Hallo AG,
dies würde nur unter der Voraussetzung einer Leistungsbeurteilung von 3 bis 6 Stunden in Frage kommen. Grundsätzlich wird versucht einen noch vorhanden Arbeitsplatz in eine Teilzeitarbeitstelle umzuwandeln, soweit dies den medizinischen Voraussetzungen entspricht.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Sachbearbeitung während des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung