Hallo Linda,
individuelle steuerliche Fragen können im Forum nicht beantwortet werden.
Aus einer Teilzeittätigkeit neben einer vorgezogenen Altersrente würden Sie weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die Rentensteigerung aus diesen Beiträgen würden Sie ab Vollendung des Regelalters zusätzlich zu Ihrer derzeitigen Rente erhalten.
Die aktuellen Regelungen zur erhöhten Hinzuverdienstgrenze sind bis zum 31.12.2022 befristet. Eventuelle gesetzliche Änderungen bleiben abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung