Hallo kds,
wie W*lfgang Ihnen schon richtig geschrieben hat, erhalten Sie die Rente für die Monate, in denen nicht gleichzeitig ein anderer Leistungsträger gezahlt hat, voll nachgezahlt. Der Erstattungsanspruch von Arbeitsamt und Krankenkasse beschränkt sich immer auf die zeitgleich gezahlte Rente, übersteigende Beträge dürfen Sie behalten.