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Termin Umschulung

von ivo25.05.2008 | 11:14
1286 Ansichten
6 Antworten

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Mir ist eine Umschulung über die DRV bewilligt worden, ich habe einen Antrag auf eine entsprechende Massnahme in einem Bfw gestellt, die im Juli anfangen soll. Aus persönlichen Gründen möchte ich diese Massnahme nun 3 Monate später beginnen - das Bfw sieht darin kein Problem. Ist das so möglich - ohne Schwierigkeiten mit der DRV ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Einträgen kann ich nur zustimmen. Grundsätzlich ist es möglich den Termin zu verschieben. Da der Kostenträger jedoch zustimmen muss, müssten Sie sich mit Ihrem Kostenträger (am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder Fachberater) in Verbindung setzen und dies abklären.

5 Antworten

Realistam 25.05.2008 | 14:28
DAS müssen Sie schon mit Ihrem zuständigen Kostenträger klären!
ivoam 25.05.2008 | 16:16
Ist es denn grundsätzlich möglich ? Wäre dankbar, vorher schon Infos zu haben !
Schadeam 25.05.2008 | 18:01
warum sollte es grundsätzlich nicht möglich sein? Wenn das BFW diese Möglichkeit hat, ist es doch eigentlich völlig egal, wenn Sie beim Beginn der Maßnahme 30 Jahre oder 30 und 3 Monate alt sind. Aber ob es im Einzelfall wieder Gründe dagegen gibt, (da muss ich Realist Recht geben) weiß kein Teilnehmer hier. Rufen Sie doch gleich morgen früh bei Ihrer Sachbearbeitung an, dann wissen Sie ob es ein Problem gibt oder nicht.
Nixam 26.05.2008 | 07:17
Selbstverständlich ist eine Verschiebung der Massnahme grundsätzlich möglich. Bitte setzen Sie sich mit dem Sie betreuenden Fachberater für Rehabilitation in Verbindung. Leider habe ich meine Glaskugel nicht dabei und kann nicht erkennen, ob irgendwelche Gründe bei Ihnen dagegensprechen(Krankengeldbezug,Arbeitslosegeldauslaufen etc.) Nix
Realistam 26.05.2008 | 14:22
Selbst wenn eine Verschiebung des Termins seitens der DRV unproblematisch sein sollte, dann kann Ihre Krankenkasse, das Arbeitsamt oder wer auch immer für Ihren momentanen Lebensunterhalt aufkommt, trotzdem darauf bestehen, dass Sie die Maßnahme UNVERZÜGLICH antreten, da ansonsten die Zahlungen eingestellt werden können!
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