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Experten-Antwort

Überbrückung bis zur Rente

von P. Bresmer30.04.2021 | 17:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mal angenommen man hat seine 35 Berufsjahre deutlich vor dem frühesten Renteneintritt bereits hinter sich, zum Beispiel mit 60 Jahren. Angenommen man hat genug Rücklagen, lebt bescheiden um 3 Jahre ohne Einkommen zu überbrücken. Dazu habe ich folgende Verständnisfragen: a) Ist es dann möglich ohne Weiteres sich 3 Jahre selbst zu versorgen und dann mit 63 die frühzeitige Rente (mit 14,4 % Abschlag) zu erhalten? b) Macht es evtl. Sinn (Eigenkapital vorausgesetzt) sogar die 4 weiteren Jahre von 63 bis 67 selbst zu überbrücken, damit man den Abschlag nicht hat? Mal angenommen die Rente mit 67 liegt bei 1000 Euro. Dann müsste ich 72.000 Euro aufbringen, um sie 4 Jahre zu überbrücken. Diese Summe hätte ich nach ca. 5 Jahren Rentenzahlung durch die Rente ohne Abschläge statt mit Abschlägen wieder raus. D.h. es wurde grob ab 5 Jahren voller Rente sich rechnen die 4 Jahre von 63 bis 67 selbst zu überbrücken. Stirbt man vorher hätte es sich nicht gelohnt. Sind diese Annahmen GANZ GROB richtig? c) Die 14,4% Abschlag werden oft als "Frechheit" bezeichnet. Wenn man doch 4 Jahre weniger arbeitet hat man ja auch weniger eingezahlt (bei 4 von 39 Jahren grob 10% weniger gearbeitet). D.h. effektiv gesehen ist der Abschlag doch eher bei ca. 4% oder ? Vielen Dank schon mal im Vorfeld!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo P. Bresmer,

ob Sie sich drei Jahre lang selber versorgen können, können Sie natürlich am besten beantworten. Wenn die 35 Jahre Wartezeit erfüllt sind und Sie das entsprechende Lebensalter erreicht haben, können Sie eine Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag erhalten. Sie sind also nicht verpflichtet, während der Überbrückungszeit Beiträge einzuzahlen.

Ihre Annahme, eine Rente ohne Abschläge gleicht die Summe, die Sie vorher hätten beziehen können, nach 5 Jahren aus, ist falsch. Grob geschätzt können Sie hier 20 Jahre ansetzen. Plus Minus natürlich.

Die Abschläge von beispielsweise 14,4 % werden von dem Betrag der Rente einbehalten, die zum vorzeitigen Rentenbeginn vorliegt.

Angenommen Sie hätten zum Stichtag 1000,00 Euro in Ihrem Rentenkonto:

1000,00 Euro Abzüglich 14,4 % Abschlag machte eine monatliche Rente von 856,00 Euro. Würden Sie dagegen erst zum regulären Altersrentenbeginn die Rente beanspruchen, ohne bis dahin weiter einzuzahlen, würden Sie die 1000,00 Euro erhalten. Würden Sie sogar noch Beiträge einzahlen, würde die Rente entsprechend steigen.

Gerne können Sie sich einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um sich verschiedene Varianten ausrechnen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

47 Antworten

KSCam 30.04.2021 | 18:16
Ob es "sich rechnet" hängt letztlich von Ihrer Lebenserwartung ab; wenn Sie vor 80 sterben hat es sich kaum gerechnet später in Rente gegangen zu sein - ich würde auch von etwa 20 Jahren ausgehen.... Aber so etwas ist doch ein Luxusproblem! Bei Ihrer Rechnung hätten Sie mit 63 etwa 860 € Rente und ab 67 etwa 1000 €, lebenslang etwa 140 € weniger. Aber wenn es sich jemand leisten kann mit "60 auszusteigen" und bis 63 oder sogar bis 67 vom Ersparten zu leben, spielt es in meinen Augen auch keine große Rolle ob langfristig die Rente bei 860 oder bei 1000 liegt. Diese Frage stellt sich garantiert 95% aller Arbeitnehmer nicht. Ist also eine Sorge gut situierter Bürger. Ich gönne Ihnen "dieses Problem".
Bernd1954am 30.04.2021 | 17:57
Hallo P. Bresmer, zu a) ja, das geht zu b) da scheint ein Denkfehler vorzuliegen. Ich komme überschlägig auf 24 Jahre bis es sich rechnet. zu c) der tatsächliche Abschlag liegt eher über 14,4 %. Ihnen fehlen ja auch die Beitragszeiten bis zum 67. Lebensjahr. Also 4 Jahre weniger Beiträge gezahlt und von dem niedrigeren Betrag nochmals 14,4% Abschlag. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Verdienst ab. Gruß Bernd
Klugpuperam 30.04.2021 | 18:31
Wie erfolgt die Krankenversicherung bis zum Rentenbeginn? Freiwillige Versicherung fängt bei grob 200 Euro im Monat an.
P. Bresmeram 30.04.2021 | 20:29
Zitat von Bernd1954 anzeigenausblenden
zu b) Ja, vermutlich ein Denk- und Rechenfehler. Ich versuche den Rechnungsweg: Wenn ich eine Rente von 4 Jahre mit 1000 Euro überbrücken will, brauche 12 Monate x 4 Jahre x 1000 Euro = 48.000 Euro. Der Abschlag von 14,4% ergibt 140 Euro Differenz (klar, es wird noch weniger, weil Beitragszeiten fehlen). 12 Monate x 4 Jahre x 160 Euro = 6.720 Euro. Wenn ich doch nun die 48.0000 / 6.720 Euro teile, komme ich auf 7 Jahre nachdem sich die Überbrückung des 14,4% Abschlags beginnt auszuzahlen. Wo ist mein Fehler? zu c) Ok, stimmt, die fehlenden Beitragszahlung habe ich unterschätzt, wären bei mir grob weitere 7% Abschlag. Also grob 10% weniger arbeiten, aber 23% Abschlag. Das musst dann jeder für sich entscheiden, wertvolle Zeit gegen Geldverlust.
P. Besmeram 30.04.2021 | 20:33
Das Thema ist logischerweise zu berücksichtigen und mit vielen Optionen behaftet. Mini-Job, beim Ehegatten familienversichert oder dann doch die 200-250 Euro einbeziehen. Aber mir ging es erstmal im Kern um a) beantwortet und b) mein Denkfehler zu finden ;-)
Bernd1954am 30.04.2021 | 21:25
Zitat von P. Bresmer anzeigenausblenden
Hallo P. Bresmer, zu a) ja, das geht zu b) da scheint ein Denkfehler vorzuliegen. Ich komme überschlägig auf 24 Jahre bis es sich rechnet. zu c) der tatsächliche Abschlag liegt eher über 14,4 %. Ihnen fehlen ja auch die Beitragszeiten bis zum 67. Lebensjahr. Also 4 Jahre weniger Beiträge gezahlt und von dem niedrigeren Betrag nochmals 14,4% Abschlag. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Verdienst ab. Gruß Bernd
zu b) Ja, vermutlich ein Denk- und Rechenfehler. Ich versuche den Rechnungsweg: Wenn ich eine Rente von 4 Jahre mit 1000 Euro überbrücken will, brauche 12 Monate x 4 Jahre x 1000 Euro = 48.000 Euro. Der Abschlag von 14,4% ergibt 140 Euro Differenz (klar, es wird noch weniger, weil Beitragszeiten fehlen). 12 Monate x 4 Jahre x 160 Euro = 6.720 Euro. Wenn ich doch nun die 48.0000 / 6.720 Euro teile, komme ich auf 7 Jahre nachdem sich die Überbrückung des 14,4% Abschlags beginnt auszuzahlen. Wo ist mein Fehler? zu c) Ok, stimmt, die fehlenden Beitragszahlung habe ich unterschätzt, wären bei mir grob weitere 7% Abschlag. Also grob 10% weniger arbeiten, aber 23% Abschlag. Das musst dann jeder für sich entscheiden, wertvolle Zeit gegen Geldverlust.
Sie verzichten 4 Jahre lang auf monatlich 856 € (1000-14,4%). Das macht in 4 Jahren einen Verlust von 48x856=41.088 €, nur um anschließend 144 € mehr Rente zu bekommen. Also teilen wir die 41.088 durch 144 und kommen auf 285,33 Monate, bis der Betrag wieder ausgeglichen ist. Das sind fast 24 Jahre.
Johannes Heestersam 30.04.2021 | 21:22
Was sich überhaupt nicht lohnt, noch gar rechnet ist, auf die um die Abschläge geminderte Rente zu verzichten und bis zum Zeitpunkt der Regelaltersgrenze ohne Einkünfte auszuharren. Nur wenn sie Heesters -noch besser Methusalem- heissen sollten, wäre das eine clevere Rechnung. Bedenken sie auch den Faktor Krankenversicherung - der den Überbrückungszeitraum nicht gerade versüssen sollte - siehe Vorredner.
P. Bresmeram 30.04.2021 | 23:45
Zitat von Bernd1954 anzeigenausblenden
Bernd1954 schrieb

Hallo P. Bresmer,

zu a) ja, das geht

zu b) da scheint ein Denkfehler vorzuliegen. Ich komme überschlägig auf 24 Jahre bis es sich rechnet.

zu c) der tatsächliche Abschlag liegt eher über 14,4 %. Ihnen fehlen ja auch die Beitragszeiten bis zum 67. Lebensjahr. Also 4 Jahre weniger Beiträge gezahlt und von dem niedrigeren Betrag nochmals 14,4% Abschlag. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Verdienst ab.

Gruß Bernd[/quote]

zu b) Ja, vermutlich ein Denk- und Rechenfehler. Ich versuche den Rechnungsweg: Wenn ich eine Rente von 4 Jahre mit 1000 Euro überbrücken will, brauche 12 Monate x 4 Jahre x 1000 Euro = 48.000 Euro. Der Abschlag von 14,4% ergibt 140 Euro Differenz (klar, es wird noch weniger, weil Beitragszeiten fehlen). 12 Monate x 4 Jahre x 160 Euro = 6.720 Euro.

Wenn ich doch nun die 48.0000 / 6.720 Euro teile, komme ich auf 7 Jahre nachdem sich die Überbrückung des 14,4% Abschlags beginnt auszuzahlen. Wo ist mein Fehler?

zu c) Ok, stimmt, die fehlenden Beitragszahlung habe ich unterschätzt, wären bei mir grob weitere 7% Abschlag. Also grob 10% weniger arbeiten, aber 23% Abschlag. Das musst dann jeder für sich entscheiden, wertvolle Zeit gegen Geldverlust. [/quote]

Sie verzichten 4 Jahre lang auf monatlich 856 € (1000-14,4%). Das macht in 4 Jahren einen Verlust von 48x856=41.088 €, nur um anschließend 144 € mehr Rente zu bekommen.

Also teilen wir die 41.088 durch 144 und kommen auf 285,33 Monate, bis der Betrag wieder ausgeglichen ist. Das sind fast 24 Jahre.

Danke, da haben sich so einige Denk- und Rechenfehler bei mir eingeschlichen... Aber so ist der Weg klarer. Ich habe vor ein paar Jahren mein Haus abgezahlt und mit relativ bescheidener Lebensweise/guten Gehalt haben wir eine Sparqoute von ca. 40-50%. Da lässt sich, wenn alles gut läuft (Gesundheit etc.) in den nächsten 10-12 Jahren einiges ansparen und eben solche Rechenspielchen machen...
Jonnyam 01.05.2021 | 09:50
Zu a) Ob Sie vor der Altersrente mit 14,4 % Abschlag ab 63 noch bis dahin arbeiten oder 3 oder 5 Jahre früher aussteigen, hängt ganz von Ihren Verhältnissen ab, sich „über Wasser halten“ zu können. Dazu gehört natürlich auch die Absicherung für den Fall der Krankheit und der Pflege. Zu b) Wenn Sie aufgrund der bis zum Ausstieg gezahlten Beiträge mit 67 eine abschlagsfreie Regelaltersrente in Höhe von 1000 € erwarten können, wird diese 4 Jahre vorher mit Abschlägen nur 856 € betragen, und zwar lebenslänglich. Was Sie zum Überbrücken bis zur Regelaltersrente und auch danach benötigen, um über die Runden zu kommen, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Aus der Rentenkasse erhalten Sie zwischen 63 und 67 jedenfalls schon einmal 41.088 € (alles brutto ohne Krankenversicherung). Bis dieses Plus durch eine um 144 € höhere Rente von 1000 € wieder aufgefressen ist, sind ja gut 285 Monate vergangen, d.h. bei einem „Kippalter“ von 90 + 9. Danach machen Sie – im Vergleich zur Rente mit 67 – mit jedem weiteren Rentenbezugsmonat nur noch zunehmenden Verlust. Oder anders ausgedrückt: Bei einer Rente ab 67 haben Sie im Alter von 91 Jahren schon 432 € „gewonnen“; ich würde es Ihnen gönnen. Zu c) Die „Frechheit“ mit 14,4 % Abschlag bei Alter 63 ist in anderen Ländern höher. Ein Schweizer erhält im Alter von 67 Jahren z.B. 10,8 % mehr als mit 65, muss bei Vorbezug mit 63 aber 13,6 % Abschlag in Kauf nehmen. D.h. seine Rente mit 63 ist gut 22 % niedriger als mit 67. Da ist Deutschland bei der mittleren Lebenserwartung und einer Rente mit 63 und 14,4 % Abschlägen noch ganz gut im Rennen, oder?
Ach Jonnyam 03.05.2021 | 08:47
1 Schweizer erhält bei Rentenbeginn wenn er normal in Rente geht 2.350.-- Sfr monatliche Rente.(. in etwa) Ein Holländer ohne gearbeitet zu haben bei normalem Rentenbeginn ???? 1.200.-- Euro . Ein Österreicher um die 1.850.00 Euro Wie ist das denn mit der Rentenhöhe in Deutschland ? Solche Vergleiche sind mehr als lausig
Jonnyam 03.05.2021 | 09:23
Es wurde der prozentuale Abschlag angesprochen. Das dazu immer ein absoluter Betrag gehört, ist mir auch bekannt. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Abschläge in Deutschland noch sehr moderat sind.
mein Gott Jonnyam 03.05.2021 | 08:55
noch schlimmer die Mindesrente AHV Schweiz ist Sfr. 1195.-- die Maximalrente Sfr. 2.390.-- bei vollen beiträgen. In Österreich ist die Durchschnittliche Rentenhöhe im Jahr 26.577.-- Euro In Deutschland ist Land unter.
Siehe hieram 03.05.2021 | 17:49
Wenn ich die vorherigen Beiträge richtig verfolgt habe, fehlt bei den 'was wäre wenn'- Hinweisen noch der nunmehr jährlich um 1% steigende Anteil, der von der Rente zu versteuern ist. Im Jahr 2020 lag dieser bei 80%, und ist aktuell (2021) also bei 81%, in vier Jahren also bereits bei 85%. Dieser (auch der dann bei späterem Beginn höhere) Steueranteil bleibt bei der nachfolgenden Rente erhalten. Je nach Rentenhöhe und Veranlagungsart kann das alleine schon einige 100 EUR im Jahr zusätzlich ausmachen. Und wenn die Rente mit Abschlag 'doof' ist, warum dann nicht trotzdem beziehen und die spätere Altersrente mit z.B. einer versicherungspflichtigen Nebentätigkeit erhöhen? Im Rahmen der 'Flexirente' gibt es vielerlei Möglichkeiten... Oder auch das 'Angesparte' in eine (steuerbegünstigte) Ausgleichszahlung investieren (dies aber steht glaub ich schon irgendwo in den vorherigen Beiträgen). Also Telefonberatung vereinbaren und mal alles Mögliche rechnen lassen :-)
Realitätam 03.05.2021 | 18:54
Zitat von P. Besmer anzeigenausblenden
P. Besmer schrieb

Danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Um etwas weiter zu träumen und gleichzeitig zu prüfen, ob ich das Thema grob verstanden habe, hier eine fiktive Rechnung/Annahme:

Ehepaar beide 55 Jahre alt, haben 35 Berufsjahre hinter sich und kommen zu dem Zeitpunkt auf eine erreichte Rentenanwartschaft von  je 1.300 Euro (inkl. recht hoher Betriebsrenten). Das ergibt pro Jahr 31,2 Teu (2,6 Teu x 12).  

Das Ehepaar hat im Haushaltsbuch auf der Ausgabeseite seit Jahren durchschnittlich ca. 35 Teu pro Jahr (alles drin, Nebenkosten, Urlaub, Hobbys usw.), was somit ihrem Lebensstandard widerspiegelt.

Würde das Ehepaar nun mit 55 Jahre aufhören wollen zu arbeiten, entsteht folgende Rechnung:

Das Ehepaar plant die Rente mit 63 zu beantragen und 8 Jahre mit Erspartem auszukommen.

Die Kalkulation der Rente: Bei Abzug von 14,4% (gilt für die Gesetzliche, hier für alle angenommen) und darauf nochmal ca. weitere 15% Steuern (Annahme nach Jahr 2040, volle Besteuerung, dann gemäß Progression ca. 15%) bleiben von den 31,2 noch ca. 23,7 Teu netto übrig. 

Um den Lebensstandard von 35 Teu zu halten, fehlen also ab der 63er-Rente 11,3 Teu jährlich. Unter der Annahme, dass beide 90 Jahre alt werden, fehlen also hier schon mal 305.100 Euro (27 Jahre x 11,3 Teu). 

Um die 8 Jahre von 55 bis 63 zu überbrücken fehlen weitere 280.000 Euro (8x 35.000 Euro). 

Somit bräuchte das Ehepaar mit 55 Jahren ein Erspartes von ca. 585.100 Euro, um diesen Weg zu gehen.

Ist die Rechnung so im Groben in Ordnung? 

Krankenversicherung (sind eigentlich die oft geschätzten ca. 200 Euro im Monat pro Person oder können beide Ehepartner für das Geld krankenversichert sein?)  und ungeplante hohe Ausgaben/Rücklagen wie z.B. eine neue Heizung, sind hier in den 35 TEU Ausgaben berücksichtigt  bzw. durch andere Auszahlungen (evtl. eine kleine Lebensversicherung) gedeckt.

Ist die Rechnung so plausibel? 

Welche große Hürden (außer 585 Teu zu ersparen/haben ;-)  ) sind hier noch nicht genannt?

Wenn das Grobe dann stimmt, dann wird eine telefonische Beratung mit den echten Zahlen sicher sinnvoll sein.

Dann sollten Sie besser einen umfangreichen Altersvorsorgetermin buchen. Im normalen Beratungstermin sind derartig „fiktive Hochrechnungen“ eher nicht vorgesehen.
Siehe hieram 03.05.2021 | 19:02
habe nun nicht mitgerechnet... das können viele andere hier besser :-) Mir fällt nur spontan auf, dass dann in den Jahren der 'Selbstversorgung' der Anspruch auf eine EM-Rente irgendwann futsch ist. Und beim Erklimmen dieser Lebensplanungsleiter fällt dann einer runter und wäre Erwerbsgemindert. Und dann? Und auch bei der KV muss man aufpassen, die haben nämlich so eine 'Falle' von 9/10 Belegung, wenn die nicht passt, dann wird das mit einer (günstigen) Rentner-Krankenversicherung (KVdR) auch nichts. Einige Stolperfallen scheinen also im Moment noch vorprogrammiert. Da sollte noch ein 'Plan B' her :-)
P. Besmeram 03.05.2021 | 18:28
Danke für die vielen hilfreichen Antworten! Um etwas weiter zu träumen und gleichzeitig zu prüfen, ob ich das Thema grob verstanden habe, hier eine fiktive Rechnung/Annahme: Ehepaar beide 55 Jahre alt, haben 35 Berufsjahre hinter sich und kommen zu dem Zeitpunkt auf eine erreichte Rentenanwartschaft von  je 1.300 Euro (inkl. recht hoher Betriebsrenten). Das ergibt pro Jahr 31,2 Teu (2,6 Teu x 12).   Das Ehepaar hat im Haushaltsbuch auf der Ausgabeseite seit Jahren durchschnittlich ca. 35 Teu pro Jahr (alles drin, Nebenkosten, Urlaub, Hobbys usw.), was somit ihrem Lebensstandard widerspiegelt. Würde das Ehepaar nun mit 55 Jahre aufhören wollen zu arbeiten, entsteht folgende Rechnung: Das Ehepaar plant die Rente mit 63 zu beantragen und 8 Jahre mit Erspartem auszukommen. Die Kalkulation der Rente: Bei Abzug von 14,4% (gilt für die Gesetzliche, hier für alle angenommen) und darauf nochmal ca. weitere 15% Steuern (Annahme nach Jahr 2040, volle Besteuerung, dann gemäß Progression ca. 15%) bleiben von den 31,2 noch ca. 23,7 Teu netto übrig.  Um den Lebensstandard von 35 Teu zu halten, fehlen also ab der 63er-Rente 11,3 Teu jährlich. Unter der Annahme, dass beide 90 Jahre alt werden, fehlen also hier schon mal 305.100 Euro (27 Jahre x 11,3 Teu).  Um die 8 Jahre von 55 bis 63 zu überbrücken fehlen weitere 280.000 Euro (8x 35.000 Euro).  Somit bräuchte das Ehepaar mit 55 Jahren ein Erspartes von ca. 585.100 Euro, um diesen Weg zu gehen. Ist die Rechnung so im Groben in Ordnung?  Krankenversicherung (sind eigentlich die oft geschätzten ca. 200 Euro im Monat pro Person oder können beide Ehepartner für das Geld krankenversichert sein?)  und ungeplante hohe Ausgaben/Rücklagen wie z.B. eine neue Heizung, sind hier in den 35 TEU Ausgaben berücksichtigt  bzw. durch andere Auszahlungen (evtl. eine kleine Lebensversicherung) gedeckt. Ist die Rechnung so plausibel?  Welche große Hürden (außer 585 Teu zu ersparen/haben ;-)  ) sind hier noch nicht genannt? Wenn das Grobe dann stimmt, dann wird eine telefonische Beratung mit den echten Zahlen sicher sinnvoll sein.
W°lfgangam 03.05.2021 | 19:26
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
...ganz einfach: schlicht eine Rentenberatung wahrnehmen, die alle Aspekte (außer die steuerlichen im Detail ;-)) beurteilen könnte und dann (wahrscheinlich) sagt: der Plan, die Rente ab 63 mit Abschlag nicht zu beantragen ist schlicht *Scheiße! ...außer, man will die ungedeckten Heimkosten in höherem Alter mit der dann höheren Rente ausgleichen *gg Nebenbei: diese Fragen mehren sich in den letzten Jahren (Konto voll, will früher aufhören/Zeit bis zur Rente überbrücken), Thema ist also nicht neu. Man sammelt die (finanziellen) Fakten ein/Prognoseberechnungen /grast die Randthemen (KV/PV) ab und hinterfragt die eigene Lebenserwartung ...also nicht die des Beraters ;-) Und da hat noch keiner gesagt "Yippy, in 20+ Jahren wird sich mein Verzicht auf die Rente mit Abschlag lohnen" ...DIE Entscheidung muss jeder selbst anhand der heutigen Prognosen treffen. Gruß w.
Ballufam 04.05.2021 | 19:07
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Da sollte noch ein 'Plan B' her :-)
... der Plan, die Rente ab 63 mit Abschlag nicht zu beantragen ist schlicht *Scheiße! …
Hallo W°lfgang Sie sind ja ständiger Verfechter der Rente mit 63. Aber ich glaube, dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario: - Privatier mit 55 Jahren - 35 Jahre bereits erfüllt - Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen - Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Unter diesen Voraussetzungen plane ich bis zum 90-sten Lebensalter. Dazu würde ich monatlich den notwendigen, fehlenden Betrag als Entnahme aus Eigenkapital einplanen. Natürlich lohnt es sich nur, wenn man min. 85 Jahre alt wird. Aber was wäre denn die Alternative? Wenn ich plane, mein gesamtes Geld mit 80 aufgebraucht zu haben, so bin ich doch bei meinem 80-sten Geburtstag nicht mehr solvent genug um mein gewohntes Leben zu ermöglichen. Das Ganze gilt natürlich nur, wenn ich die geschätzte Inflation und Guthabenverzinsung gut getroffen habe. Wenn dann noch die um 2 Jahre ältere Ehefrau ca. 330,-€/M Grundrente bekommen wird; aber nur bis ich auch meine Altersrente erhalte, ist die Entscheidung für mich klar zugunsten der 45 Jahre. Aber auch ohne die Grundrente ist der Gesamtwert ab 85 Jahre besser bei der Altersrente nach 45 Jahren.
Fazitam 04.05.2021 | 20:02
Zitat von Balluf anzeigenausblenden
... der Plan, die Rente ab 63 mit Abschlag nicht zu beantragen ist schlicht *Scheiße! …
Hallo W°lfgang Sie sind ja ständiger Verfechter der Rente mit 63. Aber ich glaube, dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario: - Privatier mit 55 Jahren - 35 Jahre bereits erfüllt - Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen - Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Unter diesen Voraussetzungen plane ich bis zum 90-sten Lebensalter. Dazu würde ich monatlich den notwendigen, fehlenden Betrag als Entnahme aus Eigenkapital einplanen. Natürlich lohnt es sich nur, wenn man min. 85 Jahre alt wird. Aber was wäre denn die Alternative? Wenn ich plane, mein gesamtes Geld mit 80 aufgebraucht zu haben, so bin ich doch bei meinem 80-sten Geburtstag nicht mehr solvent genug um mein gewohntes Leben zu ermöglichen. Das Ganze gilt natürlich nur, wenn ich die geschätzte Inflation und Guthabenverzinsung gut getroffen habe. Wenn dann noch die um 2 Jahre ältere Ehefrau ca. 330,-€/M Grundrente bekommen wird; aber nur bis ich auch meine Altersrente erhalte, ist die Entscheidung für mich klar zugunsten der 45 Jahre. Aber auch ohne die Grundrente ist der Gesamtwert ab 85 Jahre besser bei der Altersrente nach 45 Jahren.
Wenn Sie glauben, dass Sie so alt werden, dann setzen Sie Ihren Plan eben um. Die Erfahrung zeigt aber, dass Sie dann eher die Ausnahme sind. Damit muss es dann aber auch gut sein und Sie müssen hier nicht weiter Ihre Lebenspläne erläutern, Die haben jetzt alle Interessierten Leser verstanden. Ihre Entscheidung, Ihr Risiko!
Ballufam 05.05.2021 | 10:39
Zitat von Fazit anzeigenausblenden
Fazit schrieb

... der Plan, die Rente ab 63 mit Abschlag nicht zu beantragen ist schlicht *Scheiße! …

[/quote]

Hallo W°lfgang

Sie sind ja ständiger Verfechter der Rente mit 63. Aber ich glaube, dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario:

- Privatier mit 55 Jahren

- 35 Jahre bereits erfüllt

- Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen

- Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

Unter diesen Voraussetzungen plane ich bis zum 90-sten Lebensalter. Dazu würde ich monatlich den notwendigen, fehlenden Betrag als Entnahme aus Eigenkapital einplanen.

Natürlich lohnt es sich nur, wenn man min. 85 Jahre alt wird. Aber was wäre denn die Alternative? Wenn ich plane, mein gesamtes Geld mit 80 aufgebraucht zu haben, so bin ich doch bei meinem 80-sten Geburtstag nicht mehr solvent genug um mein gewohntes Leben zu ermöglichen.

Das Ganze gilt natürlich nur, wenn ich die geschätzte Inflation und Guthabenverzinsung gut getroffen habe.

Wenn dann noch die um 2 Jahre ältere Ehefrau ca. 330,-€/M Grundrente bekommen wird; aber nur bis ich auch meine Altersrente erhalte, ist die Entscheidung für mich klar zugunsten der 45 Jahre.

Aber auch ohne die Grundrente ist der Gesamtwert ab 85 Jahre besser bei der Altersrente nach 45 Jahren.

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Wenn Sie glauben, dass Sie so alt werden, dann setzen Sie Ihren Plan eben um.

Die Erfahrung zeigt aber, dass Sie dann eher die Ausnahme sind.

Damit muss es dann aber auch gut sein und Sie müssen hier nicht weiter Ihre Lebenspläne erläutern, Die haben jetzt alle Interessierten Leser verstanden.

Ihre Entscheidung, Ihr Risiko!

Da sollte noch ein 'Plan B' her :-)
Wenn Sie glauben, dass Sie so alt werden, dann setzen Sie Ihren Plan eben um.
Mal ganz ruhig Brauner. Ich erlebe das immer wieder. Der Neid Anderer ist mir nicht fremd.
Neidam 05.05.2021 | 15:46
Wenn Sie glauben, dass Sie so alt werden, dann setzen Sie Ihren Plan eben um.
Mal ganz ruhig Brauner. Ich erlebe das immer wieder. Der Neid Anderer ist mir nicht fremd.
Und ich erlebe immer wieder, dass einige, angeblich gut situierte, die Bodenhaftung verloren haben.
W°lfgangam 05.05.2021 | 15:41
Zitat von Balluf anzeigenausblenden
Hallo Balluf, NEIN! Ich kann Ihnen nur Erfahrungsdaten/Rückmeldungen zu dieser Aktion *) und Zahlen dafür auf aktueller Basis liefern - wie jeder andere Berater auch. Den 'Breakeven' bestimmen Sie danach für sich selbst/was sich für Sie/die Ehefrau/die Erben in der Zukunft 'rechnen' _könnte_. *) (erfolgreiche) Rückmeldung zu Ihrer geplanten Aktion werde ich nicht mehr wahrnehmen, dann bin ich schon lange nicht am Schreibtisch/wahrscheinlich nur noch Asche *g Gruß w.
P. Bresmeram 05.05.2021 | 16:55
Zitat von Balluf anzeigenausblenden
... dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario: - Privatier mit 55 Jahren - 35 Jahre bereits erfüllt - Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen - Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Unter diesen Voraussetzungen plane ich bis zum 90-sten Lebensalter. Dazu würde ich monatlich den notwendigen, fehlenden Betrag als Entnahme aus Eigenkapital einplanen. Natürlich lohnt es sich nur, wenn man min. 85 Jahre alt wird. Aber was wäre denn die Alternative? Wenn ich plane, mein gesamtes Geld mit 80 aufgebraucht zu haben, so bin ich doch bei meinem 80-sten Geburtstag nicht mehr solvent genug um mein gewohntes Leben zu ermöglichen.
Danke für den nächsten interessanten Ansatz. Inzwischen habe ich auch die eine oder andere Quelle gefunden (z.b. Blog von der-privatier und hier auch viele nützliche Kommentare), um tief in das Thema einzusteigen. Es ist schon irre wieviel man hier optimieren aber auch falsch berechnen oder machen kann. Bei meinem letzten Beitrag hatte ich auch zum Beispiel vergessen die Krankenversicherung/Pflegeversicherung in der Rentenzeit zu berücksichtigen. Habe nur die 14,4% Abschlag und Steuern angemerkt. Irgendwo klar, dass das hier keiner nachhält oder bestätigt. Dafür ist dieses Forum nicht zwingend vorgesehen. Insofern werde ich erstmal weitere Quellen studieren, einen Finanzplan aufstellen und wenn ich glaube das Thema grob zu verstehen einen Beratungstermin machen. Trotzdem ist das Forum hier eine super Sache!!! Danke an Betreiber und User!
P. Bresmeram 06.05.2021 | 16:38
Zitat von Fazit anzeigenausblenden
Fazit schrieb

... der Plan, die Rente ab 63 mit Abschlag nicht zu beantragen ist schlicht *Scheiße! …

[/quote]

Hallo W°lfgang

Sie sind ja ständiger Verfechter der Rente mit 63. Aber ich glaube, dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario:

- Privatier mit 55 Jahren

- 35 Jahre bereits erfüllt

- Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen

- Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

Unter diesen Voraussetzungen plane ich bis zum 90-sten Lebensalter. Dazu würde ich monatlich den notwendigen, fehlenden Betrag als Entnahme aus Eigenkapital einplanen.

Natürlich lohnt es sich nur, wenn man min. 85 Jahre alt wird. Aber was wäre denn die Alternative? Wenn ich plane, mein gesamtes Geld mit 80 aufgebraucht zu haben, so bin ich doch bei meinem 80-sten Geburtstag nicht mehr solvent genug um mein gewohntes Leben zu ermöglichen.

Das Ganze gilt natürlich nur, wenn ich die geschätzte Inflation und Guthabenverzinsung gut getroffen habe.

Wenn dann noch die um 2 Jahre ältere Ehefrau ca. 330,-€/M Grundrente bekommen wird; aber nur bis ich auch meine Altersrente erhalte, ist die Entscheidung für mich klar zugunsten der 45 Jahre.

Aber auch ohne die Grundrente ist der Gesamtwert ab 85 Jahre besser bei der Altersrente nach 45 Jahren.

[/quote]

Wenn Sie glauben, dass Sie so alt werden, dann setzen Sie Ihren Plan eben um.

Die Erfahrung zeigt aber, dass Sie dann eher die Ausnahme sind.

Damit muss es dann aber auch gut sein und Sie müssen hier nicht weiter Ihre Lebenspläne erläutern, Die haben jetzt alle Interessierten Leser verstanden.

Ihre Entscheidung, Ihr Risiko!

Da sollte noch ein 'Plan B' her :-)
... Aber ich glaube, dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario: - Privatier mit 55 Jahren - 35 Jahre bereits erfüllt - Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen - Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. ...
@Balluf, ich muss bei ihrer Aufstellung nochmal nachfragen. Mal abgesehen von dem Rückzug mit 55, könnte sich diese Frage stellen, wenn man eben mit 65 die 45 Jahre voll kriegen kann. Da scheint praktisch ihr "Joker" zu sein. Denn hier ist doch dann so, dass man zwischen einer Rente mit 63 inkl. 14,4% (+2 Jahre weniger eingezahlten Beiträgen) und einer Rente mit 65 ohne Abzüge entscheiden muss. Und hier komme ich nicht mehr auf eine Nutzen erst nach 20 Jahren sondern schon nach 10 Jahren, oder verrechne ich mich schon wieder? Im Beispiel geht es um Geburtsjahre ab 1964. Wenn jemand mit 65 den Anspruch auf die Rente ohne Abzüge hat (45 Berufsjahre) und die Option mit 63 und 14,4% Abschlag dagegen steht, dann ergibt nach meiner Rechnung folgende Gegenüberstellung. Rente mit 65= 1000 Euro und vorzeitige Rente mit 63=856 Euro Die Differenz ist eigentlich noch größer, da man mit 63 auch noch 2 Jahre weniger eingezahlt hat. . Wenn nun einem in den 24 Monaten 20.544 Euro entgehen (24x 856) und ich das durch die Differenz der 144 teile, dann komme ich auf ca. 11 Jahre ab dem sich die Rente mit 65 rechnen würde. Eigentlich noch weniger, weil eben die Differenz größer als 14,4% ist. Rechne ich richtig? Mir geht es hier nicht um die genaue Beträge, sondern dass der Unterschied zwischen der abzugsfreien Rente mit 65 und der mit 63 inkl. Abzügen so groß ist, dass es ggf. doch überlegenswert wäre z.B. die Zeit von 63 bis 65 z.B. mit einem Mini Job zu überbrücken. Klar, wenn man in den ersten 10 Rentenjahren verstirbt, hat sich der Vorteil dann auch erledigt, aber es sind eben keine 20 Jahre.
W°lfgangam 06.05.2021 | 20:26
Zitat von P. Bresmer anzeigenausblenden
P. Bresmer schrieb

Da sollte noch ein 'Plan B' her :-)[/quote]

... Aber ich glaube, dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario:

- Privatier mit 55 Jahren

- 35 Jahre bereits erfüllt

- Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen

- Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

...

[/quote]

@Balluf, ich muss bei ihrer Aufstellung nochmal nachfragen. Mal abgesehen von dem Rückzug mit 55, könnte sich diese Frage stellen, wenn man eben mit 65 die 45 Jahre voll kriegen kann. Da scheint praktisch ihr "Joker" zu sein.

Denn hier ist doch dann so, dass man zwischen einer Rente mit 63 inkl. 14,4% (+2 Jahre weniger eingezahlten Beiträgen) und einer Rente mit 65 ohne Abzüge entscheiden muss.

Und hier komme ich nicht mehr auf eine Nutzen erst nach 20 Jahren sondern schon nach 10 Jahren, oder verrechne ich mich schon wieder?

Im Beispiel geht es um Geburtsjahre ab 1964.

Wenn jemand mit 65 den Anspruch auf die Rente ohne Abzüge hat (45 Berufsjahre) und die Option mit 63 und 14,4% Abschlag dagegen steht, dann ergibt nach meiner Rechnung folgende Gegenüberstellung.

Rente mit 65= 1000 Euro und vorzeitige Rente mit 63=856 Euro

Die Differenz ist eigentlich noch größer, da man mit 63 auch noch 2 Jahre weniger eingezahlt hat. .

Wenn nun einem in den 24 Monaten 20.544 Euro entgehen (24x 856) und ich das durch die Differenz der 144 teile, dann komme ich auf ca. 11 Jahre ab dem sich die Rente mit 65 rechnen würde. Eigentlich noch weniger, weil eben die Differenz größer als 14,4% ist. Rechne ich richtig?

Mir geht es hier nicht um die genaue Beträge, sondern dass der Unterschied zwischen der abzugsfreien Rente mit 65 und der mit 63 inkl. Abzügen so groß ist, dass es ggf. doch überlegenswert wäre z.B. die Zeit von 63 bis 65 z.B. mit einem Mini Job zu überbrücken.

Klar, wenn man in den ersten 10 Rentenjahren verstirbt, hat sich der Vorteil dann auch erledigt, aber es sind eben keine 20 Jahre.

Nein :-) > dann komme ich auf ca. 11 Jahre ab dem sich die Rente mit 65 rechnen würde. Eigentlich noch weniger, weil eben die Differenz größer als 14,4% ist. Erster Fehler ...wenn die Differenz sogar größer als 14,4 % ist, kann sich die Armoptimierungsphase damit nicht verkürzen :-) Die 'weichen' Faktoren (zusätzliche Beiträge um die 45 Jahre zu erreichen, die zusätzlichen KV/PV-Beiträge bis zur abschlagsfreien Rente) müssen Sie auch noch 'einbauen', neben dem 'Abschmelzen' des Kapitals bis zum abschlagsfreien Rentenbeginns. Ggf. erfolgt auch noch eine Minderung der Rente wegen der Mini-freiwilligen Beiträge mit Auswirkungen auf die Gesamtleistungsbewertung für hiermit zu bewertende Zeiten <- das ist aber letztendlich hohe Kunst der Rentenberechnung. Ich bleibe dabei: die Nichtinanspruchnahme einer Rente mit Abschlag ./. Verschiebung des Rentenbeginns auf eine abschlagsfreie Altersrente + sogar zusätzlicher Kapitalaufwendungen bis dahin, rechnet sich nicht u25/20 Jahren. Gruß w. PS: Garantie dafür gebe ich nicht, lediglich 'Erfahrungswerte' auf Basis aktueller Kopf-Rechendaten! ...die letztendlich selbst verifiziert werden können, wenn man alle relevanten/aktuellen Daten berücksichtigt – kann so einfach sein, dumm nur, dass kein Blick in die (finanzielle) Zukunft möglich ist :-) EOD ...alles gesagt.
P. Bresmeram 06.05.2021 | 21:05
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Die Differenz ist eigentlich noch größer, da man mit 63 auch noch 2 Jahre weniger eingezahlt hat. . Wenn nun einem in den 24 Monaten 20.544 Euro entgehen (24x 856) und ich das durch die Differenz der 144 teile, dann komme ich auf ca. 11 Jahre ab dem sich die Rente mit 65 rechnen würde. Eigentlich noch weniger, weil eben die Differenz größer als 14,4% ist. Rechne ich richtig?
Nein :-) > dann komme ich auf ca. 11 Jahre ab dem sich die Rente mit 65 rechnen würde. Eigentlich noch weniger, weil eben die Differenz größer als 14,4% ist. Erster Fehler ...wenn die Differenz sogar größer als 14,4 % ist, kann sich die Armoptimierungsphase damit nicht verkürzen :-)
Ich hab grad ein Brett vor'm Kopp... Wenn die Differenz größer wird, verzichte ich doch auf weniger, also wird die Amortisierungsphase kürzer. Nehmen wir an (bei 1000 Euro voller Rente)) es wäre nicht 14,4% sondern 30% Abschlag. Dann verzichte ich auf 16.800 Euro (24*700 Euro) statt 20.544, geteilt durch die Differenz (300 Euro) ergeben sich 56 Monate, also Ausgleich nach 4,6 Jahren. Aber wie gesagt, Brett vor'm Kopp, spät am Abend, usw. :-))
Ballufam 06.05.2021 | 21:10
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
… Die 'weichen' Faktoren (zusätzliche Beiträge um die 45 Jahre zu erreichen, die zusätzlichen KV/PV-Beiträge bis zur abschlagsfreien Rente) müssen Sie auch noch 'einbauen', neben dem 'Abschmelzen' des Kapitals bis zum abschlagsfreien Rentenbeginns. Ggf. erfolgt auch noch eine Minderung der Rente wegen der Mini-freiwilligen Beiträge mit Auswirkungen auf die Gesamtleistungsbewertung für hiermit zu bewertende Zeiten <- das ist aber letztendlich hohe Kunst der Rentenberechnung.
Hallo W°lfgang ich glaube Sie und ich gehen von unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Ihre Rechnung hört sich an, als vergleichen Sie die früher Rente mit der späteren Rente INKL. bis zu späteren Rente weiter zu arbeiten. Ich aber werden auf keinen Fall mehr arbeiten und überlege, wann ich in Rente gehen soll. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Und zu den weichen Faktoren: - zusätzliche Beiträge um die 45 Jahre zu erreichen => Minijob - zusätzlichen KV/PV-Beiträge => Familienversicherung - Gesamtleistungsbewertung => siehe oben (Vergleich mit Zeiten OHNE Einzahlungen Aber auch ich stimme Ihnen zu: jeder muß sein Urteil selbst daraus ziehen. Schöne grüße B.
P.Bresmeram 06.05.2021 | 21:31
Zitat von P: Bresmer anzeigenausblenden
Ich vergleiche hier die Rente mit 63 inkl. 14,4% Abschlag (mind. 35 Berufsjahre) und der vollen Rente mit 65 (mind. 45 Berufsjahre). Es geht mir hier um die Überbrückung von 2 Jahren um ca. 20% Abschlag zu vermeiden. Ich komme bei dieser Überbrückung nicht auf ca. 20 Jahre Amortisierung, sondern grob die Hälfte. Die Überbrückung müsste halb so lang sein, wenn ich nur noch die Hälfte der Zeit überbrücke.
P: Bresmeram 06.05.2021 | 21:23
Mir geht es nicht um die genaue Jahreszahl, dazu fehlen zu viele Faktoren, die Sie ja angesprochen haben. Trotzdem verbessert sich ja die Situation, wenn ich nicht mehr die volle Rente mit 67 gegen die mit 63 inkl. 14,4 % Abschlag vergleiche, sondern die volle Rente mit 65 gegen die mit 63% inkl. 14,4 Abschlag vergleiche. 2 Jahre von 4 Jahren früher in die volle Rente. Die Vergleichszeit hat sich von 4 auf 2 Jahre halbiert, dann müsste sich auch die Amortisierungsphase grob halbieren. Ich glaube mir ist nicht mehr zu helfen ;-)
Ballufam 06.05.2021 | 21:24
Zitat von P. Bresmer anzeigenausblenden
P. Bresmer schrieb

Da sollte noch ein 'Plan B' her :-)[/quote]

... Aber ich glaube, dass es zumindest (m)eine Variante gibt, bei der dies nicht die 1. Wahl sein sollte. Folgendes Szenario:

- Privatier mit 55 Jahren

- 35 Jahre bereits erfüllt

- Weiterhin Minijob für 50,- €/M im Privathaushalt um die 45 Jahre voll zu bekommen

- Somit würde ich 22 Monate nach der Rente für langjährig Versicherte, die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

...

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@Balluf, ich muss bei ihrer Aufstellung nochmal nachfragen. Mal abgesehen von dem Rückzug mit 55, könnte sich diese Frage stellen, wenn man eben mit 65 die 45 Jahre voll kriegen kann. Da scheint praktisch ihr "Joker" zu sein.

Denn hier ist doch dann so, dass man zwischen einer Rente mit 63 inkl. 14,4% (+2 Jahre weniger eingezahlten Beiträgen) und einer Rente mit 65 ohne Abzüge entscheiden muss.

Und hier komme ich nicht mehr auf eine Nutzen erst nach 20 Jahren sondern schon nach 10 Jahren, oder verrechne ich mich schon wieder?

Im Beispiel geht es um Geburtsjahre ab 1964.

Wenn jemand mit 65 den Anspruch auf die Rente ohne Abzüge hat (45 Berufsjahre) und die Option mit 63 und 14,4% Abschlag dagegen steht, dann ergibt nach meiner Rechnung folgende Gegenüberstellung.

Rente mit 65= 1000 Euro und vorzeitige Rente mit 63=856 Euro

Die Differenz ist eigentlich noch größer, da man mit 63 auch noch 2 Jahre weniger eingezahlt hat. .

Wenn nun einem in den 24 Monaten 20.544 Euro entgehen (24x 856) und ich das durch die Differenz der 144 teile, dann komme ich auf ca. 11 Jahre ab dem sich die Rente mit 65 rechnen würde. Eigentlich noch weniger, weil eben die Differenz größer als 14,4% ist. Rechne ich richtig?

Mir geht es hier nicht um die genaue Beträge, sondern dass der Unterschied zwischen der abzugsfreien Rente mit 65 und der mit 63 inkl. Abzügen so groß ist, dass es ggf. doch überlegenswert wäre z.B. die Zeit von 63 bis 65 z.B. mit einem Mini Job zu überbrücken.

Klar, wenn man in den ersten 10 Rentenjahren verstirbt, hat sich der Vorteil dann auch erledigt, aber es sind eben keine 20 Jahre.

Ja, rein rechnerisch sind es bei mir ca. 12 Jahre.
Siehe hieram 06.05.2021 | 22:06
Wenn Sie direkt nach der Schule mit einer Berufsausbildung angefangen und dann durchgehend gearbeitet haben, haben Sie bereits mit 52 die 35 Beitragsjahre erreicht. Das ist deutlich früher als die von Ihnen genannten 60 Jahre. Und entsprechend noch deutlich länger bis zur frühestmöglichen Rente mit 63+ Aber auch noch zehn Jahre, die Sie bis zur vorgezogenen Altersrente arbeiten könnten, um die 45 Beitragsjahre für besonders langjährig Versicherte zu erreichen.... Allerdings geht aus Ihren Beiträgen nicht hervor, wie alt Sie tatsächlich sind (ich wills auch gar nicht wissen...). Warum holen Sie sich nicht erst einmal eine ausführliche RentenAUSKUNFT von Ihrer zuständigen DRV und machen Ihr Zahlenplanspiel dann weiter?? Mit einer komplett neuen Tabelle dann allerdings, denn Ihre scheint ja ohnehin grad schon ziemlich verwurschtelt zu sein... Also lieber mal ein paar Tage liegen lassen und heute Abend noch ne Runde um den Block gehen. Vor Mitternacht dürfen Sie noch, wenn es alleine und aus Gründen der Bewegung ist :-) Viel Vergnügen!
Jonnyam 06.05.2021 | 22:17
@P.Bremer. Jetzt hören wir mal auf mit dem „weiteren Träumen“ und Unterstellen, legen vielmehr die Daten zugrunde, mit denen Sie bisher operier haben und lassen die Ehefrau mal draußen vor: „Haus abgezahlt, mit gutem Gehalt“ „In den nächsten 10-12 Jahren (also bis 2031/2033)“ „55 Jahre alt (also geboren 1966, sagen wir mal am 1. Jul 1966)“ und dann „35 Berufsjahre hinter sich (also berufstätig ab 1986, mal angenommen ab 1. August 1986)“ Und da Sie es sich schon leisten können, Privatier zu sein, nehmen wir mal – ungewöhnlicher Weise – an, dass Sie schon seit August 1986 immer mindestens die Beitragsbemessungsgrenze mit Ihrem versicherten Verdienst erreicht oder sogar überschritten haben (also schon mit 20 Jahren 80% und in letzter Zeit mehr als 100 % über dem Durchschnitt erzielten. Dann hätten Sie aus allen Zeiten bis heute – weil schon 455 Monate an Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte vorliegen, ab JUL 2029 einen monatlichen Bruttorentenanspruch von 2007,76 € und bei einer Altersrente ab Juli 2033 von 2345,52 €. Ohne jegliche Beitragszahlungen nach Mai 2021 würden Sie vom JUL 2029 bis JUN 20333 insgesamt 96372,48 € brutto erhalten, ab JUL 2033 aber auch immer monatlich 337,76 € weniger als wenn Sie bis JUL 2033 mit der Inanspruchnahme warten würden. Das heißt der Gewinn würde im Alter von 90 Jahren und 9 Monaten durch den Verlust wieder eingeholt (sog. Kippalter). Jetzt – damit es nicht zu teuer wird und weil Sie es sich ja leisten können – mal angenommen, Sie würden zur Erfüllung der erforderlichen 45 Jahre für eine abschlagsfreie Altersrente schon vor der Regelaltersgrenze nur im Mini-Job aber mit Zuzahlung ab JUN 2021 weiterarbeiten. Dann würden Sie die erforderliche 45 Jahre erst mit dem Beitrag für den Monat JUL 2031 erreichen, weil die Schulzeiten nicht zählen. Sie könnten dann ab AUG 2031 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte bekommen, die monatlich 2390,70 € betragen würde. Im Vergleich zur abschlagsfreien Altersrente ab AUG 2031 hätten Sie dann bei vorzeitiger Inanspruchnahme mit Abschlägen ab JUL 2029 bis JUL 2031 nur noch einen Vorteil in Höhe von 50.963 €. Und ab AUG 2031 würde sich bereits ein Nachteil bei der Altersrente mit Abschläge von nur 2038,52 € (mit den weiteren Mini-Job-Beiträgen) einstellen, denn bei der Altersrente ohne Abschläge hätten Sie ja 2390,70 €, also Differenz monatlich 352,18 €. Rechnet man den geringeren Vorteil von 50.963 € und die fehlende Differenz von monatlich 352,18 € zusammen, ergibt sich ein Kippalter von 76 Jahren und 11 Monaten. So, und wenn Sie jetzt Ihre realistischen Daten einsetzen, können Sie sich endlich ohne weitere Rückfragen entscheiden, oder immer noch nicht? Ich hoffe es jedenfalls und wünsche ein langes Leben.
Grobiam 06.05.2021 | 22:22
Zitat von P.Bresmer anzeigenausblenden
Mir geht es nicht um die genaue Jahreszahl, dazu fehlen zu viele Faktoren, die Sie ja angesprochen haben. Trotzdem verbessert sich ja die Situation, wenn ich nicht mehr die volle Rente mit 67 gegen die mit 63 inkl. 14,4 % Abschlag vergleiche, sondern die volle Rente mit 65 gegen die mit 63% inkl. 14,4 Abschlag vergleiche. 2 Jahre von 4 Jahren früher in die volle Rente. Die Vergleichszeit hat sich von 4 auf 2 Jahre halbiert, dann müsste sich auch die Amortisierungsphase grob halbieren. Ich glaube mir ist nicht mehr zu helfen ;-)
Ich vergleiche hier die Rente mit 63 inkl. 14,4% Abschlag (mind. 35 Berufsjahre) und der vollen Rente mit 65 (mind. 45 Berufsjahre). Es geht mir hier um die Überbrückung von 2 Jahren um ca. 20% Abschlag zu vermeiden. Ich komme bei dieser Überbrückung nicht auf ca. 20 Jahre Amortisierung, sondern grob die Hälfte. Die Überbrückung müsste halb so lang sein, wenn ich nur noch die Hälfte der Zeit überbrücke.
Also wenn man mit runden Zahlen rechnet, kommt man auf 8 Jahre. Sie können, gehen wir von einer Rentenhöhe von 1000 Euro aus, die Rente abschlagsbehaftet mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Das bedeutet Zahl Höhe 800 Euro. Bis zum 65.Lebensjahr wären das 19000 Euro. Auf dieses verzichten Sie aber und Ihr Rentnerdasein beginnt mit 65 und dieses mal abschlagsfrei. Nun haben Sie zwar zwei Jahre lang auf 19000 Euro verzichtet, erhalten dafür jetzt aber monatlich 200 Euro mehr. Somit hätten Sie nach ca. 8Jahren das gleiche Geld in der Tasche, wie bei Rentenbeginn mit 63,ab dem 9.Jahr machen Sie Plus, da die Abschläge ja lebenslang erhalten blieben. Dafür, dass die Rente höher ist, sind natürlich auch KV, PV und u. U. Steuern höher. Jetzt mal so grob der Vergleich 63/65.
P.Bresmeram 07.05.2021 | 10:29
Vielen Dank nochmal an die letzten Autoren, dass ihr euch so viel Mühe gemacht habt. Ich habe, um nicht zu viele Datails im Internet zu veröffentlichen, versucht meine Situation zu verallgemeinern. Das geht bei diesem oft individuellen Thema schief. Bin auch im Verlauf thematisch etwas gesprungen. Am Ende sind aber die letzten Posts von grobi, jonny (fast punktgenau meine Idee getroffen, Wahnsinn), balluf usw. sowas von helfend und auch mit meinen Rechenbeispielen deckend, dass ich nun langsam durchblicke und mich nur noch entscheiden muss. Es werden ja ohnehin noch andere Faktoren ins Spiel kommen, vielleicht doch eine Abfindung, Altersteilzeit, usw., da kann sich in den nächsten 3-5 Jahren noch viel verändern. Erstmal heißt es noch ein paar Jahre die gute Sparquote zu nutzen, um weiter Kapital zu bilden. Vielen Dank!!!
P.Bresmeram 07.05.2021 | 12:43
Und dann hoffentlich nicht noch 2 oder noch mehr weitere Jahre studiert. Dann könnten Sie nämlich alle Überlegungen mit einer abschlagsfreien Altersrente vor der Regelaltersgrenze vergessen.
Nein, kein Studium. Seit dem 20. Lebensjahr nur Pflichtbeiträge. Meine Frau sogar ab dem 17. Lebensjahr. Bei mir wird es also eine Punktlandung mit den 45 Beruifsjahren mit 65. Also das scheint, wenn wir gesund bleiben alles im Rahmen des Möglichen. Werde das die nächsten Jahre weiter beobachten und dann einen Beratungstermin machen. Und wer weiß das schon, nicht das ich nachher kalkuliere, ob mir die Zuschläge von 6% im Jahr ab 67 nicht sogar noch gefallen.. Nein, wohl eher nicht ;-)
Fazitam 07.05.2021 | 12:49
Zitat von P.Bresmer anzeigenausblenden
Und dann hoffentlich nicht noch 2 oder noch mehr weitere Jahre studiert. Dann könnten Sie nämlich alle Überlegungen mit einer abschlagsfreien Altersrente vor der Regelaltersgrenze vergessen.
Nein, kein Studium. Seit dem 20. Lebensjahr nur Pflichtbeiträge. Meine Frau sogar ab dem 17. Lebensjahr. Bei mir wird es also eine Punktlandung mit den 45 Beruifsjahren mit 65. Also das scheint, wenn wir gesund bleiben alles im Rahmen des Möglichen. Werde das die nächsten Jahre weiter beobachten und dann einen Beratungstermin machen. Und wer weiß das schon, nicht das ich nachher kalkuliere, ob mir die Zuschläge von 6% im Jahr ab 67 nicht sogar noch gefallen.. Nein, wohl eher nicht ;-)
Und wenn die Politik nicht dazwischen grätscht. Stichwort "Rente mit 70". Daher bleibt alles spekulativ und daher auch ziemlich überflüssig, es sei denn Sie kennen eine verlässliche Wahrsagerin.
Unsinnigam 07.05.2021 | 16:25
Zitat von P. Besmer anzeigenausblenden
P. Besmer schrieb

Danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Um etwas weiter zu träumen und gleichzeitig zu prüfen, ob ich das Thema grob verstanden habe, hier eine fiktive Rechnung/Annahme:

Ehepaar beide 55 Jahre alt, haben 35 Berufsjahre hinter sich und kommen zu dem Zeitpunkt auf eine erreichte Rentenanwartschaft von  je 1.300 Euro (inkl. recht hoher Betriebsrenten). Das ergibt pro Jahr 31,2 Teu (2,6 Teu x 12).  

Das Ehepaar hat im Haushaltsbuch auf der Ausgabeseite seit Jahren durchschnittlich ca. 35 Teu pro Jahr (alles drin, Nebenkosten, Urlaub, Hobbys usw.), was somit ihrem Lebensstandard widerspiegelt.

Würde das Ehepaar nun mit 55 Jahre aufhören wollen zu arbeiten, entsteht folgende Rechnung:

Das Ehepaar plant die Rente mit 63 zu beantragen und 8 Jahre mit Erspartem auszukommen.

Die Kalkulation der Rente: Bei Abzug von 14,4% (gilt für die Gesetzliche, hier für alle angenommen) und darauf nochmal ca. weitere 15% Steuern (Annahme nach Jahr 2040, volle Besteuerung, dann gemäß Progression ca. 15%) bleiben von den 31,2 noch ca. 23,7 Teu netto übrig. 

Um den Lebensstandard von 35 Teu zu halten, fehlen also ab der 63er-Rente 11,3 Teu jährlich. Unter der Annahme, dass beide 90 Jahre alt werden, fehlen also hier schon mal 305.100 Euro (27 Jahre x 11,3 Teu). 

Um die 8 Jahre von 55 bis 63 zu überbrücken fehlen weitere 280.000 Euro (8x 35.000 Euro). 

Somit bräuchte das Ehepaar mit 55 Jahren ein Erspartes von ca. 585.100 Euro, um diesen Weg zu gehen.

Ist die Rechnung so im Groben in Ordnung? 

Krankenversicherung (sind eigentlich die oft geschätzten ca. 200 Euro im Monat pro Person oder können beide Ehepartner für das Geld krankenversichert sein?)  und ungeplante hohe Ausgaben/Rücklagen wie z.B. eine neue Heizung, sind hier in den 35 TEU Ausgaben berücksichtigt  bzw. durch andere Auszahlungen (evtl. eine kleine Lebensversicherung) gedeckt.

Ist die Rechnung so plausibel? 

Welche große Hürden (außer 585 Teu zu ersparen/haben ;-)  ) sind hier noch nicht genannt?

Wenn das Grobe dann stimmt, dann wird eine telefonische Beratung mit den echten Zahlen sicher sinnvoll sein.

Und jetzt dann bitte noch mal das Ganze plus Inflation rechnen.
Hellseheram 07.05.2021 | 16:48
Nicht erforderlich. In § 51 Absatz 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879) geändert worden ist, sollen nach dem Wort „Kalendermonate“ die Worte „vor dem 1. Januar 2022“ eingefügt werden.
D. Raddatzam 07.05.2021 | 16:13
Ich habe ähnliche Pläne: offizieller Rentenbeginn 1.8.2037 (67 Jahre). Geplante Rente 1.8.2033 mit 14,4% Abschlägen (ca. 1750 Euro Bruttorente schon nach Abzug der 14,4%). 35 Jahre werden voll, 45 Jahre kann ich nicht erreichen laut Rentenabklärung, selbst wenn ich bis 2037 weiter arbeiten würde. Meine Frage: wenn ich ab dem 1.1.2030 von meinen Ersparnissen lebe, zählen dann die Krankenkassenbeiträge (durchgängig als Angestellter versichert bei der TK) die ich bis zur vorgezogenen Rente 2033 zahle, als Anwartschaftszeit für die Krankenkasse der Rentner mit?
Unsinnigam 07.05.2021 | 17:20
Zitat von Hellseher anzeigenausblenden
Und jetzt dann bitte noch mal das Ganze plus Inflation rechnen.
Nicht erforderlich. In § 51 Absatz 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879) geändert worden ist, sollen nach dem Wort „Kalendermonate“ die Worte „vor dem 1. Januar 2022“ eingefügt werden.
Was wollen sie mir damit sagen? Mein Kommentar bezog sich darauf, dass der TE seine Lebenshaltungskosten ohne über mehr als 30 Jahre ohne Inflation berechnet.
Kläusingam 07.05.2021 | 18:39
Zitat von Unsinnig anzeigenausblenden
Nicht erforderlich. In § 51 Absatz 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879) geändert worden ist, sollen nach dem Wort „Kalendermonate“ die Worte „vor dem 1. Januar 2022“ eingefügt werden.
Was wollen sie mir damit sagen? Mein Kommentar bezog sich darauf, dass der TE seine Lebenshaltungskosten ohne über mehr als 30 Jahre ohne Inflation berechnet.
Muss man durchaus berücksichtigen, dazu kommt, daß die BR Deutschland längst kein Hort sozialer Stabilität mehr ist und sich auch rentenrechtlich alles verändern kann. Renteneintrittsalter und Rentenniveau, dass erste wird steigen, dass zweite sinken. Was heute mathematisch und juristisch korrekt ist, sieht später vielleicht ganz anders aus, es lohnt sich wohl eher alles erst zeitnah zu realisieren!
Fazitam 07.05.2021 | 20:12
Zitat von Kläusing anzeigenausblenden
Und jetzt dann bitte noch mal das Ganze plus Inflation rechnen.
Nicht erforderlich. In § 51 Absatz 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879) geändert worden ist, sollen nach dem Wort „Kalendermonate“ die Worte „vor dem 1. Januar 2022“ eingefügt werden.
Was wollen sie mir damit sagen? Mein Kommentar bezog sich darauf, dass der TE seine Lebenshaltungskosten ohne über mehr als 30 Jahre ohne Inflation berechnet.
Muss man durchaus berücksichtigen, dazu kommt, daß die BR Deutschland längst kein Hort sozialer Stabilität mehr ist und sich auch rentenrechtlich alles verändern kann. Renteneintrittsalter und Rentenniveau, dass erste wird steigen, dass zweite sinken. Was heute mathematisch und juristisch korrekt ist, sieht später vielleicht ganz anders aus, es lohnt sich wohl eher alles erst zeitnah zu realisieren!
Lassen wir doch den Träumern und Theoretikern hier Ihre Bühne. Die Realität wird sie schon einholen.
Daumen hoch!am 08.05.2021 | 12:05
Zitat von Fazit anzeigenausblenden
Nicht erforderlich. In § 51 Absatz 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879) geändert worden ist, sollen nach dem Wort „Kalendermonate“ die Worte „vor dem 1. Januar 2022“ eingefügt werden.
Was wollen sie mir damit sagen? Mein Kommentar bezog sich darauf, dass der TE seine Lebenshaltungskosten ohne über mehr als 30 Jahre ohne Inflation berechnet.
Muss man durchaus berücksichtigen, dazu kommt, daß die BR Deutschland längst kein Hort sozialer Stabilität mehr ist und sich auch rentenrechtlich alles verändern kann. Renteneintrittsalter und Rentenniveau, dass erste wird steigen, dass zweite sinken. Was heute mathematisch und juristisch korrekt ist, sieht später vielleicht ganz anders aus, es lohnt sich wohl eher alles erst zeitnah zu realisieren!
Lassen wir doch den Träumern und Theoretikern hier Ihre Bühne. Die Realität wird sie schon einholen.
Volle Zustimmung.
W°lfgangam 08.05.2021 | 15:06
Zitat von D. Raddatz anzeigenausblenden
Hallo D. Raddatz, für die KVdR ← die 9/10-Belegung, zählt jeder Status in der GKV mit, bei Ihnen dann wohl die freiwillige Mitgliedschaft nach Ausstieg aus der Beschäftigung ohne folgende Familienversicherung. Sollte es für die 9/10-Belegung nicht reichen, werden auch für eigene Kinder pauschal 3 Jahre KV-Zeiten zu den 9/10 mitgezählt ...wenn dann immer noch was vorausschauend an den 9/10 fehlt - werden Sie produktiv ;-) Gruß w.
D. Raddatzam 08.05.2021 | 17:09
Danke für die Antwort. Ich habe zwei Kinder. Dann sollte es ja passen mit der Krankenversicherung der Rentner. Zu den Träumereien: Natürlich kann man nie wissen was sich zukünftige Bundesregierungen noch so ausdenken.
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