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Experten-Antwort

Thailand

von Stephan21.08.2022 | 15:22
132 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im nächsten Jahr werde ich überwiegend in Pattaya wohnen, da ich dort ein Condo besitze. Meinen offiziellen Wohnsitz habe ich weiter in Deutschland, aber mein Haus werde ich an meine Tochter nebst Familie vermieten. So bleibe ich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. In Deutschland und der EU gilt ja für Renten der günstige Steuersatz. Wenn ich jetzt aber dauerhaft in Thailand wohne, bittet mich der deutsche Fiskus zusätzLich zur Kasse oder muss ich mich da vorher schriftlich melden.? Wie ist das mit einer Rentenzahlung aus einer Riesterrente? Kann es sein, wenn der dauerhafte Wohnsitz in Thailand ist, dass dann die Förderung gestrichen wird? Welche Informationen benötigt die DRV, um mir die monatliche Rente zu überweisen? Benötigt die DRV auch eine ständige Lebendbescheinigung? Die Rentenzahlung nach Thailand geschieht ja wohl in voller Höhe! Werden auch Reha-Leistungen nach Thailand gezahlt? Vielen Dank und ihr seid hier alle eine tolle Hilfe immer!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stephan,

zur evtl. Steichung der Riester-Förderung wegen des dauerhaften Auslandsaufenthalts kann ich Ihnen keine Auskunft geben, bitte wenden Sie sich dafür an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Kontakt | ZfA (deutsche-rentenversicherung-bund.de)

Für eine Rentenzahlung ins Ausland benötigen wir die Angabe der ausländischen Bankverbindung über das Formular A1310 mit Bestätigung des ausländischen Geldinstituts. Auch werden Sie regelmäßig eine Lebensbescheinigung vorlegen müssen, da im Todesfall der Rentenanspruch endet.

Ob die Rente in voller Höhe nach Thailand gezahlt wird, hängt davon ab, ob evtl. ausländische Rentenanteile beinhaltet sind oder Zeiten nach dem Fremdrentengesetz. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rententräger.

Wenn Sie im Ausland wohnen und arbeiten, können Sie unter bestimmten Bedingungen trotzdem noch Reha-Leistungen aus Deutschland erhalten, wenn die Leistungen dort bei zumindest gleicher Qualität und Wirksamkeit wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Aber die Einrichtungen müssen Verträge mit der Deutschen Rentenversicherung haben und in Thailand gibt es keine solchen Einrichtungen.

Wenn Sie bereits Rente beziehen erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Neidischam 22.08.2022 | 10:52
Ist sie denn hübsch?
Deutsche Rentenversicherung
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