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Zur Experten-Antwort springenHallo Gerfalke,
Sie haben die Möglichkeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte mit 11,4 % Rentenminderung in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren erforderlich. Diese habe Sie ja bereits erfüllt. Weitere Beitragszahlungen wären somit für diese Rentenart nicht nötig.
Um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (Jahrgang 1959: 64 Jahre + 2 Monate) ohne Rentenminderung in Anspruch zu nehmen, wird die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren gefordert.
Sie haben bereits mehr als 15 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt, daher könnten Sie die fehlenden Beitragsmonate für die 45 Jahre auch durch freiwillige Beiträge auffüllen.
Pflichtbeiträge aus einem Minijob (Abzug für den Arbeitnehmer: 3,7 % / im Privathaushalt: 13,7 %) zählen selbstverständlich auch mit für die Wartezeit von 45 Jahren.
Vermutlich haben Sie ja auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld zählt auch mit für die Erfüllung der 45 Jahre. Nur Arbeitslosengeldbezug in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn würde nicht auf die 45 Jahre angerechnet.
Es ist auf jeden Fall eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung zu empfehlen, damit Ihnen ausgerechnet werden kann, welche Variante sich für Sie lohnt.
Hallo Gerfalke,
sorry Schreibfehler:
freiwillige Beiträge zählen für die Wartezeit von 45 Jahren mit, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen.
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