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Experten-Antwort

Therapiehund

von Elisabeth19.11.2010 | 21:48
1977 Ansichten
7 Antworten
Ich bekomme keine ambulante Therapie , weil ich nach Ansicht der Therapeuten viel zu krank bin und für eine stationäre Therapie bin auch zu krank. Nun habe ich mir überlegt, ob mir die DRV nicht helfen könnte bei der Anschaffung eines Therapiehundes. Ohne Therapie wird meine psychische Krankheit immer schlimmer und Hilfe bekomme ich von keinem Menschen. Kann ich da die DRV einspannen? Die Stiftung Cato will 5000 Euro für Anschaffung und Ausbildung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.11.2010 | 08:26

Rehabilitationsleistungen von der DRV können Sie nur erhalten, wenn Sie dadurch voraussichtlich wieder erwerbsfähig werden.

6 Antworten

Elisabetham 19.11.2010 | 21:49
Ich vergaß zu erwähnen, dass ich Dauer-eu bin.
-_-am 19.11.2010 | 21:59
Das wäre mir neu. Sie sollten sich dann eher an die Krankenkasse oder eine Reha-Servicestelle wenden. Reha-Servicestellen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… nach Eingabe Ihrer Postleitzahl. Die Rentenversicherung erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzende Leistungen, um ... sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__9.html… Liegt diese Voraussetzung bei Ihnen vor?
Elisabetham 19.11.2010 | 22:18
Ich gehe davon aus, dass, wenn ich die Leistungsübernahme eine Therapiehundes von einem Leistungsträger bewilligt bekommen würde, mein Arzt auch den entsprechenden Antrag stellt. Mein Arzt würde auch den Antrag stellen. Meine Frage ist, ob die DRV überhaupt zuständig ist? Ob Leistungen auf Teilhabe bei mir vorliegen wird vom Landschaftsverband geprüft. Aber die haben über meinen Widerspruch gegen die Leistungsverweigerung seit über einem Jahr nicht entschieden.
-_-am 19.11.2010 | 22:48
Sie sollten sich an eine Reha-Servicestelle wenden. Der Antrag wird an den zuständigen Leistungsträger weitergegeben. Adressen unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… nach Eingabe Ihrer Postleitzahl.
Schadeam 20.11.2010 | 10:44
Bei einem auf Dauer erwerbsunfähigen Menschen (volle EU oder EU?) wäre die DRV nur dann für eine Reha zuständig, wenn infolge der Maßnahme zu erwarten wäre, dass die Berentung wegfallen könnte. So gesehen müsste zu erwarten sein, dass Sie -wenn Sie den Hund hätten - wieder so "gesund" wären, dass Sie arbeiten können....na ja und ob das zu erwarten ist, fragen sie bitte Ihre Ärzte und Therapeuten. Ihnen einen "Lebenskameraden" zu finanzieren nur damit es Ihnen psychisch besser geht, gehört nicht zum Aufgabenspektrum der DRV.
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