Hallo Bitte,
bei einer Rehabilitation für Abhängigkeitserkrankte wird die Reha-Einrichtung in Abstimmung mit dem Versicherten und der Beratungsstelle ausgewählt. Wir würden Sie in diesem Fall darum bitten mit dem Kostenträger Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, warum diese Klinik ausgewählt und bewilligt wurde.
Die Beratungsstelle klärt in der Regel im Vorfeld ab, ob die jeweiligen Diagnosen in der ausgewählten Klinik auch behandelt werden können und das Therapiekonzept hierzu passt.
Daher müssen Sie hier Rücksprache mit der DRV und auch mit Ihrer Beratungsstelle halten.
Sie erwähnen in Ihrer Frage auch, dass die ausgewählte Therapieeinrichtung "von der Krankenkasse zugeordnet wurde."
Seit dem 01.07.2023 werden durch die Deutsche Rentenversicherung keine Einrichtungen mehr belegt, die nicht auch mit dem Rentenversicherungsträger einen Vertrag haben.
Reine Krankenkassen-Einrichtungen werden nur für Bewilligungen über die Krankenkasse zugewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung