1. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es erst für Versicherte, die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben.
2. Entgeltpunkte werden jährlich ermittelt. Der Wert ist abhängig von der Höhe des eigenen Arbeitsentgelts im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten. Diese Ermittlung der Entgeltpunkte wird Jahr für Jahr durchgeführt - unabhängig davon wann die Arbeitsentgelte erzielt wurden (am Anfang oder am Ende des Erwerbslebens). D.h. auch Arbeitsentgelte am Ende des Erwerbslebens - auch nach 45 Versicherungsjahren - erhöhen den Rentenanspruch, weil die Entgeltpunkteermittlung immer gleich erfolgt.