Hallo Anonymus,
wenn der Rentenversicherungsträger die Weitergewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ablehnt, endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) an dem Tag, an dem der Bescheid (also die Entscheidung über den Rentenanspruch) unanfechtbar geworden ist.
Sollten Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt haben, ist dieser noch nicht unanfechtbar geworden.
Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt daher lückenlos bestehen.
Zu weiteren Fragen bezüglich Ihres Krankenversicherungsschutzes wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.
Diese hat über Ihren Krankenversicherungsschutz zu entscheiden.