Hallo Sabrina,
auch während des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie etwas hinzuverdienen. Auswirkungen auf Ihre Rente hat Ihr Hinzuverdienst immer dann, wenn er bestimmte Grenzen überschreitet. Das bedeutet, dass Ihre Rente dann gar nicht mehr oder nur noch in geringerer Höhe gezahlt werden kann. Die für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Entfällt der Hinzuverdienst, wird die Zahlung der Rente wieder aufgenommen. Die während des Rentenbezuges eingezahlten Beiträge werden selbstverständlich bei der Berechnung einer späteren Altersrente berücksichtigt, auch die Rentenbezugszeit als solches wird berücksichtigt.
Sollten Sie weitere Informationen zu Ihrer Rente benötigen empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.