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Experten-Antwort

Teure Medikamente während stationärer Reha

von Koala22.01.2021 | 12:10
831 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich trete am 08.02. eine stationäre Reha über die DRV an. Da ich teure, lebenswichtige Medikamente benötige, muss mir die Klinik diese während der Reha stellen. Die Krankenkasse ist nicht zuständig, wenn der Kostenträger die DRV ist. Bereits vor Wochen teilte ich der DRV diesen Umstand mit und übersandte gleichzeitig eine aktuelle Medikamentenübersicht. Da ich bereits oft große Probleme mit Rehakliniken bezüglich der Medikamentenversorgung hatte, bat ich die DRV um Hilfe und Klärung mit der zugewiesenen Klinik. Leider sind die Mitarbeiter der DRV nicht erreichbar und selbst Rückrufe finden nicht statt. Ich bin ratlos... Was soll ich tun? Verschieben wäre erst wieder zu Ende Oktober möglich.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Koala,

leider vermag ich nicht zu beurteilen, weshalb Sie seitens Ihrer zuständigen DRV nicht zurückgerufen werden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, weiterhin zu versuchen, einen entsprechenden Kontakt herzustellen und unter Angabe Ihrer Telefonnummer um Rückruf zu bitten.

Damit Sie auch während der Dauer Ihrer Rehabilitationsleistung optimal medikamentös versorgt sind, sollten Sie Ihre Rehabilitationseinrichtung, von der Sie zum Antritt der [Reha-Maßnahmen:]https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-arten-ablauf.html eingeladen worden sind, über die von Ihnen eingenommenen Medikamente informieren, da die notwendigen Medikamte von Ihrer Rehabilitationseinrichtung und nicht von der DRV zur Verfügung gestellt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich bedauere diese Situation sehr und kann natürlich nachvollziehen, dass diese Unklarheit unbefriedigend für Sie ist. Leider vermag ich Ihnen im Rahmen dieses Forums nicht zu helfen, da ich Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger nicht anweisen kann, Sie zu kontaktieren. Ich kann Ihnen daher nur nahe legen, weiterhin den Kontakt zu Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu suchen und um eine Klärung Ihrer offenen Fragen zu bitten.

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9 Antworten

Koalaam 22.01.2021 | 12:37
Die Klinik riet mir, mit der DRV Rücksprache zu halten. Die Klinik benötigt die Kostenübernahmeerklarung. Ich hatte schon so oft lange Diskussionen mit Rehakliniken. Beim jetzigen Antrag wurde mir schon die 3. Klinik zugewiesen. Normalerweise muss die DRV ihren Versicherten helfen und diese Problematik mit der Klinik klären.
Janaam 22.01.2021 | 15:33
Ist das zwangsläufig so, daaa die DRV das übernehmen muss? Ich habe immer im Vorfeld genügend Vorrat geholt und bekam nur Akut-Medikamente während der Reha gestellt.
Oh Mannam 22.01.2021 | 15:30
Zitat von Koala anzeigenausblenden
Hallo Koala, leider vermag ich nicht zu beurteilen, weshalb Sie seitens Ihrer zuständigen DRV nicht zurückgerufen werden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, weiterhin zu versuchen, einen entsprechenden Kontakt herzustellen und unter Angabe Ihrer Telefonnummer um Rückruf zu bitten. Damit Sie auch während der Dauer Ihrer Rehabilitationsleistung optimal medikamentös versorgt sind, sollten Sie Ihre Rehabilitationseinrichtung, von der Sie zum Antritt der Reha-Maßnahmen eingeladen worden sind, über die von Ihnen eingenommenen Medikamente informieren, da die notwendigen Medikamte von Ihrer Rehabilitationseinrichtung und nicht von der DRV zur Verfügung gestellt werden.
Die Klinik riet mir, mit der DRV Rücksprache zu halten. Die Klinik benötigt die Kostenübernahmeerklarung. Ich hatte schon so oft lange Diskussionen mit Rehakliniken. Beim jetzigen Antrag wurde mir schon die 3. Klinik zugewiesen. Normalerweise muss die DRV ihren Versicherten helfen und diese Problematik mit der Klinik klären.
Bei Leuten die einen Antrag nach dem anderen stellen, dauert es eben ein wenig länger. Sie kennen sich ja scheinbar mit Rehakliniken aus und sollten dankbar sein überhaupt mehrere Rehas bekommen zu haben, aber immer wieder fordern ist natürlich einfacher.
Siehe hieram 22.01.2021 | 21:22
Hallo Jana, Wenn der Leistungsträger der Reha die DRV ist, müssen ALLE Medikamente von der Rehaklinik bereit gestellt werden, unabhängig davon, ob sie aufgrund der Heilbehandlung in der Klinik erfolgen oder wegen einer anderen (chronischen) Krankheit benötigt werden. Dennoch versuchen viele Kliniken sicherlich ihre Patienten aufzufordern, eigene Medikamente mitzubringen, die dann meistens aber 'abgegeben' werden müssen, damit die Einnahme im Überblick der Klinik bleibt (Wechselwirkungen....) Eigentlich ist diese Aufforderung nicht zulässig :-( (siehe Link zum Artikel). Erklärt sich aber vielleicht dadurch, dass es für einige Rehakliniken, die nicht alle möglichen Krankheitsbilder therapieren, einen immensen Aufwand hätten, viele unterschiedliche Medikamente bereit zu haben. Zumal bei einer drei Wochen Kur ja nur 21 Tage abzudecken sind und die Packungen in den meisten Fällen größer sind (größer sein können). Auch ich würde mir einfach kurz vor der Reha die entsprechenden Medikamente von meinem Haus-/Facharzt verschreiben lassen und dann mitnehmen. Wenn dann - was auch vorkommen kann - die Klinik sagt, "dürfen Sie nicht nehmen, Sie bekommen alles von uns", nehm' ich die dann eben wieder mit nach Hause. So schnell werden die ja nicht schlecht... :-) Da wir aber ja nicht wissen (wollen), welche Medikamente der Threadersteller benötigt und weshalb er auf diesen 'Anspruch', der in §15 SGB VI geregelt ist, bestehen möchte, sollte dieser sich weiterhin bemühen, seine zuständige DRV zu erreichen, wie es ihm empfohlen wurde. hier zum nachlesen: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/janse… Schönes Wochenende!
Janaam 22.01.2021 | 21:39
Danke für die ausführliche Antwort.
Koalaam 23.01.2021 | 12:00
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Jana,

Wenn der Leistungsträger der Reha die DRV ist, müssen ALLE Medikamente von der Rehaklinik bereit gestellt werden, unabhängig davon, ob sie aufgrund der Heilbehandlung in der Klinik erfolgen oder wegen einer anderen (chronischen) Krankheit benötigt werden.

Dennoch versuchen viele Kliniken sicherlich ihre Patienten aufzufordern, eigene Medikamente mitzubringen, die dann meistens aber 'abgegeben' werden müssen, damit die Einnahme im Überblick der Klinik bleibt (Wechselwirkungen....)

Eigentlich ist diese Aufforderung nicht zulässig :-(

(siehe Link zum Artikel).

Erklärt sich aber vielleicht dadurch, dass es für einige Rehakliniken, die nicht alle möglichen Krankheitsbilder therapieren, einen immensen Aufwand hätten, viele unterschiedliche Medikamente bereit zu haben. Zumal bei einer drei Wochen Kur ja nur 21 Tage abzudecken sind und die Packungen in den meisten Fällen größer sind (größer sein können).

Auch ich würde mir einfach kurz vor der Reha die entsprechenden Medikamente von meinem Haus-/Facharzt verschreiben lassen und dann mitnehmen. Wenn dann - was auch vorkommen kann - die Klinik sagt, "dürfen Sie nicht nehmen, Sie bekommen alles von uns", nehm' ich die dann eben wieder mit nach Hause. So schnell werden die ja nicht schlecht... :-)

Da wir aber ja nicht wissen (wollen), welche Medikamente der Threadersteller benötigt und weshalb er auf diesen 'Anspruch', der in §15 SGB VI geregelt ist, bestehen möchte, sollte dieser sich weiterhin bemühen, seine zuständige DRV zu erreichen, wie es ihm empfohlen wurde.

hier zum nachlesen:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jansen-sgbvi-15-leistungen-zur-medizinischen-rehabil-223-arzneimittel_idesk_PI42323_HI2364704.html

Schönes Wochenende!

Ist das zwangsläufig so, daaa die DRV das übernehmen muss? Ich habe immer im Vorfeld genügend Vorrat geholt und bekam nur Akut-Medikamente während der Reha gestellt.
Hallo Jana, Wenn der Leistungsträger der Reha die DRV ist, müssen ALLE Medikamente von der Rehaklinik bereit gestellt werden, unabhängig davon, ob sie aufgrund der Heilbehandlung in der Klinik erfolgen oder wegen einer anderen (chronischen) Krankheit benötigt werden. Dennoch versuchen viele Kliniken sicherlich ihre Patienten aufzufordern, eigene Medikamente mitzubringen, die dann meistens aber 'abgegeben' werden müssen, damit die Einnahme im Überblick der Klinik bleibt (Wechselwirkungen....) Eigentlich ist diese Aufforderung nicht zulässig :-( (siehe Link zum Artikel). Erklärt sich aber vielleicht dadurch, dass es für einige Rehakliniken, die nicht alle möglichen Krankheitsbilder therapieren, einen immensen Aufwand hätten, viele unterschiedliche Medikamente bereit zu haben. Zumal bei einer drei Wochen Kur ja nur 21 Tage abzudecken sind und die Packungen in den meisten Fällen größer sind (größer sein können). Auch ich würde mir einfach kurz vor der Reha die entsprechenden Medikamente von meinem Haus-/Facharzt verschreiben lassen und dann mitnehmen. Wenn dann - was auch vorkommen kann - die Klinik sagt, "dürfen Sie nicht nehmen, Sie bekommen alles von uns", nehm' ich die dann eben wieder mit nach Hause. So schnell werden die ja nicht schlecht... :-) Da wir aber ja nicht wissen (wollen), welche Medikamente der Threadersteller benötigt und weshalb er auf diesen 'Anspruch', der in §15 SGB VI geregelt ist, bestehen möchte, sollte dieser sich weiterhin bemühen, seine zuständige DRV zu erreichen, wie es ihm empfohlen wurde. hier zum nachlesen: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/janse… Schönes Wochenende!
Vielen Dank. Leider dürfen Hausärzte keine Medikamente für eine Reha verschreiben. Da die Kassen kontrollieren, drohnt dem Arzt der Regress. Die Kurkliniken bekommen ja vorab von der DRV die medizinischen Befunde und wissen daher auch, welcher Patient was benötigt.
Koalaam 23.01.2021 | 12:02
Zitat von Oh Mann anzeigenausblenden
Die Klinik riet mir, mit der DRV Rücksprache zu halten. Die Klinik benötigt die Kostenübernahmeerklarung. Ich hatte schon so oft lange Diskussionen mit Rehakliniken. Beim jetzigen Antrag wurde mir schon die 3. Klinik zugewiesen. Normalerweise muss die DRV ihren Versicherten helfen und diese Problematik mit der Klinik klären.
Bei Leuten die einen Antrag nach dem anderen stellen, dauert es eben ein wenig länger. Sie kennen sich ja scheinbar mit Rehakliniken aus und sollten dankbar sein überhaupt mehrere Rehas bekommen zu haben, aber immer wieder fordern ist natürlich einfacher.
Was soll das denn?
K.am 25.01.2021 | 13:14
Die Leistungen einer Rehabilitationseinrichtung zielen grundsätzlich darauf ab, dass während der Rehabilitationsmaßnahme Leistungen anderer Träger nicht in Anspruch genommen werden müssen. Bei Erkrankungen, die schon vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme und unabhängig vom Rehabilitationsleiden bestanden haben und auch während der Rehabilitation eine medizinische Behandlung benötigen (mitgebrachte Erkrankungen) ist jedoch die notwendige Inanspruchnahme ambulanter Ärzte nicht ausgeschlossen. Wer die Kosten zu tragen hat (Kranken- oder Rentenversicherung) ist in § 2 der Vereinbarung zur Leistungsabgrenzung zwischen gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung geregelt. Bei Rehabilitationsmaßnahmen, die zu Lasten eines Rentenversicherungsträgers durchgeführt werden, kommt die Rentenversicherung im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation grundsätzlich für die vollständige medizinische Versorgung des Patienten auf. Die medizinische Versorgung umfasst gemäß §§ 4 Abs. 2, 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX auch die Verordnung von Arzneimitteln. Arzneimittel, die mit dem Rehabilitationsleiden bzw. der Rehabilitationsmaßnahme nicht im Zusammenhang stehen, sind nicht von der Rehabilitationseinrichtung zu finanzieren, sondern fallen in den Bereich der ambulanten Versorgung. Diese Arzneimittel müssen vom Patienten mitgebracht und demnach vom behandelnden ambulanten Arzt für den Rehabilitationsaufenthalt verordnet werden. Da die Rentenversicherung bzw. die Rehabilitationseinrichtung in Ihrem Fall wahrscheinlich nicht zuständig ist für die Kostentragung Ihrer „teuren Medikamente“ wäre es evtl. hilfreich, wenn Sie sich hinsichtlich der Kostentragung einmal an Ihre Krankenkasse wenden. VG K.
olli BKKam 04.02.2021 | 21:44
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