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Experten-Antwort

Türkische Rente und Sozialversicherungsbeiträge

von Ömer17.02.2025 | 13:30
285 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme eine Rente aus der Türkei für die Jahre in Deutschland, in den ich nicht berufstätig war. Der türkische Staat hat diese Möglichkeit für die Türken im Ausland geschafft, damit es den Auslandstürken im Alter besser geht. Ich mußte einen hohen Betrag für diese Rente bezahlen. Obwohl diese Rente vergleichbar ist mit der deutschen Riesterrente,muß ich für diese Rente Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Aber die Bezieher einer Riesterrente brauchen diese Beiträge nicht bezahlen. Warum diese Ungleichbehandlung. Wenn ich in Deutschland diese Rente abheben möchte, muß ich jedes Mal horrende Gebühren bezahlen. Denn ich darf die Summe nicht auf einmal sondern in Teilbeträgen abheben, aus diesem Grund hebe ich die Rente in der Türkei ab, wenn ich einmal im Jahr dorthin fahre. Aber die Krankenkasse fordert diese Beträge jeden Monat von mir und ich muß diese Beträge von meiner deutschen Rente bezahlen. Meiner Bitte die Sozialversicherungsbeiträge auf einmal am Ende des Jahres zu bezahlen wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Ich habe vor sechs Monaten ein Widerspruchsverfahren eingeleitet und von der TKK bis heute keine Antwort bekommen . Ich wäre froh und dankbar,wenn mir jemand helfen könnte. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2025 | 14:47

Hallo Ömer, 

Ihre Frage zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung kann ich Ihnen in diesem Forum nicht beantworten.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in einer Riesterrente in der Regel Entgelte angespart werden, für die bereits Beiträge zur deutschen Sozialversicherung entrichtet wurden. In der Auszahlungsphase sollen deshalb nicht nochmals Beiträge abgeführt werden. Bei Renten aus dem Ausland gibt es die Gefahr der Doppelverbeitragung eher nicht.

1 Antworten

Falsche Frage für dieses Forum!am 17.02.2025 | 13:47
Mal überlegen! Dies ist ein Rentenforum und Sie stellen Fragen zur Gesetzeslage von Beiträgen zur Krankenversicherung. 1. Die Frage gehört nicht in dieses Forum, wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse oder an ein Forum der Krankenkasse. 2. Über die bestehenden Gesetze entscheidet die Politik und nicht die Leistungsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung u.a. Fazit: Sie sind hier völlig falsch mit Ihrem Anliegen.
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