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Experten-Antwort

Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen

von Corina06.12.2021 | 18:33
294 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe seit 2018 Teilerwerbsminderungsrente. Seit Februar 2020 bin ich auch Arbeitslos (Befristung). Im März 2021 habe ich die Arbeitsmarktrente beantragt, da der Teilzeitarbeitsmarkt für mich verschlossen ist. ALG 1 lief noch bis Mai. Nachdem die Rente den Arztbericht verschlammpt hat und dieser nochmals an die RV ging, bekomme ich nun (Dezember) eine Einladung zum medizinischen Gutachten. Was soll der Arzt zu den Chancen auf dem Teilzeitarbeitsmarkt sagen können? Ich bin bereits 2019 begutachtet worden und habe auch 2019 eine Reha absolviert. Meine Teilerwerbsminderungsrente ist unbefristet. Seit 8 Jahren habe ich dasselbe Leiden ohne Chance auf Besserung. Dieses wurde auch in der Reha festgestellt. Normalerweise muss sich doch die RV bei der Agentur für Arbeit erkundigen, ob es einen Teilzeitarbeitsmarkt für mich gibt. Nach fast 2 Jahren Arbeitslosigkeit mit vielen Bewerbung und mehreren Vorstellungsgesprächen scheinbar nicht. Was soll die Schikane mit der erneuten Begutachtung? MfG Corina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Corina!

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum weder zu Ihrem Einzelfall, noch zu trägerspezifischen Verfahren Auskünfte geben können.

Viele Grüße

Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

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17 Antworten

Waltheram 06.12.2021 | 18:53
Demnach scheint es doch Angebote zu geben. Der Arbeitsmarkt gilt nicht als verschlossen, nur weil Sie keiner einstellt.
Siehe hieram 06.12.2021 | 18:57
Hallo Corina, vermutlich liegt es einfach daran, dass man eine 'Arbeitsmarktrente' nicht beantragen kann, da es keine eigene 'Rentenart' ist. Somit führt Ihr Antrag wohl dazu, dass zunächst einmal vor allem auch geprüft wird, ob (zwischenzeitlich) allein aus gesundheitlichen Gründen eine volle Erwerbsminderung vorliegt. In diesem Zusammenhang würde dann auch der mögliche Anspruch auf eine volle EM-Rente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes geprüft werden. Es ist also nicht zu Ihrem Nachteil, dass nunmehr noch ein Gutachten erstellt werden soll. Zumal dies dann auch evtl. dazu führen könnte, dass eine alleine aus gesundheitlichen Gründen zu bewilligende EM-Rente auch unbefristet bewilligt werden kann, während eine 'Arbeitsmarktrente' immer nur befristet bewilligt wird. Und wenn eine Rente unbefristet bewilligt wird, entfällt dann auch die Ausschlussfrist von 'ab 7.Monat nach Leistungsfall', wie es z.B. bei einer Arbeitsmarktrente immer der Fall ist. Wesentlich wichtiger ist es also, dass Sie die gesundheitlichen Einschränkungen/Verschlechterungen dargelegt haben bzw. nun eben noch diesen Gutachtertermin wahrnehmen. Bleiben Sie also geduldig, nehmen den Termin wahr und warten das Ergebnis dann einfach ab. Alles Gute!
Röhricham 06.12.2021 | 19:04
Oouooouooooh, das kost teuer Geld!
Siehe hieram 06.12.2021 | 20:04
Zitat von Corina anzeigenausblenden
hmmm. ... das ist natürlich 'Ansichtssache'... Dann wäre es aber vielleicht doch sinnvoll/er gewesen, eine Umschulungsmaßnahme zu beantragen, ob bei der Agentur für Arbeit oder bei der DRV, die dies auch bietet, anstatt erst einmal das ALG 'auszusitzen' und nun zu meinen/hoffen, dann gibt es jetzt 'volle Rente'. Da Sie allerdings auch schrieben, es wurde ein Arztbericht 'verschlampt': welcher, der vom ÄD der Agentur für Arbeit, der der Meinung ist, dass Sie mehr als nur halb erwerbsgemindert sind und deshalb eine Überprüfung fordert? Dann kommen Sie nun ohnehin nicht um das Procedere herum, denn erst wenn von der DRV dann festgestellt wurde, dass Sie nicht voll erwerbsgemindert sind, könnte die Agentur für Arbeit Ihnen Umschulungsmaßnahmen anbieten. Im Moment sind denen wohl 'die Hände gebunden'. Ob da eine Beschwerde beim Bundesamt hilft? Wünsche Ihnen viel Erfolg!
Corinaam 06.12.2021 | 19:43
Hallo Siehe hier, Ja da ist ja das Problem. Ich habe keine Verschlechterung und will auch wieder arbeiten. Ansonsten hätte ich ja volle EM auch beantragt mit entsprechenden Arztberichten. Für mich ist das alles sinnfreie Vergeudung von Geld bzw. Zeit zu schinden. Termin für Gutachten steht schon. Beschwerde beim Bundesamt soziale Sicherung ebenfalls.
W°lfgangam 06.12.2021 | 20:27
Zitat von Corina anzeigenausblenden
Hallo Corina, mag aus Ihrer Sicht so 'gefühlt' sein. Die DRV macht nur ihren Job und spult Schema 'EM' ab. Auch das müssen Sie verstehen, dass 'ungerechtfertigte' Bewilligungen einer vollen EMRT nicht zum Nutzen der Versichertengemeinschaft und deren (berechtigten) Ansprüchen widersprechen + nicht mit Ihrem Argument (das steht mir jetzt einfach mal zu/die müssen sich nicht so anstellen) konform geht. Wären Sie auf der anderen Seite der hier oftmals 'kommentierenden' Krakeeler (das geht doch nicht/geh' arbeiten), würden Sie verstehen, warum die DRV auf Ihren Einzelfall bezogen da nochmal einen 'besonderen' Blick draufwerfen will - um Ihnen rechtlich einwandfrei die volle EMRT zu bewilligen/oder, entsprechend Ihrem Leistungsvermögen + ggf. Arbeitsmarktumfeld so oder so nur die halbe EMRT weiterzuzahlen. Abwarten und erstmal nicht aufregen! Wie Sie schon erwähnten ...Vergeudung von Geld = Beiträge der Versicherten/auch Ihre, um Ihre Rente zu finanzieren ;-) Gruß w.
Corinaam 06.12.2021 | 20:32
Erstens: Umschulung brauche ich nicht bei meiner Qualifikation Zweitens: der Arztbericht war vom behandelnden Arzt
Warum fragen Sie?am 06.12.2021 | 23:58
Zitat von Corina anzeigenausblenden
Corina schrieb

Für mich ist das alles sinnfreie Vergeudung von Geld bzw. Zeit zu schinden.[/quote]

Hallo Corina,

mag aus Ihrer Sicht so 'gefühlt' sein.

Die DRV macht nur ihren Job und spult Schema 'EM' ab. Auch das müssen Sie verstehen, dass 'ungerechtfertigte' Bewilligungen einer vollen EMRT nicht zum Nutzen der Versichertengemeinschaft und deren (berechtigten) Ansprüchen widersprechen + nicht mit Ihrem Argument (das steht mir jetzt einfach mal zu/die müssen sich nicht so anstellen) konform geht.

Wären Sie auf der anderen Seite der hier oftmals 'kommentierenden' Krakeeler (das geht doch nicht/geh' arbeiten), würden Sie verstehen, warum die DRV auf Ihren Einzelfall bezogen da nochmal einen 'besonderen' Blick draufwerfen will - um Ihnen rechtlich einwandfrei die volle EMRT zu bewilligen/oder, entsprechend Ihrem Leistungsvermögen + ggf. Arbeitsmarktumfeld so oder so nur die halbe EMRT weiterzuzahlen.

Abwarten und erstmal nicht aufregen!

Wie Sie schon erwähnten ...Vergeudung von Geld = Beiträge der Versicherten/auch Ihre, um Ihre Rente zu finanzieren ;-)

Gruß

w.[/quote]

Es gibt ein eindeutiges Urteil dazu. Da steht nichts von einem "besonderen Blick drauf werfen". Außerdem ist es nach Rehgutachten Eindeutig, dass ich nicht geheilt werden kann. Eine Verschlechterung ist aber ebenfalls nicht zu erwarten.

Urteil des BSG vom 10. Dezember 1976, GS 2/75, Leitsätze

1- Für die Beurteilung, ob ein Versicherter, der aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten kann, berufsunfähig im Sinne des § 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung oder erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist, ist es erheblich, dass für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die der Versicherte mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann.

2- Der Versicherte darf auf Tätigkeiten für Teilzeitarbeit nicht verwiesen werden, wenn ihm für diese Tätigkeiten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist.

3- Dem Versicherten ist der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann.

4- Der Versicherte darf in der Regel nur auf Teilzeitarbeitsplätze verwiesen werden, die er täglich von seiner Wohnung aus erreichen kann.

Hallo Corina, mag aus Ihrer Sicht so 'gefühlt' sein. Die DRV macht nur ihren Job und spult Schema 'EM' ab. Auch das müssen Sie verstehen, dass 'ungerechtfertigte' Bewilligungen einer vollen EMRT nicht zum Nutzen der Versichertengemeinschaft und deren (berechtigten) Ansprüchen widersprechen + nicht mit Ihrem Argument (das steht mir jetzt einfach mal zu/die müssen sich nicht so anstellen) konform geht. Wären Sie auf der anderen Seite der hier oftmals 'kommentierenden' Krakeeler (das geht doch nicht/geh' arbeiten), würden Sie verstehen, warum die DRV auf Ihren Einzelfall bezogen da nochmal einen 'besonderen' Blick draufwerfen will - um Ihnen rechtlich einwandfrei die volle EMRT zu bewilligen/oder, entsprechend Ihrem Leistungsvermögen + ggf. Arbeitsmarktumfeld so oder so nur die halbe EMRT weiterzuzahlen. Abwarten und erstmal nicht aufregen! Wie Sie schon erwähnten ...Vergeudung von Geld = Beiträge der Versicherten/auch Ihre, um Ihre Rente zu finanzieren ;-) Gruß w.
Es gibt ein eindeutiges Urteil dazu. Da steht nichts von einem "besonderen Blick drauf werfen". Außerdem ist es nach Rehgutachten Eindeutig, dass ich nicht geheilt werden kann. Eine Verschlechterung ist aber ebenfalls nicht zu erwarten. Urteil des BSG vom 10. Dezember 1976, GS 2/75, Leitsätze 1- Für die Beurteilung, ob ein Versicherter, der aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten kann, berufsunfähig im Sinne des § 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung oder erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist, ist es erheblich, dass für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die der Versicherte mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann. 2- Der Versicherte darf auf Tätigkeiten für Teilzeitarbeit nicht verwiesen werden, wenn ihm für diese Tätigkeiten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist. 3- Dem Versicherten ist der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann. 4- Der Versicherte darf in der Regel nur auf Teilzeitarbeitsplätze verwiesen werden, die er täglich von seiner Wohnung aus erreichen kann.
Wenn sie doch bestens Bescheid wissen, weshalb fragen Sie denn dann eigentlich?
Röhricham 07.12.2021 | 00:20
Oouooouooooh, das kost teuer Geld!
Corinaam 06.12.2021 | 20:40
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Für mich ist das alles sinnfreie Vergeudung von Geld bzw. Zeit zu schinden.
Hallo Corina, mag aus Ihrer Sicht so 'gefühlt' sein. Die DRV macht nur ihren Job und spult Schema 'EM' ab. Auch das müssen Sie verstehen, dass 'ungerechtfertigte' Bewilligungen einer vollen EMRT nicht zum Nutzen der Versichertengemeinschaft und deren (berechtigten) Ansprüchen widersprechen + nicht mit Ihrem Argument (das steht mir jetzt einfach mal zu/die müssen sich nicht so anstellen) konform geht. Wären Sie auf der anderen Seite der hier oftmals 'kommentierenden' Krakeeler (das geht doch nicht/geh' arbeiten), würden Sie verstehen, warum die DRV auf Ihren Einzelfall bezogen da nochmal einen 'besonderen' Blick draufwerfen will - um Ihnen rechtlich einwandfrei die volle EMRT zu bewilligen/oder, entsprechend Ihrem Leistungsvermögen + ggf. Arbeitsmarktumfeld so oder so nur die halbe EMRT weiterzuzahlen. Abwarten und erstmal nicht aufregen! Wie Sie schon erwähnten ...Vergeudung von Geld = Beiträge der Versicherten/auch Ihre, um Ihre Rente zu finanzieren ;-) Gruß w.
Es gibt ein eindeutiges Urteil dazu. Da steht nichts von einem "besonderen Blick drauf werfen". Außerdem ist es nach Rehgutachten Eindeutig, dass ich nicht geheilt werden kann. Eine Verschlechterung ist aber ebenfalls nicht zu erwarten. Urteil des BSG vom 10. Dezember 1976, GS 2/75, Leitsätze 1- Für die Beurteilung, ob ein Versicherter, der aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten kann, berufsunfähig im Sinne des § 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung oder erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist, ist es erheblich, dass für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die der Versicherte mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann. 2- Der Versicherte darf auf Tätigkeiten für Teilzeitarbeit nicht verwiesen werden, wenn ihm für diese Tätigkeiten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist. 3- Dem Versicherten ist der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann. 4- Der Versicherte darf in der Regel nur auf Teilzeitarbeitsplätze verwiesen werden, die er täglich von seiner Wohnung aus erreichen kann.
W°lfgangam 06.12.2021 | 20:47
Zitat von Corina anzeigenausblenden
Corina schrieb

Für mich ist das alles sinnfreie Vergeudung von Geld bzw. Zeit zu schinden.[/quote]

Hallo Corina,

mag aus Ihrer Sicht so 'gefühlt' sein.

Die DRV macht nur ihren Job und spult Schema 'EM' ab. Auch das müssen Sie verstehen, dass 'ungerechtfertigte' Bewilligungen einer vollen EMRT nicht zum Nutzen der Versichertengemeinschaft und deren (berechtigten) Ansprüchen widersprechen + nicht mit Ihrem Argument (das steht mir jetzt einfach mal zu/die müssen sich nicht so anstellen) konform geht.

Wären Sie auf der anderen Seite der hier oftmals 'kommentierenden' Krakeeler (das geht doch nicht/geh' arbeiten), würden Sie verstehen, warum die DRV auf Ihren Einzelfall bezogen da nochmal einen 'besonderen' Blick draufwerfen will - um Ihnen rechtlich einwandfrei die volle EMRT zu bewilligen/oder, entsprechend Ihrem Leistungsvermögen + ggf. Arbeitsmarktumfeld so oder so nur die halbe EMRT weiterzuzahlen.

Abwarten und erstmal nicht aufregen!

Wie Sie schon erwähnten ...Vergeudung von Geld = Beiträge der Versicherten/auch Ihre, um Ihre Rente zu finanzieren ;-)

Gruß

w.[/quote]

Es gibt ein eindeutiges Urteil dazu. Da steht nichts von einem "besonderen Blick drauf werfen". Außerdem ist es nach Rehgutachten Eindeutig, dass ich nicht geheilt werden kann. Eine Verschlechterung ist aber ebenfalls nicht zu erwarten.

Urteil des BSG vom 10. Dezember 1976, GS 2/75, Leitsätze

1- Für die Beurteilung, ob ein Versicherter, der aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten kann, berufsunfähig im Sinne des § 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung oder erwerbsunfähig im Sinne des § 1247 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist, ist es erheblich, dass für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind, die der Versicherte mit seinen Kräften und Fähigkeiten noch ausfüllen kann.

2- Der Versicherte darf auf Tätigkeiten für Teilzeitarbeit nicht verwiesen werden, wenn ihm für diese Tätigkeiten der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist.

3- Dem Versicherten ist der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann.

4- Der Versicherte darf in der Regel nur auf Teilzeitarbeitsplätze verwiesen werden, die er täglich von seiner Wohnung aus erreichen kann.

...schön, dann nimmt man sich einen Advokaten und lotet nicht in einem 'Laberforum' seine Ansprüche aus ;-) Gruß w.
Corinaam 06.12.2021 | 21:22
Es gibt ein eindeutiges Urteil dazu.
...schön, dann nimmt man sich einen Advokaten und lotet nicht in einem 'Laberforum' seine Ansprüche aus ;-) Gruß w.
Ihre Bewertung brauche ich nicht.
Corinaam 07.12.2021 | 00:39
Wenn sie doch bestens Bescheid wissen, weshalb fragen Sie denn dann eigentlich? Da ich genau dies wissen wollte. Es geht alles nach Schema "EMR". Hauptsache es wird alles blockiert. Und die Sachbearbeiter haben eine schöne Ausrede das sie im Homeoffice ja ach so überlastet sind.
Siehe hieram 07.12.2021 | 00:47
Hallo Corina, nochmals zu Ihrem Verständnis: Die 'Arbeitsmarktrente' ist keine eigenständige Rentenart, die man beantragen kann (wie z.B. eine vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte). Sie konnten also nur beantragen 'volle' statt 'halbe' EM-Rente. Und das von Ihnen zitierte Urteil wird in der Bearbeitung Ihres Antrages auch berücksichtigt, da es inzwischen in die Gesetzgebung bzw. in die Anwendung der Gesetze mit eingearbeitet wurde (es gab seit 1976 diverse Reformen der Paragraphen zur Erwerbsminderung). Die aktuell gültigen GRA (gemeinsame rechtlichen Anweisungen) zum § 43 SGB VI finden Sie hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Ihre halbe EM-Rente erhalten Sie aus gesundheitlichen Gründen. Und deshalb muss (nun nochmals) festgestellt werden, wie Ihre Einschränkungen auf dem 'allgemeinen Arbeitsmarkt' einzuschätzen sind und ob damit dann die Voraussetzungen für eine volle EM-Rente vorliegen. Die Begründung finden Sie u.a. im Absatz '4.2 Fortführung der konkreten Betrachtungsweise' Dies hat nichts mit Ihrer persönlichen Qualifikation, also Ihrem 'Beruf', zu tun, sondern mit den Möglichkeiten, 'jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt', auszuüben. Es bleibt Ihnen also nichts übrig, das Ergebnis Ihres Antrages abzuwarten, auch wenn hierfür nun nochmals ein Gutachten notwendig wird. Nutzen Sie die Wartezeit und bewerben sich weiterhin bei von Ihnen angestrebten Arbeitsplätzen, oder überlegen Sie sich, ob nicht doch eine Umschulungsmaßnahme (während der es dann auch finanzielle Unterstützung gibt) eine mögliche Alternative sein könnte. Dies könnte im Übrigen auch das Ergebnis Ihres Antrages werden, dass die DRV selbst Ihnen das vorschlägt. Aber das kann in einem Forum ohnehin nicht abschließend beurteilt werden. Ihnen alles Gute! PS: wenn Sie das notwendige Alter, 35 Beitragsjahre und einen GdB von >=50 vorzuweisen haben, käme evtl. tatsächlich eine Rente für Schwerbehinderte als Alternative für Sie in Frage. Im Jahr 2022 können Sie damit (im Gegensatz zur EM-Rente) auch bis zu 46.060,00 EUR zur Rente hinzuverdienen. Einen entsprechenden Rentenbeginnrechner finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
Jimam 07.12.2021 | 05:12
Die Userin Corina will doch hier nur Ihren Frust abladen. Versteht das denn hier keiner? :-)
Rôhricham 07.12.2021 | 06:17
Oouooouooooh, das kost teuer Geld!
Genervteram 07.12.2021 | 09:12
Na dann dürfte es ja kein Problem sein, eine neue Teilzeitstelle zu bekommen. Wie schon zuvor oft ausgeführt, wird die erneute Überprüfung Ihrer Leistungsfähigkeit entweder zu einer vollen EMR führen oder Ihre Teil-EMR bestätigen. Dann können Sie ja, falls das "gewünschte" Ergebnis nicht erreicht wird, die DRV sich also einfach erdreistet, Ihnen kein Geschenk zu machen, steht Ihnen ja der Rechtsweg offen. Aber wenden Sie sich dann bitte an einen Anwalt und laden nicht wieder Ihren Frust sinnlos im Forum ab. Andere Meinungen, die nicht Ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechen, dulden Sie ja eh nicht. Viel Erfolgt.
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