Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ria,
hier handelt es sich aus meiner Sicht eher um eine arbeitsrechtliche Frage, zu der ich im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung leider keine Auskunft geben kann. Sie sollten sich daher - wie auch bereits von „Einfach ich“ empfohlen - zunächst an Ihren Betriebs-/Personalrat oder auch die Schwerbehindertenvertretung wenden und hier eine Einigung/Einhaltung der arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitszeiten mit Ihrem Arbeitgeber erwirken.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Leistungsvermögen seit Gewährung der Teilerwerbsminderungsrente soweit gesunken ist, dass Sie die Tätigkeit als Krankenschwester gar nicht mehr ausüben können, können Sie auch einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente stellen. Ob eine solche Rente gewährt werden kann, hängt dann aber wiederum von der dann neu zu treffenden Einschätzung des sozialmedizinischen Dienstes zu Ihrem dann noch bestehenden Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (ggf. unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarktlage) ab.
Oder sie verteilen die Arbeit auf 5 Tage (damit wird die tägliche Belastung geringer. Statt an 4 Tagen 5,9 Stunden arbeiten Sie 5 Tage je 4,72 Stunden) o.a. Die DRV zwingt Sie nicht 5,9 Stunden zu arbeiten.....grins Ja, dass weiß ich, aber mein AG will von 6 Stunden nicht abweichen. Da es bei mir noch Umkleidezeit gibt, sind an 6 Stunden Brutto vertraglich nicht zu rütteln oder ich muss aus der Pflege raus, Und dass will ich nicht!
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