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Experten-Antwort

über 45 Jahre Rente

von Orhan 7414.05.2022 | 18:53
43 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin 01.01.1963 geboren. am 31.08.2026 mein 45 Jahre ist voll. fehlen noch 14 Monate bis 01.11.2027, Was passiert, wenn ich jetzt Rente beantrage? fehlen 14 Monate bis 01.11.2027 geht das mit Abschlag 4,2 Rente? Danke

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Orhan,

zunächst stimme ich den Ausführungen von Abschläge zu. Da doch einige Möglichkeiten bestehen und damit Sie eine sicherere Zukunftsplanung haben, können Sie sich auch bereits jetzt schon mal bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren, was ich Ihnen empfehlen würde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
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2 Antworten

Hinweisam 14.05.2022 | 19:12
Hallo, mit dem Rentenbeginnrechner können Sie sich einen Überblick verschaffen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Davon abgesehen geht ihre 4,2 % Rechnung allerdings nicht auf. MfG
Abschlägeam 14.05.2022 | 19:51
Hallo Orhan, die Rente für 'besonders langjährig Versicherte' können Sie frühestens ab 01.11.2027 und NUR ohne Abschlag bekommen. Ein, zwei, drei oder gar 14 Monate früher und dann mit 0,3% pM (x 14 = 4,2) geht so definitiv nicht. Dann käme z.B. eine Rente für 'langjährig Versicherte' mit 35 Beitragsjahren, ab 01.01.2026 und 13,8 % Abschlag möglich) in Frage. Wenn Sie diese später beantragen - z.B. dann erst zum 01.11.2027, würden sich hier die Abschläge um die Monate 01-10/2027 x 10 Monate = 3,0% von 13,8 % auf 10,8% mindern. (oder wenn Sie einen GdB>=50 haben, sind auch andere Termine möglich, siehe hierzu den bereits verlinkten Rentenbeginnrechner). Sie hätten aber auch die Möglichkeit, ab 31.08.2026 (45 Jahre voll) bis 01.11.2027 (notwendiges Alter erreicht) noch ALGI zu beziehen. Je nachdem, wie sich Ihr Arbeitsverhältnis in den nächsten Jahren entwickelt... Einfach nochmal rechtzeitig ca. 6 Monate vor dem 01.01.2026 direkt bei Ihrer zuständigen DRV beraten lassen. Bis dahin vergeht ja noch einige Zeit und es könnten sich noch Gesetze ändern, wer weiß das heute schon so genau :-) Ein schönes Wochenende und alles Gute!
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