Hallo Ömer,
Ihre Frage zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung kann ich Ihnen in diesem Forum nicht beantworten.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in einer Riesterrente in der Regel Entgelte angespart werden, für die bereits Beiträge zur deutschen Sozialversicherung entrichtet wurden. In der Auszahlungsphase sollen deshalb nicht nochmals Beiträge abgeführt werden. Bei Renten aus dem Ausland gibt es die Gefahr der Doppelverbeitragung eher nicht.