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Experten-Antwort

U65 Rentner und Selbständigkeit

von Rentner28.09.2012 | 06:13
1732 Ansichten
5 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe die Möglichkeit durch eine selbständige Tätigkeit meine Rente aufzubesser. Die Tätigkeit erfordert die Verwendung des eigenen Fahrzeuges. Gibt es irgendwo anerkannte Fahrzeugkostenwerte, so dass ich jeweils vorab ermitteln kann, ob ich noch einen Auftrag annehmen kann, bevor ich eine rentenschädliche Zuverdiensthöhe erreiche? Ich bin Jahrgang 8/48. Und wenn ich dann evtl. doch mehr Einnahmen habe, muss ich dann darauf RV Beiträge zahlen, welche ja meine Rentenhöhe wohl nicht mehr steigern? Da ich ausserdem freiwilliges Mitglied einer GKV bin ergeben sich ja noch weitere Abgaben... Danke! Gruß Rentner

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

der Forumsteilnehmer DarkKnight RV hat Ihnen schon umfassend und richtig geantwortet.

Zur steuerrechtlichen Gewinnermittlung können wir Ihnen hier im Forum leider keine Auskunft geben.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

die Antwort von "..." bezieht sich darauf, dass bestimmte selbständige Tätigkeiten versicherungspflichtig sein können. Diese Frage stellt sich nicht, solange Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten und damit eine Vollrente wegen Alters beziehen - damit sind Sie nämlich in jedem Fall versicherungsfrei.

Bei höheren Gewinnen käme es auf die Art der Tätigkeit an - eine individuelle Beratung in einer Beratungsstelle der RV wäre dann zu empfehlen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

...am 28.09.2012 | 06:42
Wenn Sie vor November 2013 neben dem Rentenbezug mehr als geringfuegige Einnahmen aus der selbstaendigen Taetigkeit erzielen, erhalten Sie die Rente (je nach Hoehe des Hinzuverdienstes) nur noch als Teilrente. Wenn die Selbstaendigkeit dann nur fuer einen Auftraggeber ausgeuebt wird oder die Art der Taetigkeit zu den im SGB VI genannten Taetigkeiten zaehlt, muessten Sie hierfuer auch Rentenbeitraege zahlen, die sich dann wiederum auch auf die Altersrente ab Regelaltersgrenze wieder auswirken wuerden...
DarkKnight RVam 28.09.2012 | 06:50
Hallo Rentner, vorab, ab November 2013 können Sie soviel verdienen, wie sie wollen. Nun zur Jetztzeit: Bei einer selbständigen Tätigkeit ist das Arbeitseinkommen als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Dies ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus dieser Tätigkeit. Also das, was auf ihrem Steuerbescheid als Gewinn stehen wird, wird als Hinzuverdienst berücksichtigt. Die Frage zu dem Auto kann und möchte ich hier nicht beantworten! Sie zahlen keine RV-Beiträge für den erzielten Gewinn. Bei der freiwilligen Mitgliedschaft werden (fast) alle Einnahmen für die Beitragsbemessung berücksichtigt, so auch die Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit! Ihre Beiträge würden sich wahrscheinlich, in Abhängigkeit zum erzielten Gewinn, erhöhen! Besser vorher die Krankenkasse fragen... P.S.: Durch die Tätigkeit bessern Sie nicht ihre Rente auf, sondern ihren Geldbeutel!! 8)
Deutsche Rentenversicherung
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