Hallo Nee...oder?
ohne Kenntnis des Entlassungsbericht können wir Ihre aktuelle Erwerbsfähigkeit und die damit verbundenen Empfehlungen der Klinik über weitere Maßnahmen der Rehabiliation bzw. Berentung nicht einschätzen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungträger in Verbindung (dieser wird den Entlassungsbericht auswerten) und klären in einem persönlichen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen.