstelle und dort nachfragen. Die nächste Beratungsstelle finden Sie über diesen Link (Mitte rechts die Postleitzahl eingeben, oder auch im nächsten Rathaus Ihres Wohnortes): Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Tipp3: Beim nächsten mal die Frage nicht hier unten dranhängen, sondern ein neues Fragefeld öffnen. Mitte links in diesem Fenster "neues Thema öffnen", oder hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
Anke Fam 11.04.2014 | 20:06
Danke für die Antwort MfG Anke
Deutsche Rentenversicherung
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