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Experten-Antwort

Trifft es zu, dass...

von Wundernase29.01.2022 | 16:54
88 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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aus Anlass der beschlossenen Erhöhung der MiniJob-Grenze von 450 auf 520 Euro zum 1. Oktober 2022 die Hinzuverdienstgrenze für volle EM in diesem Jahr (bisher 14 * 450 = 6300) auf 6545 Euro steigen soll (*´9*450 + 3 *520 /12 *14) die freiwilligen Mindestbeiträge ab Oktober 2022 von 83,70 auf 96,72 Euro ansteigen der Schwellenwert für Grundrenten-Bewertungszeiten von z.Zt. monatlich 0,0250 EP auf 0,0289 EP ansteigen soll und noch allerhand andere Änderungen damit verbunden sind?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wundernase,

zur evtl. möglichen Minijobgrenzenanhebung möchte ich auf nachfolgende Informationen verweisen:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/anhebung-der-minijob-grenze.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Siehe hieram 29.01.2022 | 17:07
Noch ist die Erhöhung der Grenze Minijob nur ein Gesetzes'entwurf'. Also müssen Sie sich wohl noch etwas gedulden, ob und was dann und vor allem wann - auch evtl. damit zusammenhängend - noch beschlossen wird.
zwei Paar Stiefelam 29.01.2022 | 17:18
Die Erhöhung der Minijob-Grenze und die Hinzuverdienst-Grenze bei EM-Rente sind zwei Paar Stiefel.
Hellseherei?am 29.01.2022 | 17:11
Woher sollen die hier antwortenden Experten wissen, welche Veränderungen die Politik zu welchem Zeitpunkt verabschiedet? Planungen sind doch keine Gewissheit. Warten Sie halt die Gesetzgebung ab, statt unnütz zu spekulieren.
Schadeam 29.01.2022 | 20:00
Egal was kommen wird: M.E. sollte sich Herr Heil gut überlegen ob er die Minijobgrenze wirklich unterjährig ändern will und auch die damit zusammenhängenden Mindestbeiträge. Stiftet vermutlich bei Kunden, Arbeitgebern und DRV Mitarbeitern mehr Verwirrung als der Nutzen der Aktion sein wird. Aber auch hier wird Politik wieder mal nicht auf Warnungen aus der Praxis hören. PS: und Minijobgrenzen und Hinzuverdienst bei EM Renten haben zunächst mal nichts miteinander zu tun.
A-und-B-Hörnchenam 30.01.2022 | 11:02
Ja, es stimmt, das klügste Tier ist das Huhn, es gackert erst, wenn das Ei gelegt ist.
Waldiam 29.01.2022 | 22:13
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Na, dann schauen Sie doch mal in den Gesetzentwurf zur Flexirente, in dem es heißt: "Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 6 300 Euro (12 x 450 Euro zuzüglich 2 x 450 Euro für das bisherige zweimalige kalenderjährliche Überschreiten um das Doppelte)." Sollen etwas die EM-Rentner 2023 kein volles Urlaubs- und Weihnachtsgeld mehr erhalten dürfen?
Mr. T.am 30.01.2022 | 11:11
Und das Hörnchen gackert obwohl es nicht mal Eier legen kann!
Amazonam 30.01.2022 | 11:18
@A-und-B-Hörnchen Ich habe mir bei Amazon eine Henne und ein Ei bestellt. Ich sage die dann was zuerst da war. :-)
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