Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Türkische Rente und Sozialversicherungsbeiträge

von Ömer17.02.2025 | 13:30
292 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bekomme eine Rente aus der Türkei für die Jahre in Deutschland, in den ich nicht berufstätig war. Der türkische Staat hat diese Möglichkeit für die Türken im Ausland geschafft, damit es den Auslandstürken im Alter besser geht. Ich mußte einen hohen Betrag für diese Rente bezahlen. Obwohl diese Rente vergleichbar ist mit der deutschen Riesterrente,muß ich für diese Rente Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Aber die Bezieher einer Riesterrente brauchen diese Beiträge nicht bezahlen. Warum diese Ungleichbehandlung. Wenn ich in Deutschland diese Rente abheben möchte, muß ich jedes Mal horrende Gebühren bezahlen. Denn ich darf die Summe nicht auf einmal sondern in Teilbeträgen abheben, aus diesem Grund hebe ich die Rente in der Türkei ab, wenn ich einmal im Jahr dorthin fahre. Aber die Krankenkasse fordert diese Beträge jeden Monat von mir und ich muß diese Beträge von meiner deutschen Rente bezahlen. Meiner Bitte die Sozialversicherungsbeiträge auf einmal am Ende des Jahres zu bezahlen wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Ich habe vor sechs Monaten ein Widerspruchsverfahren eingeleitet und von der TKK bis heute keine Antwort bekommen . Ich wäre froh und dankbar,wenn mir jemand helfen könnte. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ömer, 

Ihre Frage zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung kann ich Ihnen in diesem Forum nicht beantworten.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in einer Riesterrente in der Regel Entgelte angespart werden, für die bereits Beiträge zur deutschen Sozialversicherung entrichtet wurden. In der Auszahlungsphase sollen deshalb nicht nochmals Beiträge abgeführt werden. Bei Renten aus dem Ausland gibt es die Gefahr der Doppelverbeitragung eher nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Falsche Frage für dieses Forum!am 17.02.2025 | 13:47
Mal überlegen! Dies ist ein Rentenforum und Sie stellen Fragen zur Gesetzeslage von Beiträgen zur Krankenversicherung. 1. Die Frage gehört nicht in dieses Forum, wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse oder an ein Forum der Krankenkasse. 2. Über die bestehenden Gesetze entscheidet die Politik und nicht die Leistungsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung u.a. Fazit: Sie sind hier völlig falsch mit Ihrem Anliegen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026