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Experten-Antwort

Trotz Gutachten keine EM-Rente

von Elfried27.02.2018 | 17:30
692 Ansichten
4 Antworten

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Im Rahmen einen EM-Rentenantrages wurde im Auftrag der DRV im September 2017 ein ärtztl. Gutachten erstellt. Ergebnis: Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden und weitestgehend austherapiert. Trotzdem will die DRV die Reha, die erst im August 2018 stattfindet abwarten. Was ist zu tun. Teilw. EM liegt ja vor. Kann die DRV einfach so abwarten oder kann ich im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zumindest bis zum Ende der Reha eine Rente erwirken?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.02.2018 | 09:33

Hallo Elfried,

nach Ihren Ausführungen, kann Ihr Rentenversicherungsträger allein auf Grundlage des erstellten Gutachtens noch nicht über eine Erwerbsminderung entscheiden, sondern erst nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

3 Antworten

Schadeam 27.02.2018 | 19:23
Was verstehen Sie denn unter "einstweiligem Rechtsschutz"? Wer soll denn von außen etwas zielführendes dazu sagen können? Die paar Informationen die es gibt reichen nicht für eine Beurteilung des Sachverhaltes.
Rentenschmiedam 28.02.2018 | 08:11
Wer hat denn das Restleistungsvermögen festgestellt? Der ärztliche Berater/Gutachter und auch der ärztliche Dienst des RV-Trägers gibt lediglich eine Empfehlung ab. Die Entscheidung ob eine Erwerbsminderung vorliegt trifft alleine der RV-Träger. Wenn eine Reha noch als sinnvoll angesehen wird, um den Eintritt der EM zu verhindern oder sie zu beheben, gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" (§ 8 SGB IX i.V.m. § 9 SGB VI). Eine Entscheidung über das Restleistungsvermögen und damit die Frage ob eine Erwerbsminderung vorliegt, wird erst aufgrund des Rehaentlassungsberichts getroffen werden. Beste Grüsse
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