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Experten-Antwort

tlws. Erwerbsminderungsrente/ Steuerklasse

von Bechti29.01.2011 | 11:50
2638 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag hier ins Forum. Kann mir jemand die Frage beantworten, welche Steuerklasse(n) bei der tlws. EMR zu tagen kommt? Konkret: Ich beziehe ein Einkommen innerhalb der Hinzuverdienstgrenze und erhalte eine tlws. EMR. Gilt dies als quasi 2 Einkommen, von denen ein Einkommen mit der bisherigen Steuerklasse versteuert wird und das "2. Einkommen" -z. B. tlws. EMR- dann mit der Steuerklasse 6 besteuert wird? Werden diese Einkommen wie unterschiedliche Arbeitegber steuerrechtlich betrachtet? Es gibt ja somit meherere Stellen, die die sog. unselbstständigen Bezüge auszahlen: Arbeitgeber, Rentenversicherung, Betriebsrentenkasse. Unabhängig von dem %-ualen Anteil des zu versteuernedn Einkommens...das ist mir alles bekannt. Vielen Dank für die Infos von euch. Bechti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bechti ,

eine Beratung welche die günstigste bzw. maßgebliche Steuerklasse für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist , kann in diesem Forum leider nicht angeboten werden. Diesbezügliche Anfragen beantwortet Ihnen das zuständige Finanzamt bzw. ein Steuerberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Skatrentneram 29.01.2011 | 16:44
Hallo Bechti, es gibt keine 2. Steuerklasse. Deine Rente wird abzüglich des steuerfreien Anteils genau so versteuert wie dein Arbeitseinkommen. Du mußt dann bei deiner Steuererklärung die Anlage " R " ausfüllen und alles zusammen an das Finanzamt geben. Die werden dann deine Steuererstattung bzw. Nachzahlung errechnen und das war es dann.
-_-am 30.01.2011 | 23:10
:P Die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nicht unmittelbar. Die Deutsche Rentenversicherung führt für Sie auch keine Steuern ab. Somit interessiert die Deutsche Rentenversicherung auch Ihre Steuerklasse nicht. Ihre Steuern müssen Sie selbst, abhängig von Ihrem Gesamteinkommen, an das Finanzamt entrichten (bei der Steuererklärung die "Anlage R" ausfüllen). Zu Ihren Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Deutsche Rentenversicherung
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