Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

teilw.EU-Rente,teilw.Krankengeld

von wissenwill31.05.2007 | 16:20
1612 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Habe gehört, wenn man teilw.EU-Rente bezieht und vorher Krankengeld, dass man die andere Hälfte für die Zeit der Krankschreibung von d.KK erhält. Oder v.AA. Wer weiss da genau Bescheid? Bestimm die Experten. Danke für INFOS.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.06.2007 | 10:20

Auf eine Rente wegen teil. Erwerbsminderung wird das zeitgleich geleistete Krankengeld bzw. Arbeitslo-dengeld gemäß § 96a SGB VI angerechnet. Für die Feststellung des Hinzuverdienst kommt es nicht auf die Höhe der Sozialleistung, sondern auf das der Leistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen an. Konkret bedeutet dies, dass in den meisten Fällen des zeitgleichen Bezugs von teilweiser EM-Rente und Sozialleistungsbezug die Rente vollständig ruht.

2 Antworten

Nixam 01.06.2007 | 08:38
Die Krankengeldzahlung endet mit dem Eingang des Rentenbescheides bei Ihrer Krankenkasse. Sie bekommen ja Rente weil Sie krank sind. Da ist das normal, dass sie arbeitsunfähig bzw. erwerbsgemindert sind. Das Krankschreiben durch den Hausarzt entfällt doch, sobald der Rentenbescheid vorliegt und Sie Rentner sind. Dann werden Sie nämlich nicht mehr krankgeschrieben und sind auch nicht mehr krank sondern erwerbsgemindert, wie im Rentenbescheid beschrieben. ERGO: Kein Anspruch auf Krankengeld neben Erwerbsminderungsrente und auch keine Krankschreibung während Erwerbsminderungsrentenbezug. Wie lang wollen Sie denn da neben der Rente auch noch Krankengeld beziehen? Der der Ihnen das erzählt hat, soll Ihnen mal die gesetzliche Grundlage dafür nennen. Das gibt es nicht. Da wollte Sie jemand "auf die Schippe" nehmen.
wissenwillam 02.06.2007 | 13:32
das war jemand v.d.Rentenberatung (DRV).So lange man krank ist u.man bekommt nur eine 1/2 EU-rente, bekommt man die andere Hälfte v.d.KK. Es wird ja angenommen, dass man die Hälfte durch Arbeit verdient. Weil man aber krank ist, geht das nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026