Hallo Stephan,
zur evtl. Steichung der Riester-Förderung wegen des dauerhaften Auslandsaufenthalts kann ich Ihnen keine Auskunft geben, bitte wenden Sie sich dafür an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Kontakt | ZfA (deutsche-rentenversicherung-bund.de)
Für eine Rentenzahlung ins Ausland benötigen wir die Angabe der ausländischen Bankverbindung über das Formular A1310 mit Bestätigung des ausländischen Geldinstituts. Auch werden Sie regelmäßig eine Lebensbescheinigung vorlegen müssen, da im Todesfall der Rentenanspruch endet.
Ob die Rente in voller Höhe nach Thailand gezahlt wird, hängt davon ab, ob evtl. ausländische Rentenanteile beinhaltet sind oder Zeiten nach dem Fremdrentengesetz. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rententräger.
Wenn Sie im Ausland wohnen und arbeiten, können Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem noch Reha-Leistungen aus Deutschland erhalten, wenn die Leistungen dort bei zumindest gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Aber die Einrichtungen müssen Verträge mit der Deutschen Rentenversicherung haben und in Thailand gibt es keine solchen Einrichtungen.
Wenn Sie bereits Rente beziehen erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse.