Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Trotz Verlängerung der med. Reha im Anschluß berufliche Reha?

von michapelig10.09.2013 | 16:44
1576 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin aktuell in einer med. Reha. Bin seit gestern 1 Woche hier. Von der DRV habe ich 3 Wochen genehmigt bekommen, was ja mehr oder weniger Standard ist. Heute war Arztvisite und dort wurde mir vom Arzt eine Verlängerung von 2 Wochen angeboten. Nur muss die DRV noch zustimmen. Das Angebot der Verlängerung habe ich dankend angenommen. Ich habe jetzt eine soziale Frage, leider habe ich erst nächste Woche Mittwoch meinen Termin beim Sozialdienst. Ich möchte nach der med. Reha eine berufliche Reha machen. Wenn natürlich jetzt der Arzt "mitspielt" und im Abschlussbericht angibt das eine berufliche Reha für sinnvoll sei, ist es dann schlimm wenn ich 2 Wochen Verlängerung erhalten habe um eine berufliche Reha zu erhalten? Wäre es besser gewesen das ich nach 3 Wochen entlassen werden würde, mit dem Hinweis eine berufliche Reha zu erhalten? Oder spielt das keine Rolle und geht es lediglich darum die Erwerbsfähigkeit durch eine berufliche Reha zu erhalten? Egal, ob ich nun 3 oder 5 Wochen die med. Reha absolviere!? Danke für die Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Viele Fragen sind bei Ihnen noch offen und können zur Zeit auch nicht abschließend beantwortet werden. Zur Zeit befinden Sie sich in der med. Reha und sollten doch erst einmal –unabhängig einer Verlängerung- die Entlassung abwarten. Nach Abschluss der Reha bekommt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger den ärztlichen Entlassungsbericht vorgelegt. Ab diesem Zeitpunkt wird sich dann entscheiden, wie es bei Ihnen weitergeht Man wird über Ihren gestellten Antrag auf EM-Rente entscheiden und Sie darüber schriftlich informieren. Es macht überhaupt keinen Sinn, zum gestellten Antrag auf EM noch zusätzlich eine berufliche Reha zu beantragen. Mit weiteren Spekulationen, wie es kommen könnte, sollten Sie sich zur Zeit nicht beschäftigen. Alles kommt zu seiner Zeit automatisch über Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

KSCam 10.09.2013 | 16:47
Wielange Sie momentan in Reha sind (ob 3 oder 5 Wochen) spielt bei der Frage ob später mal ne berufliche Reha notwendig ist, überhaupt keine Rolle.
michapeligam 10.09.2013 | 20:07
3. Macht es Sinn trotz des eingereichten EM-Antrags eine berufliche Reha zu beantragen?
michapeligam 10.09.2013 | 20:06
Ich habe vor Beginn der med. Reha bei der DRV einen Antrag auf EM-Rente eingereicht. 1. Weiß die Rehaeinrichtung darüber bescheid? 2. Kann es sein, das die DRV den EM-Antrag in eine berufliche Reha umdeutet?
KSCam 10.09.2013 | 22:51
Wer im Forum soll wissen, was Sinn macht? Mit dem Rentenantrag sagen Sie, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Mit beruflicher Reha suchen Sie Möglichkeiten zu arbeiten. Von außen gesehen sind die beiden Anliegen widersprüchlich. M.E. sollten Sie sich entscheiden, was Sie anstreben. Ob es für Sie Sinn macht ist wichtig.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 11.09.2013 | 10:51
Zu diesen Fragen kann keine genaue Antwort in diesem Forum gegeben werden. Grundsätzlich ist beides möglich, wenn beispielsweise noch die Übergangsregelung des Berufsschutzes bei Ihnen greift. Inwiefern eine Umdeutung des Rentenantrages in einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommt, kann auch ohne genauere Daten nicht beantwortet werden. Wurde aus dem Rentenverfahren bereits die medizinische Maßnahme angeregt? Grundsätzlich haben Sie auch keinen Vorteil dadurch, lediglich dass ein früheres Antragsdatum maßgeblich ist.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026