Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDa für die Berechnung des Transferkurzarbeitergeldes es auch auf Fragen des Steuer- und Arbeitsrechtes ankommen kann, wie z.B. ob ein Sozialplan besteht, in dem noch zusätzlich ein Zuschuss zum Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber geregelt sein kann und unterliegt dieser eventuell der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, kann hier im Forum keine abschließende Berechnung des Transferkurzarbeiterentgeltes durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Transfergesellschaft um die Höhe Ihrer genauen monatlichen Bezüge und der Beiträge zur Rentenversicherung zu erfahren. Grundsätzlich kann aber als Faustformel für die beitragspflichtigen Einnahmen von 80 Prozent Ihrer letzten monatliche Bruttobezüge ausgegangen werden. Weiter Info,s können auch im Merkblatt der Agentur für Arbeit nachgelesen werden:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mje1/~edisp/l6019022dstbai622421.pdf
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