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Experten-Antwort

Trotz Grundsicherung nach dem 12.SGB Vollzeitjon

von Jen8107.12.2022 | 16:33
913 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Wie ist es wenn man Grundsicherung nachdem 12.SGB bezieht also Sozialhilfe und somit erwerbsunfähig ist und trotzdem wieder arbeiten gehen möchte? Ist das möglich? Wie kläre ich das mit dem Sozialamt ab? Wenn ich den Job dann trotz Sozialhilfe, den ich ja dann aufgenommen habe, wieder verliere rutsche ich dann wieder in die Sozialhilfe? Oder ist das Jobcenter dann zuständig? Wenn ich mir eine Anwartschaft erarbeitet auf Alg 1 bekomme ich dann beim Jobverlust Alg 1 und das Arbeitsamt wäre zuständig? Die Sozialhilfe würde auf Aktenlage bewilligt. Mit dringender Bitte um Antworten. VG Jen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jen81,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Sozialhilfe, der Arbeitsförderung oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie mit Ihren Fragen an Ihr zuständiges Sozialamt, Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit verweisen muss.

Soweit sie eine konkrete Frage zu Ihrem Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, klären Sie dies am Besten in einem individuellen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Allgemeine Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie im Übrigen auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs-rente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 07.12.2022 | 17:56
Was passiert wenn Sie einen Job machen und dann irgenwann mal wieder nicht mehr arbeiten, müssen Sie zu gegebener Zeit erfragen. Da könnte dann Sozialamt, Jobcenter oder Agentur für Arbeit zuständig sein - hängt dann wohl davon ab wie lange diese Arbeit ging. Und rein theoretisch könnte es sich dann auch herausstellen dass Sie durch längeres Arbeiten in Vollzeit tatsächlich nicht mehr erwerbsgemindert waren und dies später erneut sind; damit könnte es unter Umständen sogar ein Fall für eine künftige EM Rente oder dann eben die Altersrente sein, wenn Sie den Job bis zu den Altersgrenzen durchziehen können. Momentan ist das eher keine Rentenfrage.
KSCam 07.12.2022 | 18:13
genau das erfragen Sie dann bei JC, AfA oder Sozialamt - das ist nicht das "Bier der DRV". Mein Tipp: legen Sie doch einfach mit der Arbeit los wenn das real möglich ist und grübeln nicht schon vorher über hätte, wenn und aber. Im schlimmsten Fall landen Sie wieder in der Grundsicherung und haben gegenüber dem jetzigen Zustand nicht s verloren.....Nicht alles ist planbar....
Jen81am 07.12.2022 | 18:09
Wenn der Job länger als ein Jahr ging, wer ist dann zuständig?
Jen81am 07.12.2022 | 18:17
Fände es schön wichtig zu wissen wer dann zuständig für mich ist....
Jen81am 07.12.2022 | 18:33
Wie ist es dann man muss doch a gesichert sein? Und wie ist es wenn man die letzten 5 Jahre nicht 3 Jahre arbeiten war, aber insgesamt mehr als 60 Monate im Leben und 9 Jahre lang gemeinsam mit dem Partner ein Kind groß gezogen hat und der Fall der vollen Erwerbsminderung Eintritt, hat man dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (mit Partner 15 Jahre verheiratet und nun Scheidung)?
KSCam 07.12.2022 | 18:41
Abgesichert sind Sie mit der Grundsicherung und wenn Sie arbeiten erst recht durch den Lohn. Die Frage des EM Anspruchs sollte bei einem Grundsicherungsempfänger längst durchs Sozialamt geklärt sein. Wenn da was unklar ist vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der DRV, dann klärt sich warum Sie bislang keine Rente bekommen - wahrscheinlich fehlen eben Zeiten. Aber wie gesagt, das ist doch längst geprüft worden (oder bei Ihrem Sozialamt sitzen ahnungslose Schnarchsäcke). Mit der Frage wer Sie eventuell künftig finanziert, "nerven Sie bitte die Kollegen beim Sozialamt JC oder der Agentur (wundern Sie sich aber nicht über Antworten wie "das klärt sich dann wenn es soweit ist") Für mich war das jetzt die letzte Antwort in diesem Thread.
W°lfgangam 07.12.2022 | 21:27
Hallo Jen81, SGB 12 heißt, dass Sie entweder dauerhaft/unbefristet voll EM sind (Grundsicherung wird gezahlt) oder befristet voll EM aus rein med. Gründen (HLU wird gezahlt). Wenn Sie neben diese Sozialleistungen arbeiten gehen/Einkommen erzielen, besprechen Sie das zunächst mit Ihrem Sozialamt, wie die Reduzierung der Leistung von dort aussieht. "Oder ist das Jobcenter dann zuständig?" NÖ! Mit Arbeitsaufnahme erfolgte nicht unmittelbar eine Aufhebung des Rentenbescheides, der Sie als voll EM eingestuft hat - eine Kürzung der Rente wegen zu hohem Hinzuverdienst wäre zunächst möglich. Eine/jede Beschäftigungsaufnahme ist allerdings der Rentenversicherung mitzuteilen. Ggf. kann dann ein 'Entziehungsverfahren' der Rentenbewilligung erfolgen - wenn 'plötzlich' doch wieder eine regelmäßige Beschäftigung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit 3+ oder gar 6 Std. tgl. möglich ist. Machen Sie doch den 1. Schritt zuerst: versuchen Sie eine Arbeitsaufnahme /teilen der DRV das mit /warten die nächsten Monate ab, wie das läuft ...und vergessen Sie nicht, Ihr Sozialamt über die Einnahmen zu informieren. Gruß w.
Jen81am 08.12.2022 | 10:36
Weiß noch jemand etwas? Bin für jede Hilfe dankbar. VG Jen
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