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Experten-Antwort

Überbrückung bis zur 1. Erwerbsminderungsrenten-Zahlung

von kds06.06.2016 | 19:51
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8 Antworten

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Hallo! Folgender Sachverhalt: Nach Krankenkassenaussteuerung im Januar habe ich ALG 1 beantragt. Nun wurde mir eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum August 15 bewilligt. Aber die 1. monatliche Überweisung der Rente erfolgt erst ab August 2016. Erhalte ich bis zu diesem Zeitpunkt noch weiterhin das ALG1 oder wird dieses aufgrund der mittlerweile festgestellten Erwerbsminderung sofort eingestellt? Sollte es sofort eingestellt werden hätte ich folgendes Problem: Der im Bescheid errechnete Nachzahlungsbetrag beinhaltet ja den kompletten Zeitraum ab August 15 bis zur 1. regulären Zahlung im August 16. Da mein Krankengeld und das ALG1 viel höher als die Rente waren würde dieser Nachzahlungsbetrag für die Verrechnung mit Krankenkasse und Arbeitsamt komplett aufgebraucht werden. Also auch die Rentenzahlungen für die Monate Juni und Juli 16 wären somit weg, obwohl ja keine ALG1 Zahlung für diesen Zeitraum erbracht wurde. Oder wird die Zahlung für die beiden Monate rausgerechnet und mir später als Nachzahlung ausbezahlt? Hat jemand hiermit Erfahrung? Würd mich über Infos freuen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo kds,

wie W*lfgang Ihnen schon richtig geschrieben hat, erhalten Sie die Rente für die Monate, in denen nicht gleichzeitig ein anderer Leistungsträger gezahlt hat, voll nachgezahlt. Der Erstattungsanspruch von Arbeitsamt und Krankenkasse beschränkt sich immer auf die zeitgleich gezahlte Rente, übersteigende Beträge dürfen Sie behalten.

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7 Antworten

W*lfganmam 06.06.2016 | 20:38
Hallo kds, genauso ist es. Die Zahlungsanweisung für laufende Zahlungen braucht einen gewissen zeitlichen Vorlauf, daher erst für August die erste Zahlung möglich. Insofern gelten auch Juni + Juli bereits als Nachzahlung. Verrechnet wird mit den vorangegangenen Sozialleistungen KG + ALG 1 Monat für Monat, mehr erhalten die nicht, auch wenn die Rente niedriger ausfällt, müssen Sie nichts draufzahlen. Und ja, das ALG1 wird mW. taggenau eingestellt, da Sie ja nicht mehr vermittelbar sind/kein Leistungsanspruch mehr vorhanden. Je nach dem wie schnell KK und AfA abrechnen, kann die Nachzahlung vielleicht noch diesen Monat erfolgen ...rechnen Sie grundsätzlich mit dem Schlimmsten, vielleicht erst im August. Wenn es finanziell eng wird, gibt es 2 Möglichkeiten: Sozialamt, oder Sie reden mit Ihrer Bank/Unterlagen vorlegen, dass eine Nachzahlung erfolgt, um 'nachträglich' die Verbindlichkeiten decken zu können. Gruß w.
Elisabeth Rubelam 06.06.2016 | 20:48
Beantrage bei deiner Bank einen Überbrückungskredit, du kannst ja entsprechende Unterlagen und Nachweise vorlegen. Wenn es Brückentage dazwischen gibt, können die ja herausgerechnet werden.
kdsam 06.06.2016 | 21:25
Vielen Dank für die schnellen und informativen Antworten. Hauptsache die beiden Monate werden mir noch nachbezahlt - wenn's auch später werden sollte - ist auch o.k., man kann sich ja wenn man es weiß, darauf einrichten. Schönen Abend noch!
Nahlaam 06.06.2016 | 22:02
Die Nachzahlung erhalten Sie vom Rentenversicherungsträger direkt, die reguläre Rentenzahlung kommt von der beauftragten Rentenzahlungsstelle der Deutschen Post. Deswegen der Vorlauf bis zur ersten regulären Rentenzahlung.
KatrinKarolinaam 23.10.2016 | 15:13
Hallo kds, darf ich mal fragen wie es bei dir ausgesehen hat? Hast du noch ein paar Tage ALG 1 bekommen, und wie lange hat Verrechnung gedauert? Dankeschön K
KatrinKarolinaam 23.10.2016 | 15:13
Hallo kds, darf ich mal fragen wie es bei dir ausgesehen hat? Hast du noch ein paar Tage ALG 1 bekommen, und wie lange hat Verrechnung gedauert? Dankeschön K
KatrinKarolinaam 23.10.2016 | 15:13
Hallo kds, darf ich mal fragen wie es bei dir ausgesehen hat? Hast du noch ein paar Tage ALG 1 bekommen, und wie lange hat Verrechnung gedauert? Dankeschön K
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