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Experten-Antwort

Tritt die DRV mit dem Arbeitgeber in Kontakt- bei einem Antrag zur Erwerbsminderungsrente, ihres Arbeitnehmers??

von AG 18.04.2024 | 04:51
1327 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Erkundigt sich die DRV - bzw der Sozialmedizinische Dienst des DRV - über den Arbeitsplatz bzw.macht sich ein Bild davon & ob ein leidensgerechter Arbeitsplatz vorhanden sein könnte??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AG,

 

dies würde nur unter der Voraussetzung einer Leistungsbeurteilung von 3 bis 6 Stunden in Frage kommen. Grundsätzlich wird versucht einen noch vorhanden Arbeitsplatz in eine Teilzeitarbeitstelle umzuwandeln, soweit dies den medizinischen Voraussetzungen entspricht.

Weitere Informationen erhalten Sie von der Sachbearbeitung während des Verfahrens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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6 Antworten

Jaam 18.04.2024 | 05:03
Das ist üblich, insbesondere, wenn es um eine teilweise EM-Rente und die Frage einer Arbeitsmarktrente geht.
genauam 18.04.2024 | 05:59
Bei der Feststellung der Erwerbsminderung geht es nicht um einen Arbeitsplatz oder Beruf. Die Minderung muss immer für den kompletten Arbeitsmarkt vorliegen. Die DRV fragt also nur bei einer teilweisen Erwerbsminderung nach, ob ein Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann.
Eigene Erfahrung am 18.04.2024 | 08:40
Ja, die DRV kann/wird sich evtl. über den "noch vorhandenen" Arbeitsplatz kundig machen wollen, aber mit Sicherheit NICHT direkt beim Arbeitgeber. Dies dürfte auch nicht statthaft sein, Stichwort Datenschutz. Der EM-Rentenantragsteller selbst erhält jedoch entsprechende Unterlagen, welche er an den Arbeitgeber weiterleiten soll - ob man dies dann tut, bleibt jedoch Ermessenssache. Ich hatte dieses Ansinnen (weil für mich sinnlos) damals abgelehnt; negative Auswirkungen ergaben sich für mich nicht.
Maxam 18.04.2024 | 13:54
Dann werden Sie wohl keine Rente bekommen
Eigene Erfahrungam 18.04.2024 | 15:22
Ja, es ging damals darum, daß mir eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Da ich aber bereits etliche Jahre vorher (also bevor meine Erkrankung auftrat) in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis stand empfand ich es (gelinde gesagt) als "schrägen Witz", meinen Arbeitgeber bzgl. der Möglichkeit ob man mir einen "leidensgerechten Teilzeit-Arbeitsplatz" anbieten könne, anzufragen. Denn hätte ich in Teilzeit arbeiten können, wäre ich nie auf die krude Idee gekommen, einen EMR-Antrag zu stellen. Nach Widerspruch und langem hin- und her erhielt ich dann auch die volle unbefristete EMR.
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