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Experten-Antwort

Therapieanspruch

von Elisabeth18.11.2010 | 22:01
1965 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin Dauer-EU-Rentner.Habe ich überhaupt noch Therapieansprüche gegenüber der DRV?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern es sich bei der von Ihnen genannten Therapie um eine Reha-Leistung zu Lasten der DRV geht, weise ich auf folgenden gestrigen Eintrag hin:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=15455

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5 Antworten

Vorsichtam 19.11.2010 | 07:48
Hallo! Selbstverständlich können Sie als Erwerbsminderungsrentner ebenso eine Reha beantragen. Wobei zunächst entschieden wird, wie die AUssichten auf einen Therapieerfolg sein werden. Und nun rate ich zur Vorsicht: Zum Abschluss jeder Reha wird die Arbeitsfähigkeit erneut beurteilt. Die Rehakliniken haben nur ein Ziel, möglichst alle arbeitsfähig zu entlassen. M.E. sind diese deshalb nicht so objektiv wie die Rentenversicherung in Berlin selbst. Weil jede Klinik will besonders gut dastehen... Also gut überlegen...
Klemensam 19.11.2010 | 08:31
Was meinen Sie mit " Therapieansprüchen " genau ? Psychotherapie ? Grundsätzlich stehen ihnen alle gesundheitlichen Therapien auch als Dauer EU-Rentner genauso zu wie nicht berenteten Patienten. Allerdings ist natürlich in den allermeisten Fällen dafür nicht die RV sondern die Krankenkasse zuständig.
Elisabetham 19.11.2010 | 22:42
Eigentlich möchte ich nicht krank sein bis zu meinem Tod. Aber die DRV hat mich nun einmal dauerberentet (ich bin nicht wirklich traurig). Ist denn die DRV zuständig, wenn ich einen Reha -Antrag stelle oder ist die KK?
-_-am 19.11.2010 | 22:51
Sie sollten sich an eine Reha-Servicestelle wenden. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergegeben. Adressen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Klemensam 20.11.2010 | 07:45
Natürlich haben auch Sie noch einen Anspruch auf eine med. Reha. Wo Sie den Rehaantrag stellen ist völlig egal, da der Antrag dort wo er eingeht, auf Zuständigkeit geprüft und - falls notwendig - dann an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet wird. In Ihrem Fall - da Sie bereits unbefristet berent sind - ist normalerweise die Krankenkasse zuständig und nicht mehr die RV. Sollte jedoch in ihrem Falle die Möglichkeit einer Beseitigung ihrer bereits bestehenden dauerhaften EM gesehen werden ( was höchst unwahrscheinlich ist, sonst hätten Sie ja erst gar keine unbefristete EM- Rente erhalten .. ) , wäre doch die RV zuständig und nicht die Krankenkasse. Rate ihnen - aus persönlicher Erfahrung - den Antrag gleich bei ihrer Krankenkasse zu stellen und damit die RV möglichst außen vor zu lassen. Außerdem legen Rehas der Krankenkasse etwas mehr wert auf die Gesundung des Patienten und nicht nur alleine ( wie Rehas im Auftrage der RV ) nur rein auf die Wiedererherstellung/Besserung der Erwerbsfähigkeit. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Wie schon mehrmals hier geschildert wurde, birgt aber eine med. Reha während einer Berentung grundsätzlich immer die Gefahr , das ihnen durch die sozial-med. Prognose die jeder Rehabericht enthalten muß und bei der Feststellung der Besserung ihrer Gesundheit , im schlimmsten Falle die Einleitung eines Rentenentzugsverfahrens. Also gut überlegen , ob einem so eine Reha ( die meist gesundheitlich gar nichts bringt.. ) und eventuell dann damit die Rente " aus Spiel zu setzen " das Risiko wert ist.
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